2202/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Polizeieinsatz wegen regierungskritischer Plakaten

Ende April 2020 ist es in Innsbruck zu einer polizeilichen Aktion gekommen, deren Verhältnismäßigkeit insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtes auf freie Meinungsäußerung (Art. 13 StGG und Art. 10 EMRK) zu hinterfragen ist. 

Laut eigenen Angaben des Betroffenen, hängte er am Sonntag, 19.4.2020, zwei kritische Plakate in die Auslagenscheibe seines Geschäftslokals in der Maximilianstraße in Innsbruck. Am 30.4. am späten Vormittag läutete ein Zivilpolizist an der Wohnungstür des Innsbruckers. Die Wohnung liegt direkt hinter dem Geschäftslokal und sei nur zu erreichen, wenn das Haus bereits durch die Haupttür betreten wurde. Der Zivilpolizist habe sich erkundigt wer die Plakate gemalt habe und nahm die Personalien des Urhebers auf, nachdem dieser bestätigt hatte, für die Plakate verantwortlich zu sein.

In den darauffolgenden Tagen und Wochen war der Betroffene mit verschiedenen Stellen des Innenministeriums bzw. der Polizei in Kontakt. Er wurde zudem informiert, dass die Staatsanwaltschaft eine Prüfung des Sachverhalts eingeleitet hat.

Die folgenden Bilder zeigen die Plakate:

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Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Laut den Angaben des Betroffenen wandte er sich mit einem Schreiben an das Bundesministerium für Inneres. Seit wann ist Ihnen bzw Ihrem Ministerium von dem oben geschilderten Sachverhalt bekannt?  

2.    Weshalb wurde von dem Beamten eine Kontrolle durchgeführt?

3.    Welche präzise Rechtsgrundlage hatte die Kontrolle?

4.    Auf welches konkretes Delikt bezog sich die Amtshandlung des Beamten?

5.    Welche Rechtsgrundlage hatte die Aufnahme der Personalien des Betroffenen?

6.    Wer hat die Kontrolle veranlasst?

7.    Wurde zuvor eine Anzeige erstattet, die diesen Einsatz auslöste?

a.    Wenn ja, wann und durch wen?

8.    Wurde von dem Beamten ein Protokoll erstellt?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, dann wird ersucht das Protokoll der Anfragebeantwortung beizulegen.

9.    Wie lief die Amtshandlung genau ab?

10. Wie begründet der Beamte seinen Anfangsverdacht, dass eine rechtswidrige Handlung vorliegen könnte?

11. Weshalb wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet? (Um detaillierte Erläuterung wird ersucht.)

12. Welcher konkrete Textteil der Plakate begründete aus Perspektive des Beamten einen rechtswidrigen Sachverhalt?