2151/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Auszahlungen nach dem Budgetprovisorium

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Wie in der Sitzung des Nationalrates vom 27.5.2020 festgestellt wurde, haben Sie dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorgelegt, in welchem einem bis dato nicht existierenden Konto 45.02.06 inklusive des Abänderungsantrages 28 Mrd.€ zugewiesen werden sollten.

Die Frage erhebt sich daher, wie diese Gelder im bisherigen Budgetprovisorium verbucht und auf Basis welcher Rechtsgrundlage über sie verfügt wurde. Legistisch setzt das Budgetprovisorium das BFG 2019 fort, in § 1 wird, wie auch im Abänderungsantrag zum BFG 2020, in Abs. 3b vorgesehen, dass der Voranschlagstelle 45.02.06 die Zustimmung zur Überschreitung für die Dotierung des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds bis zu 28 Mrd. € gegeben wird[1]. Die Voranschlagstelle selber wird aber in weiterer Folge des Gesetzestextes nicht eingerichtet und auch nicht bezeichnet, ebenso fehlt die Angabe der zuständigen haushaltsführenden Stelle. Auf Grundlage des BFG 2019 sollte es diese Konto bisher nicht geben[2], es müsste als mit dem Budgetprovisorium idgF angelegt worden sein.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1)    Wie lautet die Bezeichnung der Voranschlagstelle 45.02.06?

2)     Wann und auf welcher Rechtsgrundlage wurde diese Voranschlagstelle numerisch und in ihrer Bezeichnung angelegt?

3)     Wer ist die verantwortliche Organisationseinheit in Funktion des haushaltsleitenden Organs?

4)     Wer ist die haushaltsführende Stelle und deren Leiter?

5)     Wurden bereits Buchungen auf dieser Voranschlagstelle vorgenommen? Wenn ja, in welchem Umfang (Mio. €)?

6)     Wie lautet der Kontenplan dieser Voranschlagstelle?

7)     Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Kontenbewegungen (Einzahlungen/Auszahlungen) auf dieser Voranschlagstelle?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



[1] S. Budgetprovisorium 2020, idgF vom 27.05.2020

https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20010895

[2] S. BFG 2019, Anlage 1, S. 526 https://www.ris.bka.qv.at/Dokumente/Bundesnormen/NOR40201936/I_19_2018_Anlage_I.pdf