2167/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Edith Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Daten zum FLAF und seinem Reservefond

 

 

Die politischen Parteien, Vereine und sonstige Verbände in Österreich sind sich einig, dass die Lasten zwischen Personen mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern und Personen ohne Unterhaltspflichten gegenüber Kindern ausgeglichen werden müssen. Dieser Ausgleich wurde im Jahr 1967 mit dem Familien­lastenausgleichsgesetz (FLAG) möglich gemacht und im Zuge dessen wurde der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) eingerichtet.

 

Im FLAG ist geregelt über welche Einnahmen der FLAF finanziert wird. Das FLAG regelt auch jene Leistungen (wie beispielsweise die finanziellen Transfers), die vom FLAF bezahlt werden. Der Dienstgeberbeitrag (momentan 3,9 Prozent des Bruttolohns), der vom Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer zu bezahlen ist, ist die Haupteinnahmequelle des FLAF. Zu den wesentlichen Ausgaben des FLAF zählt die Familienbeihilfe. Laut dem FLAG zählen außerdem

 

o   Zahlungen an Sozialversicherungsträger

o   Kinderbetreuungsgeld

o   Freifahrten und Fahrtenbeihilfe für Schüler und Lehrlinge

o   Unentgeltliche Schulbücher

o   Kleinkindbeihilfe

o   Familienhärteausgleich

o   Mutter-Kind-Pass

o   Familienhospizkarenz (Härteausgleich)

 

dazu. Der FLAF verfügt über einen eigenen Reservefonds. Dieser ist mit eigener Rechtspersönlichkeit (gemäß §40 FLAG) ausgestattet und dazu gedacht, dass Überschüsse aufgrund höherer Einnahmen generiert werden. Nun wurde bekannt, dass der Reservefonds momentan keine Überschüsse mehr erzielt, sondern mit über drei Milliarden Euro verschuldet ist.

 

§40 besagt:

(6) Sind die flüssigen Mittel des Reservefonds für Familienbeihilfen erschöpft, hat der Bund einen Abgang aus der Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Anrechnung auf seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Reservefonds für Familienbeihilfen zu tragen.

(7) Sind alle Mittel des Reservefonds erschöpft, hat der Bund die Abgänge aus der Gebarung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vorläufig aus allgemeinen Bundesmitteln zu decken; die von ihm getragenen Abgänge des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen hat der Bund mit den Überschüssen des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in den nachfolgenden Jahren aufzurechnen.

 

Der Dienstgeberbeitrag wurde mit 1.1.2018 von 4,1 Prozent auf 3,9 Prozent gesenkt. Dieser Schritt hat sicherlich zu einer gewissen Entlastung der Arbeitgeber geführt, hat jedoch auch negative Auswirkungen für die zukünftige Finanzierung des FLAF. Es kann daher zukünftig davon ausgegangen werden, dass die Einnahmen des FLAF geringer sind als die Ausgaben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie hoch waren die Gesamteinnahmen des FLAF seit dem Jahr 2015? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.

2.    Wie gestaltete sich die Aufteilung der Einnahmen nach den einzelnen Kategorien (Dienstgeberbeiträge, Einkommenssteuern, zurückgezahlte Unterhaltsvorschüsse etc.)?

3.    Wie sehen die diesbezüglichen Prognosen für das laufende Jahr aus?

4.    Wie hoch waren die Gesamtausgaben des FLAF seit dem Jahr 2015? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.

5.    Wie sehen die diesbezüglichen Prognosen für das laufende Jahr aus?

6.    Welche Ausgaben (Art, Höhe und Anzahl) des FLAG wurden vom FLAF jeweils pro Jahr getätigt?

7.    Wie war die Bilanz des Reservefonds zum FLAF (Verhältnis Guthaben zu Schulden) zum jeweiligen Jahresende? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren seit 2015.

8.    Wie hoch ist der Betrag des Reservefonds zum FLAF per 30.06.2020?

9.    Wurden allgemeine Bundesmittel (gemäß §40 Absatz 7) dem Reservefonds des FLAF zur Verfügung gestellt?

10. Wenn ja, wie viele Bundesmittel sind seit dem Jahr 2015 zur Verfügung gestellt worden? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren.

11. Welche Maßnahmen gibt es Ihrerseits zur dauerhaften Entschuldung des FLAF?

12. Welche Maßnahmen gibt es Ihrerseits, um den FLAF zukünftig liquide zu halten?