2168/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen und Integration

betreffend Anzahl der Meldungen von Genitalverstümmelungen

 

 

Die schriftliche Anfrage Nummer 102/J vom 13.11.2019 an das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend betreffend der „Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)“ wurde am 16.12.2019 mit der Nummer 18/AB beantwortet.

Im letzten Absatz auf Seite 3 der Beantwortung steht zur Thematik der weiblichen Genitalverstümmelungen (FGM) geschrieben: „Um Mädchen vor FGM zu schützen, wurde im Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz eine Meldepflicht des Krankenhauses an die Kinder- und Jugendhilfe verankert, wenn im Rahmen der Geburt festgestellt wird, dass die Kindesmutter genitalverstümmelt ist. Diese Neuregelung wird mit 1. Jänner 2020 in Kraft treten.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Frauen und Integration folgende

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Fälle von Genitalverstümmelung wurden seit dem Inkrafttreten der Neuregelung gemeldet (Bitte um eine Auflistung nach Monaten, Bundesländern, Krankenhäusern sowie dem Alter der Frauen beziehungsweise ihrer Herkunft)?

2.    Gab es im Zuge von Feststellungen von Genitalverstümmelungen Beratungen zu etwaigen Rückoperationen?

3.    Wenn ja, wie oft war dies der Fall?