2193/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Sicherstellung des „Ibiza-Videos“ in voller Länge durch die Sonderkommission Tape im Bundeskriminalamt

 

 

Am Mittwoch, den 27. Mai 2020, gab das Bundeskriminalamt via Presseaussendung (OTS0101) zum Ermittlungsstand der Sonderkommission Tape im Zusammenhang mit dem sogenannten „Ibiza-Video“ bekannt, dass es gelungen sei, besagtes Videomaterial in voller Länge sowie Audiodateien sicherzustellen und auf deren Basis die sich als russische Oligarchennichte ausgebende Person zur Fahndung auszuschreiben. Wörtlich wurde in besagter Presseaussendung unter anderem wie folgt berichtet:

 

„Im Zuge der Ermittlungen gelang es unter anderem sowohl das sogenannte „Ibiza-Video“ (in der Länge von 12 Stunden, 32 Minuten, 38 Sekunden) als auch Equipment und Audiodaten (in der Länge von 8 Stunden, 14 Minuten, 3 Sekunden) sicherzustellen. Darauf aufbauend veröffentlicht das Bundeskriminalamt über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien mehrere Lichtbilder zur Ausforschung der unbekannten Täterin mit dem Aliasnamen Alyona MAKAROV. Aus kriminalpolizeilicher Sicht erhofft man sich dadurch nähere Erkenntnisse zu den Hintergründen betreffend die Herstellung und der Vorbereitung des „Ibiza-Videos“.“

 

Bereits am Sonntag, den 24. Mai 2020, veröffentliche die Onlineausgabe der Kronenzeitung in einem Artikel unter dem Titel „Ibiza-Lockvogel: Das ist Straches ,schoafe Russin´“[1] ein Foto der Video-Protagonistin: 

 

                           (Quelle: www.krone.at)

 

Dieses Foto ist abgesehen von der Farbe mit einem jener Bilder identisch, welche am 27. Mai 2020 dem Bericht auf der Homepage des Bundeskriminalamtes hinsichtlich des Ermittlungsstandes und der Fahndungsausschreibung beigegeben wurde:

 

 

Open Lightbox

           (Quelle: www.bundeskriminalamt.at)

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Seit wann ist das Bundeskriminalamt im Besitz des Videos sowie der Audiodateien?

2.    Woher stammen diese?

3.    Wie und durch wen gelangte das Bundeskriminalamt in deren Besitz?

4.    Wurde für die Übergabe des Videos und der Audiodateien Geld bezahlt?

5.    Wenn ja, in welcher Höhe?

6.    Waren in den Beschaffungsprozess dieser Materialien ausländische Polizeibehörden oder Nachrichtendienste involviert bzw. arbeitete man mit solchen zusammen?

7.    Wenn ja, mit welchen?

8.    War das Bundesamt für Verfassungsschutz- und Terrorismusbekämpfung in den Beschaffungsprozess eingebunden?

9.    Wenn ja, inwiefern?

10. Wurde seitens des Bundesministeriums für Inneres unterstehender Ermittlungsbehörden mit Informanten oder privaten Ermittlern zur Beschaffung des Videos und der Audiodateien kooperiert?

11. Wenn ja, auf welche Art und Weise konkret?

12. Kamen verdeckte Ermittler zum Einsatz?

13. Wenn ja, inwiefern?

14. Wann wurden Sie als Bundesminister bzw. Ihr Kabinett von der Sicherstellung dieser Materialien durch das BKA in Kenntnis gesetzt?

15. Welche Ursachen lagen der Bekanntgabe dieser Sicherstellungen hinsichtlich der Terminwahl am 27. Mai 2020 zugrunde?

16. Wie konnte es dazu kommen, dass ein Foto der vermeintlichen Oligarchennichte bereits am 24. Mai 2020 – drei Tage vor Veröffentlichung durch das BKA – in Medien publiziert wurde?



[1] https://www.krone.at/2159758