2176/J XXVII. GP

Eingelangt am 28.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Tragen eines Mund-Nasenschutzes (MNS) während der Geburt

Seit Beginn der Corona-Maßnahmen häufen sich Fälle jener Mütter, die im Kreißsaal während der Geburt einen Mund-Nasenschutz (MNS) tragen mussten bzw. müssen. Lange wurde auch medial spekuliert, ob nun das Tragen des MNS nun bei einer Geburt verpflichtend ist oder nicht.

Vom zuständigen Gesundheitsministerium gibt es eine Klarstellung, dass es keine Empfehlung zum Tragen eines MNS während der Geburt gibt. In der Lockerungs-Verordnung BGBI. II Nr. 197/2020 obliegt aber die Verantwortung für „geeignete Schutzmaßnahmen“ beim Betreiber. Ob dies auch das Tragen des MNS bei der Geburt beinhalten könnte, bleibt offen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.    Sind Ihnen Fälle von Frauen bekannt, die während der Geburt einen MNS tragen mussten?

2.     Wenn ja, wieviele Fälle sind Ihnen bekannt und in welchen Krankenanstalten wurden Frauen angehalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen?

a.     Wenn ja, wie sind Ihnen diese Informationen zugekommen?

b.     Wenn ja, auf Basis welcher rechtlichen Grundlage wurde diesen Frauen ein MNS auferlegt?

c.     Wenn ja, müssen die Krankenanstalten mit Konsequenzen rechnen?

d.     Wenn nein, warum nicht?


3.     Die Lockerungs-Verordnung BGBI. II Nr. 197/2020 wurde mit Ende April kundgemacht. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus haben aber bereits Mitte März begonnen. Welche Regeln galten in dem Zeitraum von Mitte März bis Mitte April?

a.     Auf Basis welcher Verordnung fanden Geburten in dem genannten Zeitraum statt?

b.     Welche Regeln galten für Gebärende, für Angehörige, fürs medizinische Personal? Aufgeschlüsselt nach Krankenanstalten und Bundesländern.