2148/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Selma Yildirim, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

betreffend Abwicklung des Corona-Härtefonds durch die Wirtschaftskammer

 

Nach dem „Lockdown“ Österreichs aufgrund der Corona-Pandemie sagte die Regierung den Unternehmen Unterstützung zu. Unter anderem durch einen Härtefonds für Kleinunternehmen.

Mit der Abwicklung dieser „Soforthilfe“ wurde die Wirtschaftskammer betraut, obwohl sie in diesem Bereich der staatlichen Förderung eigentlich keine Funktion hat. Der Wirtschaftskammer wurde damit die Abwicklung von Milliarden an Staatshilfen übertragen. Argumentiert wurde, dass die üblicherweise zuständigen und fachlich kompetenten Finanzämter, die ohnehin auf die benötigten Daten zugreifen können, überlastet seien und keine Kapazitäten hätten.

Bedenken gab es diesbezüglich im Hinblick auf den Datenschutz, aber auch was die dadurch entstehenden Kosten angeht.

Nach zahlreichen Rückmeldungen von Unternehmern habe die WKÖ diese an die Regierung weitergegeben. Innerhalb der ersten Woche (ab dem 27. März 2020) seien rund 80.000 Anträge eingebracht worden.[1]

Nach heftiger Kritik, da viele Unternehmen von der Unterstützung ausgeschlossen waren (Neugründungen oder Selbstständige mit zu geringen oder zu hohen Einkommen) wurden die Richtlinien für den Härtefallfonds überarbeitet. Die zweite Phase des Härtefonds ist mit 20. April 2020 angelaufen.

Ebenfalls in den Härtefonds der Selbständigen einbezogen wurden mehrfach geringfügig Beschäftigte sowie fallweise Beschäftigte. Diese ArbeitnehmerInnen müssen nun gegenüber der Wirtschaftskammer ihr Einkommen offenlegen.

Von „Soforthilfe“ kann mittlerweile wohl keine Rede mehr sein. Immer mehr Unternehmerinnen und Unternehmer berichten, dass sie noch keinen Euro bekommen hätten. Sie fühlen sich von der Regierung im Stich gelassen. Kritisiert wird u.a. dass sich die Richtlinien für die Hilfen häufig ändern, die Antragstellung sehr bürokratisch, komplex und nur mit Unterstützung von Steuerberatern durchführbar sei.

„Wochenlanges Warten auf Geld: Unternehmer bewerten Härtefonds mit ‚Nicht genügend‘“, titelt die Tageszeitung Der Standard am 12. Mai 2020.[2] So gebe es Fälle, die zwischen Wirtschaftskammer, Wirtschaftsministerium und Finanzamt hin und her geschickt werden. Auf Facebook gibt es u.a. eine Gruppe mit dem Titel „WKO Corona Härtefall-Fonds Abwicklungsselbsthilfegruppe“

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachstehende:

 

Anfrage

 

1. Wie viele Anträge von Selbständigen sind bis 1.5., 8.5. und 15.5.2020 bei der Wirtschaftskammer eingelangt?

2. Wie viele Anträge von Selbständigen sind bis 1.5., 8.5. und 15.5.2020 bei der Wirtschaftskammer erledigt worden?

3. Wie viele davon positiv?

4. Wie viele davon negativ?

5. Wie viele wurden aufgrund von fehlenden Unterlagen zurückgewiesen?

6. Wie viele Anträge von Unselbständigen sind bis 1.5., 8.5. und 15.5.2020 bei der Wirtschaftskammer eingelangt?

7. Wie viele Anträge von Unselbständigen sind bis 1.5., 8.5. und 15.5.2020 bei der Wirtschaftskammer erledigt worden?

8. Wie viele davon positiv?

9. Wie viele davon negativ?

10. Wie viele wurden aufgrund von fehlenden Unterlagen zurückgewiesen?

11. Entspricht es der Wahrheit, dass die Wirtschaftskammer für die Abwicklung des Härtefonds keine finanziellen, personellen oder andere staatliche Unterstützungen bekommt?

12. Wurde die Zufriedenheit der Antragsberechtigten mit der Abwicklung und Ausgestaltung des Härtefonds erhoben?

13. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

14. Wenn nein, warum nicht und ist dies geplant?

15. Nach welchen Kriterien werden die eingehenden Anträge bei der Wirtschaftskammer gereiht?

16. Was ist der Grund, warum sich offensichtlich bei zahlreichen UnternehmerInnen die Auszahlung der Mittel derart verzögert?

17. Wie lange dauert es im Schnitt von der Antragstellung, bis die UnternehmerInnen ihr Geld bekommen?

18. Wie hoch ist die Auszahlung im Durchschnitt?

19. Wie wird der Datenschutz sichergestellt?



[1] Vgl. : https://www.derstandard.at/story/2000117123386/haertefallfonds-flexiblerer-betrachtungszeitraum

[2] Vgl.: https://www.derstandard.de/story/2000117417978/wochenlanges-warten-auf-geld-unternehmer-bewerten-haertefonds-mit-nicht-genuegend