2182/J XXVII. GP
Eingelangt am 29.05.2020
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Landesverteidigung
betreffend externe Unterstützungsleistungen im BMLV
Im Zuge der Beratungen über das Bundesfinanzgesetz 2020 im Budgetausschuss des Nationalrates am 15. Mai 2020 wurden von NAbg. MMMag. Dr. Axel Kassegger an die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner nachfolgende Anfragen gemäß § 32a Abs. 5 GOG (Nr. 1074 – 1078/JBA) gerichtet:
Abbildung 1: Beilage zu GZ, S91144/1-PMVD/2018, Budgetanfragebeantwortung zu 1039/JBA - 1078/JBA
In Bezug auf Frage 1 wurden die im Finanzjahr 2020 in der UG 14 bis dato entstandenen Beratungskosten mit in Summe € 1.149.057,55 zuzüglich jährlich wiederkehrenden Beratungskosten (Kooperationsleistungen) von € 600.000,-- beziffert. Unter anderem werden folgende Einzelpositionen an externen Unterstützungsleistungen angeführt:
Abbildung 2: w.o.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Angehörigen an die Bundesministerin für Landesverteidigung nachstehende
Anfrage
1. Worin genau bestehen diese „externen Unterstützungsleistungen“?
2. Was sind die Inhalte solcher Vereinbarungen für externe Unterstützungsleistungen?
3. Wer entscheidet darüber, externe Berater miteinzubeziehen?
4. Wer hat die Kompetenz, Aufträge für externe Unterstützungsleistungen zu vergeben?
5. Wer entscheidet darüber, „externen Unterstützungsleistungen“ in welcher Höhe zu gewähren?
6. Wer hatte die Kompetenz, die gegenständlichen Beauftragungen zu vergeben?
7. Inwiefern werden die internen Experten vom ÖBH zu Beratungsleistungen herangezogen?
8. Warum konnte das Ressort diese Leistung nicht abdecken?
9. Was ist in den jährlichen Leistungen mit externen Kooperationspartnern enthalten?
10. Werden diese Kooperationsvereinbarungen jährlich evaluiert?
11. Wenn ja, inwiefern?
12. Wenn nein, warum nicht?
13. Hat sich der externe Beratungsaufwand im Zuge der Corona-Krise bzw. aufgrund der Corona-Maßnahmen geändert?
14. Wenn ja, inwiefern?
15. Seit wann sind die angeführten externen Unterstützungsleister Geschäftspartner des BMLV?
16. Warum sind die angeführten externen Unterstützungsleister Geschäftspartner des BMLV, aufgegliedert auf die oben genannten Geschäftspartner?
17. Welche genauen Vereinbarungen gibt es mit den jeweils oben genannten Geschäftspartnern über ihre Tätigkeit?
18. Wer hat jeweils entschieden mit den einzelnen oben genannten Geschäftspartnern ein Vertragsverhältnis einzugehen?
19. Wie stellt sich die jeweilige Laufzeit des Vertrages mit den jeweils oben genannten Geschäftspartnern dar?
20. Wie hoch waren die jeweiligen Jahresbeträge, die in den Vorjahren an diese Geschäftspartner ausgezahlt wurden?
21. Werden für externe Unterstützungsleistungen regelmäßig Vergleichsangebote eingeholt?
22. Wenn ja, inwiefern, und anhand welcher Kriterien erfolgt hier eine Beurteilung?
23. Wenn nein, warum nicht?