2184/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Benachteiligung der Studenten der Zahnmedizinischen Universität Wien während der Coronavirus Krise

 

 

Univ.-Prof. Dr. Anita Rieder, Vizerektorin für Lehre der Medizinischen Universität Wien sandte am 13. März 2020 ein Schreiben an die Studierenden der medizinischen Fachrichtungen aus, in dem sie den Studierenden unter anderem beteuerte: „Es wird Ihnen aus der Umstellung des Unterrichts kein Nachteil für Ihr Studium erwachsen und es werden auch keine Fehlzeiten bei klinischen Praktika angerechnet werden, auch wird es auf Grund der temporären Umstellung der Unterrichtsformen und der Änderungen bei den Prüfungsmodalitäten keine Auswirkungen auf die Studienzeit geben."

 

Insbesondere für Studentinnen und Studenten der Zahnmedizinischen Fakultät ist dieses Versprechen nicht zutreffend. Studierende dieser Fachrichtungen  müssen in ihrem fünften und sechsten Studienjahr ein 72 Wochen Praktikum explizit an der Zahnklinik der Medizinischen Universität Wien absolvieren2. Trotz der Maßnahmen im Zuge des Ausbruchs des Coronavirus müssen Studentinnen und Studenten der Zahnmedizin dennoch den vollen, im Curriculum verlangten Leistungskatalog3 abarbeiten, was aufgrund der bereichsweisen Schließungen, beziehungsweise des eingeschränkten Betriebs der Zahnklinik der Medizinischen Universität nicht möglich ist. Dies stellt einen massiven Zeitverlust für die Studierenden dar.

 

Auch in naher Zukunft wird von einer normalen Aufnahme des Betriebs an der Zahnklinik der Medizinischen Universität Wien abgesehen werden müssen. Aus Angst vor einer drohenden Ansteckung mit dem Covid-19-Virus, beziehungsweise aufgrund des wirtschaftlichen Einschnitts, den der Shutdown der Regierung mit sich brachte, verschieben viele Patientinnen und Patienten ihre nicht dringenden, für sie oft zu teuren Eingriffe. Abgesehen davon stehen aufgrund der Verschärfung des Hygieneprotokolls an der Klinik, ohnehin nur mehr die Hälfte der Termine für Patientinnen und Patienten zur Verfügung.

 

 

1https://www.meduniwien.ac.at/web/studierende/mein-studium/diplomstudium-zahnmedizin/corona-information/

2Eine Absolvierung des Praktikums bei einem niedergelassenen Zahnarzt oder einem anderen Ambulatorium ist nicht genehmigt.

3Dieser Leistungskatalog, beinhaltet eine gewisse Anzahl an Füllungen, Wurzelkanalbehandlungen, Zahnextraktionen, Parodontalbehandlungen, technische Arbeiten, wie Kronen, Brücken und Inlays, als auch prothetische Versorgungen.

 

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.Wird ein Abschluss des besagten 72 Stunden Praktikums in maximal 72 Wochen für Studentinnen und Studenten der Zahnmedizin trotz der Coronavirus Krise garantiert werden?

 

a.    Wenn ja, wann ist mit einem diesbezüglichen Plan zu rechnen?

 

b.    Wenn ja, wie sieht dieser Plan konkret aus?

 

c.    Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

 

2.Gibt es eine finanzielle Unterstützung oder einen Erlass der Studiengebühren für Studierende, deren Studium sich, aufgrund der derzeitigen Lage verlängert?

 

a.    Wenn ja, in welcher Form?

 

b.    Wenn nein, aus welchem Grund nicht?

 

3.Wird eine Anpassung des Leistungskatalogs an die beschriebene Situation erfolgen?

 

a.     Wenn ja, wann ist mit einer solchen zu rechnen?

 

   b.   Wenn nein, aus welchem Grund nicht?