2170/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend der aktiven Insentivierung zum Umstieg auf Schülerzeitungen des ÖRK/ÖRJK durch das BMBWF.

 

Die rund 70-jährige Kooperation des Österreichischen Roten Kreuz bzw. Österreichischen Jugendrotkreuz (ÖRK/ÖJRK) und des Buchklubs der Jugend (Buchklub) mit dem Verlag Jungösterreich (JÖ-Verlag) in Bezug auf die Herausgabe mehrerer Schüler_innenzeitungen (z.B. Spatzenpost, JÖ-Magazin) wurde durch Kündigung seitens des ÖRK/ÖJRK 2019 beendet. ÖRK/ÖJRK und Buchklub entschieden sich ab 2019/2020 eigene Zeitschriften für Kinder und Jugendliche herauszubringen. Die bestehenden Schülerzeitungen werden weiterhin vom JÖ-Verlag, allerdings nur mehr in Kooperation mit SOS-Kinderdorf und dem WWF Österreich, herausgegeben. Die neuen, in Zukunft vom ÖRK/ÖJRK herausgegebenen Zeitungen für Kinder und Jugendliche, stehen dann in direkter Konkurrenz zu den bestehenden Produkten des JÖ-Verlags.  

Nach Abschluss eines Vertrags zwischen BMBWF und ÖRK/ÖJRK und/oder Buchklub versandte das BMBWF am 06.05.2019 einen Informationserlass (GZ: BMBWF-38.560/0002-I/1/2019) in dem 

·        über das neue Angebot von ÖRK/ÖJRK und Buchklub informiert wurde

·        explizit darauf verwiesen wurde, dass die Erträge dieses neuen Angebots "über die humanitären und ehrenamtlichen Bildungsangebote des Österreichischen Jugendrotkreuzes bzw. der Leseförderung des Österreichischen Buchklubs wiederum ausschließlich den Schulen bzw. Schülerinnen und Schülern zugute" kommen sowie

·        die Bildungsdirektionen/die Pädagogischen Hochschulen ersucht werden "in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich die 1-8. Schulstufe über dieses Angebot zu informieren".

 


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Existieren Verträge des BMBWF in dem die Zusammenarbeit im Rahmen der Herausgabe von Zeitungen für Kinder und Jugendliche geregelt wird?

a.    Wenn ja:

                                  i.    Mit welchen Vertragsparteien wurden diese Verträge abgeschlossen?

1.    Welche natürlichen Personen unterzeichneten die Verträge für welche juristischen Personen?

                                ii.    Wann wurden diese Verträge abgeschlossen?

                               iii.    Wie lange ist die Laufzeit der Verträge?

                               iv.    Wurde eine Möglichkeit bzgl. einer Verlängerung vereinbart?

                                 v.    Zu welchem Zweck wurden die Verträge von Seiten des BMBWF (oder nachgeordneter Einheiten) geschlossen?

                               vi.    Wie lautet der genaue Inhalt des Vertrages?

                              vii.    Was sind die Rechte des BMBWF (oder nachgeordneter Einheiten) unter diesem Vertrag?

                             viii.    Was sind die Rechte der anderen unterzeichnenden Parteien unter diesem Vertrag?

                               ix.    Was sind die Aufgaben bzw. Verpflichtungen des BMBWF (oder nachgeordneter Einheiten) unter diesen Verträgen?

                                 x.    Was sind die Aufgaben bzw. Verpflichtungen der anderen unterzeichnenden Parteien unter diesen Verträgen?

                               xi.    Welche finanziellen Implikationen hat der Abschluss der Verträge für das öffentliche Budget?

1.    Wie lauten die durch das BMBWF maximal und minimal zu leistenden Zahlungen unter diesen Verträgen und für welchen Zeitraum gelten diese?

2.    Wie lauten die durch das BMBWF maximal und minimal zu erhaltenden Zahlungen unter diesen Verträgen und für welchen Zeitraum gelten diese?

                              xii.    Ergeben sich aus diesen Verträgen Risiken, die, sollten sie schlagend werden, in Zahlungen durch die Republik resultieren können?

                             xiii.    Entstehen den anderen Vertragsparteien durch Abschluss des Vertrages Vorteile, die sie bei einem privatwirtschaftlichem Partner so nicht hätten?

                             xiv.    Entstehen den anderen Vertragsparteien durch Abschluss des Vertrages geldwerte Vorteile? Beispiele wären u.a. Promotion bzw. Bewerbung von Produkten, Verwendung relevanter Kontaktinformationen, die auf sonstige Weise nicht so zielgerichtet verfügbar wären (z.B. durch Verwendung von E-mail-Verteilern)?

                              xv.    Wie ist die Kontrolle der Einhaltung der Verträge organisiert?

                             xvi.    Wie wird die Kontrolle der Einhaltung der Verträge durchgeführt?

                            xvii.    Gibt es zu diesen Verträgen periodische Berichte?

                          xviii.    Welche Abteilung(en) wurde(n) mit der Bearbeitung dieser Verträge betraut?

2.    Wurden in den letzten 3 Jahren Verträge des BMBWF in dem die Zusammenarbeit im Rahmen der Herausgabe von Zeitungen für Kinder und Jugendliche geregelt wird, gekündigt bzw. liefen aus?

a.    Wenn ja, zwischen welchen Parteien wurden diese wann abgeschlossen?

b.    Wenn ja, warum endeten diese Verträge?

3.    Wie oft kommt es vor, dass das BMBWF Kooperationsvereinbarung, ähnlich jener unter Frage 1, für Produkte eingeht, die für Entgelt verkauft werden? (Anzahl pro Jahr)

4.    Wie sieht der Ablauf im BMBWF, der in der Unterzeichnung eines der Frage 1 ähnlichen Vertrages endet, generell aus?

a.    Gibt es hierfür einen offiziellen Ablaufplan bzw. Leitfaden?

5.    Holt das BMBWF vor Abschlüssen von Kooperationsvereinbarungen, ähnlich jener unter Frage 1, normalerweise - formell oder informell - die Freigabe vom BKA ein?

a.    Wenn ja, von welcher Abteilung oder Person? 

6.    Werden die Abschlüsse von Kooperationsvereinbarungen, ähnlich jener unter Frage 1, normalerweise dem BKA gemeldet?

a.    Wenn ja, welcher Abteilung oder Person? 

7.    Wird vor Finalisierung von Kooperationsvereinbarungen, ähnlich jener unter Frage 1, prinzipiell überlegt, ob der Vertragspartner/die Vertragspartnerin dadurch einen (merklichen) Wettbewerbsvorteil erhält?

a.    Wenn ja:

                                  i.    Unter welchen Umständen bzw. Bedingungen hält man dies für angemessen?

                                ii.    Trifft das BMBWF derartige Entscheidungen selbst oder müssen Kooperationsvereinbarungen, ähnlich jener unter Frage 1, von externen oder intern freigegeben werden?

                               iii.    Bei interner Freigabe (d.h. Selbstbeurteilung durch das BMWBF): 

1.    Werden in einem solchen Fall Aktenvermerke, Memos bzw. Berichte angefertigt?

b.    Wenn nicht:

                                  i.    Wäre es aus ministerieller Sicht nicht vielleicht wichtig sich zu überlegen, ob man durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen einem privaten Anbieter einen (merklichen) Wettbewerbsvorteil verschafft, um Marktverzerrungen zu vermeiden? 

8.    Sollte ein Vertrag, wie in Frage 1 beschrieben, mit einer Organisationseinheit des ÖRK/ÖJRK existieren:

a.    Welchen Zweck verfolgt(e) das BMBWF bzw. was wollte man erreichen? Wurde vor Finalisierung der Kooperationsvereinbarung überlegt wie sich diese auf die anderen (privatwirtschaftlichen) Anbieter auswirkt?

                                  i.    Wenn ja: Wie begründete man den Wettbewerbsvorteil, den diese Vereinbarung dem ÖRK/ÖJRK bringt?

                                ii.    Wenn nein: Warum ist es nicht üblich bzw. in diesem Fall nicht passiert, dass die wirtschaftlichen Vorteile, die solche Vereinbarungen der jeweiligen Partei bringen, klar abgewogen und das Resultat schriftlich festgehalten wurde? 

a.    Trat das ÖRK/ÖJRK direkt mit der Bitte/Vorschlag bzgl. einer solchen Kooperationsvereinbarung an das BMBWF heran?

                                  i.    Wenn ja:

1.    An welche Personen wurde die Bitte/Vorschlag herangetragen?

2.    An wen leitete die Person die erhaltene Bitte/Vorschlag weiter?

                                ii.    Wenn nicht:

1.    Wer war die erste mit diesem Thema informierte/vertraute Person im BMBWF?

2.    Von wem wurde die Bitte/Vorschlag dem BMBWF weitergeleitet?

b.    Wann trat das ÖRK/ÖJRK an das BMBWF mit der Bitte/Vorschlag bzgl. einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Herausgabe von Zeitungen für Kinder und Jugendliche heran?

c.    An wen trat das ÖRK/ÖJRK an das BMBWF mit der Bitte/Vorschlag bzgl. einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Herausgabe von Zeitungen für Kinder und Jugendliche heran?

d.    Wie viele der im BMBWF (oder nachgeordneter Einheiten) mit dem Abschluss dieser Verträge in Zusammenhang zu bringenden Personen (oder anders formuliert: vertrauten Personen) sind oder waren Mitglieder des ÖRK oder einer seiner Organisationseinheiten?

e.    Waren in die Verhandlungen zu diesem Vertrag Personen aus dem Bundeskanzleramt (BKA), in dem die Regierung die Medienagenden konzentriert hat, informiert und/oder involviert?

                                  i.    Wenn ja:

1.    Welche Personen aus welchen Abteilungen?

2.    Was war der Grund?

3.    Waren diese Personen mehrheitlich in

a.    der Erarbeitung des Konzeptes,

b.    der Erarbeitung des detaillierten Inhalts oder

c.    dem Entscheidungsfindungsprozess involviert?

4.    Welche dieser Personen war bzw. ist Mitglied des ÖRK oder einer seiner Organisationseinheiten?

9.    Wie oft wurden in den letzten 3 Jahren (Informations-)Erlässe ähnlich jenem in der Einleitung erwähnten, versandt, deren Ziel es war Bildungsdirektionen und/oder Lehrpersonal und/oder die in Bildungseinrichtungen ansässigen Verwaltungen auf Produkte externer juristischer oder privater Personen aufmerksam macht?

10. Wie oft wurden in den letzten 3 Jahren (Informations-)Erlässe, ähnlich jenem in der Einleitung erwähnten, versendet, mit dem Inhalt Bildungsdirektionen und/oder Lehrpersonal und/oder die in Bildungseinrichtungen ansässigen Verwaltungen zu ersuchen in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich aktiv über Produkte externer         juristischer oder privater Personen zu informieren? (Das aktive Hinweisen auf bzw. die aktive Information über die Existenz eines Produktes (entgeltlich oder unentgeltlich) wird generell ohne Zweifel als "bewerben" oder "Werbung machen" verstanden.) 

a.    Bei zumindest einmaligem Vorkommen:

                                  i.    Wie gingen die Entscheidungsträger_innen des BMBWF damit um, dass sie ihnen (direkt oder indirekt) unterstellte Menschen baten für spezifische entgeltliche Produkte eines bestimmten Produzenten bzw. Produzentin zu werben? 

                                ii.    Wie lautet die Meinung der Rechtsabteilung des BMBWF bzw. die normalerweise das BMBWF zu juristischen Themen beratende Stelle zu der Frage, ob Lehrpersonen bzw. sonstige dem BMBWF (direkt oder indirekt) unterstellte Menschen angehalten werden dürfen für bestimmte Produkte bestimmter Produzent_innen Werbung zu machen?