2150/J XXVII. GP

Eingelangt am 27.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Aktenlieferungen an den „Ibiza“-Untersuchungsausschuss

 

Am 15. Mai 2020 wandte sich die Erstanfragestellerin als Fraktionsführerin der NEOS im Untersuchungsausschuss zur mutmaßlichen Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung („Ibiza"-Untersuchungsausschuss) gemeinsam mit dem Fraktionsführer der SPÖ schriftlich an Sie. Inhalt dieses Schreibens waren diverse Unzulänglichkeiten und Lücken bei den bis zu diesem Zeitpunkt erfolgten Aktenvorlagen seitens des Justizministeriums. 

Im Detail wurden dabei nachfolgende Punkte/Problemfelder (jeweils mit Stand 15. Mai 2020) thematisiert: 

·         Das Tagebuch im zentralen Verfahren 17 St 5/19d der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft liegt nur bis zum Stand 22. Jänner 2020 vor.

·         Eine nicht unbedeutende Anzahl an Ordnungsnummern in diversen Verfahren, welche gemäß § 51 Abs. 2 StPO von der Akteneinsicht ausgenommen sind, wurden dem Untersuchungsausschuss nicht übermittelt. Es betrifft dies beispielhaft im Verfahren 17 St 5/19d die ON 333, 346, 347, 348, 420, 431, 453 und 481. Aus unserer Sicht sind diese Aktenteile selbstverständlich von der Vorlageverpflichtung gegenüber dem Untersuchungsausschuss umfasst, zumal eine rein prozessuale Vorschrift wie § 51 Abs. 2 StPO keine Relevanz für die Frage des Umfangs der Vorlagepflicht haben kann. Sofern hinsichtlich der in diesen ON enthaltenen Informationen eine negative Beeinflussung der Ermittlungstätigkeit befürchtet wird, wäre Ihrerseits ein Konsultationsverfahren gemäß § 58 VO-UA einzuleiten; anderenfalls sind die Akten zu übermitteln. Gleichermaßen verhält es sich mit zwar gelieferten, jedoch zum Teil geschwärzten Akten.

·         Die ON 557 im Verfahren 17 St 5/19d der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde nach Kenntnisstand der Verfasser dieses Schreibens bisher nicht übermittelt. In diesem Dokument ist eine Liste mit Personen enthalten, welche von Johann Graf (Novomatic AG) Geldgeschenke erhielten – die Medien berichteten umfassend darüber. Daher wird ersucht, die ON 557 umgehend zu übermitteln sowie nochmals zu prüfen, ob tatsächlich sämtliche relevante Unterlagen aus allen relevanten Verfahren geliefert wurden.

·         Wir dürfen darauf hinweisen, dass gemäß des grundsätzlichen Beweisbeschlusses die Übermittlungspflicht nicht nur Akten im formellen Sinne erfasst, sondern sämtliche beim jeweiligen Organ befindliche Unterlagen. Es sind daher nicht nur jene Akten zu übermitteln, die formal „zum Akt“ genommen wurden, sondern auch andere Akten und Unterlagen, die für die Untersuchung von abstrakter Relevanz sein können. Beispielhaft betrifft dies die Auswertung von sichergestellten Mobiltelefonen und elektronischen Geräten. So wurde bei einer Besprechung mit der SOKO Tape am 16. Oktober 2019 (ON 495) auf die Ergebnisse einer Telefonüberwachung in Zusammenhang mit Spenden an FPÖ-nahe Vereine verwiesen. Die zugrundeliegenden TÜ-Protokolle liegen jedoch nicht vor. Darüber hinaus werden Sie von uns generell ersucht, zu prüfen, ob sämtliche den ermittelnden Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehenden Auswertungen (TÜ-Protokolle, Auswertungen der beschlagnahmten Mobiltelefone samt Chat-Verlaufen, Kommunikationsverläufe mittels der App „Signal“, Auswertungen der beschlagnahmten Laptops etc.) an den Untersuchungsausschuss zu übermitteln sind.

·         Im Sinne des obigen Punktes wird um vollständige Übermittlung aller relevanten Teile aus den elektronischen Akten (ELAK) in Ihrem Hause ersucht (Referate‚ Erledigungen, Einsichtsbemerkungen).

·         Weiters wird angeregt zu prüfen, in wie weit das Verfahren 4 St 137/19v der Staatsanwaltschaft St. Pölten vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist. Teile dieses Verfahrens wurden als ON 607 im Verfahren 711 St 1/19v der Staatsanwaltschaft Wien zum Akt genommen und sind in höchstem Maße relevant in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand. Generell wird um Überprüfung ersucht, inwieweit eigenständige oder abgesonderte Verfahren auf Grund von Zufallsfunden im Rahmen der „Ibiza“-Ermittlungen für den Untersuchungsgegenstand zumindest abstrakt relevant sind.

·         Der Ermittlungsakt zum Verfahren 713 St 16/19i der Staatsanwaltschaft Wien wurde nicht übermittelt. Darüber hinaus liegen den Verfassern dieses Schreibens Informationen vor, die die Frage in den Raum stellen, ob durch SC Mag. Pilnacek im Verfahren 713 St 16/19i eine gerichtlich bewilligte Kontoöffnung verhindert wurde. In diesem Zusammenhang wird darum gebeten, die entsprechenden Dienstbesprechungsprotokolle bzw. internen Korrespondenzen sowie den vollständigen Ermittlungsakt zu übermitteln.

·         Ebenso wird ersucht, nochmals zu prüfen, ob sämtliche hausinternen E-Mails rund um die gegenständlichen Verfahren auch tatsächlich zur Übermittlung gelangten – so konnten etwa im elektronischen Suchsystem kaum E-Mails von SC Pilnacek gefunden werden, was in Anbetracht der Brisanz der diversen Ermittlungsverfahren und der Funktion von SC Pilnacek lebensfremd erscheint.

·         Zum Verfahren 713 St 17/19m der Staatsanwaltschaft Wien fehlt der gesamte Ermittlungsakt, obwohl dessen Inhalt unzweifelhaft vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist. Einerseits ermittelt die SOKO Ibiza in diesem Verfahren, andererseits werden Aspekte behandelt, die auch in den Verfahren 713 St 16/19i und 17 St 2/19p maßgeblich sind.

·         Die Akten zum Verfahren rund um die Causa Güssinger, Kotchetkov, Stoyan S. und Barbara Kappel wurden ebenfalls nicht geliefert. Als im Ibiza-Video vom Verkauf des österreichischen Wassers gesprochen wurde, war laut Informationen, die den Verfassern dieses Briefes vorliegen, „Güssinger“-Wasser gemeint. Deswegen wird um die dringende Übermittlung dieser Akten ersucht.

    

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welcher Prozess wurde in Zusammenhang mit Aktenlieferungen aus Ihrem Hause an den Untersuchungsausschuss eingesetzt (um möglichst detailtreue Schilderung wird ersucht!)?

2.    Wer zeichnet für die Einführung dieses Prozesses verantwortlich?

3.    Welche Person ist operativ hauptverantwortlich für die Aktenlieferungen?

4.    Inwieweit sind Sie persönlich in den Prozess der Aktenlieferung eingebunden?

5.    Wer ist in Ihrem Kabinett in den Prozess der Aktenlieferung eingebunden?

6.    In wie weit ist SC Pilnacek in den Prozess der Aktenlieferung eingebunden?

7.    Nach welchen Kriterien entscheidet wer, welche Verfahren ganzheitlich vorgelegt werden?

8.    Warum liegt das Tagebuch im zentralen Verfahren 17 St 5/19d der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nur bis zum Stand 22. Jänner 2020 vor?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung aktuellerer Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage keine aktuelleren Dokumente aus dem Tagebuch an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

9.    Warum wurden jene ON, die im Verfahren 17 St 5/19d der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gemäß § 51 Abs 2 StPO von der Akteneinsicht ausgenommen sind, nicht vorgelegt?

a.    Stehen Sie diesbezüglich auf dem Standpunkt, dass die prozessuale Vorschrift des § 51 Abs 2 StPO von der Vorlagepflicht gegenüber dem Untersuchungsausschuss entbindet, und wenn ja, worauf stützen Sie diese Annahme?

b.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung der Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

c.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage dieses Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert wird?

d.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

e.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

10. Warum wurde die ON 557 im Verfahren 17 St 5/19d der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bisher nicht übermittelt?

a.    Von wann datiert diese ON?

b.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung des Dokumentes innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

c.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage dieses Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert wird?

d.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

e.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

11. Warum wurden jene TÜ-Protokolle, die der ON 495 zu Grunde liegen, nicht übermittelt?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung dieser Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

12. Wurden sämtliche den ermittelnden Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehenden Auswertungen (TÜ-Protokolle, Auswertungen der beschlagnahmten Mobiltelefone samt Chat-Verlaufen, Kommunikationsverläufe mittels der App „Signal“, Auswertungen der beschlagnahmten Laptops etc.) übermittelt?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung dieser Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

c.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

d.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

e.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

13. Warum erfolgte keine vollständige Übermittlung aller relevanten Teile aus den elektronischen Akten (ELAK) in Ihrem Hause?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung dieser Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

14. Warum wurde der Akt 4 St 137/19v der Staatsanwaltschaft St. Pölten nicht vollständig übermittelt, obgleich Teile dieses Verfahrens als ON 607 im Verfahren 711 St 1/19v der Staatsanwaltschaft Wien zum Akt genommen wurden und in höchstem Maße relevant in Bezug auf den Untersuchungsgegenstand sind?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung dieses Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

15. Warum wurde der Ermittlungsakt zum Verfahren 713 St 16/19i der Staatsanwaltschaft Wien nicht vollständig übermittelt, obwohl es sich dabei unzweifelhaft um strafrechtliche Ermittlungen in Folge des Ibiza-Videos handelt?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung aktuellerer Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokumente nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

16. In wie weit war SC Pilnacek in diesem Verfahren (713 St 16/19i) eingebunden?

17. Ist es korrekt, dass SC Pilnacek sich in diesem Verfahren gegen eine gerichtlich bewilligte Kontoöffnung aussprach bzw. diese verhinderte?

a.    Wenn ja: bitte um möglichst detaillierte Schilderung der Umstände! 

18. Warum wurde der Ermittlungsakt zum Verfahren 713 St 17/19m der Staatsanwaltschaft Wien nicht vollständig übermittelt, obwohl es sich dabei unzweifelhaft um strafrechtliche Ermittlungen in Folge des Ibiza-Videos handelt?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung aktuellerer Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

19. Warum wurde der Ermittlungsakt zum Verfahren rund um die Causa Güssinger, Kotchetkov, Stoyan S. und Barbara Kappel nicht übermittelt?

a.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung aktuellerer Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

b.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

c.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

d.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

20. Gab es Einflussnahmen/Stellungnahmen/Empfehlungen dahingehend, dem Untersuchungsausschuss die Akten nicht vorzulegen zu dem Strafverfahren 

a.    711 St 1/19v? Wenn ja, durch wen erfolgten diese jeweils wann und mit welchem Inhalt?

b.    17 St 5/19d? Wenn ja, durch wen erfolgten diese jeweils wann und mit welchem Inhalt?

c.    8 St 291/19x (vormals (17 St 6-19a)? Wenn ja, durch wen erfolgten diese jeweils wann und mit welchem Inhalt?

d.    18 St 39/18k? Wenn ja, durch wen erfolgten diese jeweils wann und mit welchem Inhalt?

e.    17 St 2/19p? Wenn ja, durch wen erfolgten diese jeweils wann und mit welchem Inhalt?

21. Wurden sämtliche hausinternen E-Mails rund um die gegenständlichen Verfahren übermittelt?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung dieser Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

c.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

d.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

e.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

22. Wurden sämtliche hausinternen SMS/WhatsApp/Signal-Nachrichten rund um die gegenständlichen Verfahren übermittelt?

a.    Wenn nein: warum nicht?

b.    Wer hat sich wann gegen die Lieferung aktuellerer Dokumente innerhalb Ihres Hauses ausgesprochen?

c.    Wer hat wann innerhalb Ihres Hauses entschieden, dass bis zum Zeitpunkt der Anfrage diese Dokument nicht an den Untersuchungsausschuss geliefert werden?

d.    Wann ist mit einer vollständigen Übermittlung zu rechnen?

e.    Wenn dieses zwischenzeitlich aktualisiert übermittelt wurde: warum dauert dieser Prozess in diesen und anderen Fällen derart lange?

23. Welches Prozedere ist in Ihrem Hause vorgesehen, um nachfolgender Verpflichtung aus dem Grundsätzlichen Beweisbeschluss nachzukommen: „Akten und Unterlagen sind fortlaufend für die Dauer der Untersuchung zu übermitteln, selbst wenn diese erst nach Wirksamwerden dieses Beschlusses entstehen oder hervorkommen. Die Übermittlung hat alle zwei Monate jeweils zum Monatsletzten gesammelt zu erfolgen bzw. auf Grund ergänzender Beweisanforderungen (§ 25 VO-UA) in der in diesen enthaltenen Fristen.“?

24. Wer hat diese Anfrage für Sie vorbereitet?

25. Wann wurde Ihnen diese Anfrage zur Durchsicht und Unterzeichnung vorgelegt?

26. Haben Sie Änderungen vorgenommen?

a.    Wenn ja, welche?