2171/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den an den Bundesminister für Bildung/Wissenschaft und Forschung

betreffend BESK

 

Der Beobachtungsbogen zur Erfassung der Sprachkompetenz (BESK) wurde 2008 vom Bildungsministerium und dem Bifie entwickelt und zur Sprachfeststellung und -förderung von Kindern an elementarpädagogischen Einrichtungen eingeführt. Während sich der BESK an Kinder mit Deutsch als Erstsprache und ausreichenden Deutschkenntnissen richtet, gibt es für Kinder mit Deutsch als Zweitsprache seit 2010 den BESK DaZ. Elementarpädagog_innen sind nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt verpflichtet diese Sprachfeststellungen durchzuführen, was mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist. Gleichzeitig haben die elementarpädagogischen Institutionen und die betroffenen Kinder keinen einheitlich festgesetzten Anspruch auf tatsächliche Sprachförderung. Aus diesem Widerspruch sowie der Frage nach Erkenntnissen aus über 10 Jahren BESK und BESK DaZ ergibt sich folgende Anfrage.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Auf Basis welcher wissenschaftlicher Theorien und Studien wurden die BESKs entwickelt und implementiert? Inwiefern wurde diese Basis den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Erkenntnissen aus über 10 Jahre BESK/BESK DaZ angepasst?

2.    Wie oft wurden BESK/BESK DaZ evaluiert und von wem? Was sind die Ergebnisse der Evaluationen?

3.    Welche wissenschaftlichen und pädagogischen relevanten Schlüsse lassen sich aus mehr als 10 Jahren BESKs ziehen? 

4.    Werden auf Basis der BESK-Erkenntnisse Sprachförderprogramme entwickelt?

a.    wenn ja, skizzieren Sie bitte die Sprachförderprogramme. Welche Ressourcen wurden dafür bereitgestellt?

b.    wenn nein, wozu dienen die BESK-Erkenntnisse?

5.    Ist die Sprachförderung nach dem Alter der Kinder gestaffelt? Ab welchem Alter ist laut Stand der Wissenschaft eine explizite Sprachförderung sinnvoll?

6.    Die unterschiedliche Qualifizierung von elementarpädagogischen Fachkräften für die Durchführung solcher Erhebungen führt derzeit zu einer großen Variation an Handhabungen der Sprachstandsfeststellung und -förderung im Kindergarten. Durchführung und Dokumentation werden Elementarpädagog_innen zufolge oft nicht objektiv und standardisiert gehandhabt, was zu verfälschten Ergebnissen führt und die Sinnhaftigkeit des BESK sowie des BESK DaZ Kompakt in Frage stellt. Welche konkreten Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um Pädagog_innen besser zu schulen und die Testungen nachweisbar valide zu machen? 

7.    Obwohl der Aspekt der Standardisierung in der 15a-Vereinbarung hervorgehoben wird, ist fraglich, ob die Beobachtungsverfahren tatsächlich so standardisiert durchgeführt werden, dass die Ergebnisse vergleichbar sind. Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden gesetzt, um eine österreichweite Standardisierung zu garantieren? Wer übernimmt die österreichweite Steuerung bzw. Verantwortung?

8.    Elementarpädagog_innen sind es in Österreich nicht gewohnt, Kinder zu evaluieren. Sie sind darüber hinaus auch keine ausgebildeten Sprachförderer und Sprachförderinnen. Welche Maßnahmen werden Sie am Beispiel des BESK/BESK DaZ setzen, um die Ausbildung der Pädagog_innen an die hohen Anforderungen des Berufs anzupassen? 

9.    Es ist davon auszugehen, dass seit der Einführung des ersten BESK 2008 keine flächendeckenden Qualifizierungsmaßnahmen (in allen Bundesländern) gesetzt wurden. Die aktuellen Fort- und Weiterbildungsangebote an den Pädagogischen Hochschulen können die Schulung der Pädagog_innen nicht abdecken. Wer übernimmt die Kosten und Steuerung für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der Pädagog_innen in Bezug auf die Umsetzung der aktuellen Sprachstandsfeststellung? Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die flächendeckende Qualifizierung zu garantieren?

10. Die BESKs stellen einen immensen Verwaltungsaufwand für elementarpädagogische Einrichtungen dar. Dem gegenüber steht ein nicht vorhandener Anspruch auf tatsächliche Förderung. Ist im Lichte dieses Widerspruchs ein Anspruch auf Sprachförderung ab einem bestimmten BESK-Ergebnis angedacht? Wenn ja, ab wann wird dieser Anspruch kommen und an welchen Kriterien wird er festgemacht werden? Wenn nicht, weshalb ist das nicht vorgesehen?

11. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um mehr qualifizierte Sprachförderer und Sprachförderinnen in elementarpädagogische Einrichtungen zu bringen? Die BESKS zeigen seit über 10 Jahren, dass es einen großen Bedarf für Sprachförderung gibt, allerdings gibt es zu wenige Fachkräfte für die Sprachförderung. Wie werden Sie das ändern?

12. Werden derzeit auch externe Kräfte oder Quereinsteiger_innen für die Durchführung des BESK und BESK DaZ eingesetzt oder ist dies für die Zukunft geplant? Wenn ja, wer übernimmt die Kosten dafür?

13. Wie viel Geld hat das BMBWF seit 2007 in die Entwicklung und Durchführung des BESK gesteckt? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, nach Bundesländern, pro Kind und insgesamt.