2203/J XXVII. GP

Eingelangt am 29.05.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Klaus Köchl

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Abgeltung geleisteter Überstunden zur Eindämmung der COVID-19-Ausbreitung

Vom BMI wurde das vorläufige Mehrdienstleistung(MDL)-Kontingent für die Landespolizeidirektion Kärnten für das Jahr 2020 mit 603.526 festgelegt. Das Kontingent wurde wie in den Jahren zuvor mit dem Aufteilungsschlüssel, der dem Fachausschuss bereits mehrfach unterbreitet wurde, vorgelegt. Nunmehr scheint es so, dass für die COVID-19-Pandemie und die dadurch angeordneten Mehrdienstleistungen kein zusätzliches MDL-Kontingent zur Verfügung gestellt wurde und zum gegebenen Zeitpunkt auch nicht geplant zu sein scheint.

So kam es zum Beispiel durch die Aussetzung der Bereithaltezeit (BHZ), angeordnete Tagdienstverlängerungen, der gruppenorientierten Wechseldienstplanung und der Präsenzsteigerung zu einer Erhöhung der angeordneten Dienstleistungen. Im Rahmen des ursprünglich vorgesehenen MDL- Kontingentes kann diese nicht geleistet werden. So ist auch bekannt, dass die Anordnung zur Umwandlung von im exekutiven Außendienst verbrachten Journaldienst(JD)-Stunden im Wechseldienstsystem in MDL eine enorme Erhöhung der MDL bewirkt hat. Dennoch wurde beispielsweise der Landespolizeidirektion Kärnten kein zusätzliches MDL-Kontingent zur Verfügung gestellt. Zwecks Planungssicherheit ist es für alle Beteiligten erforderlich, die zur Verfügung stehenden MDL-Kontingente bekanntzugeben und ein entsprechendes Kontingent wäre vom BMI sowie der Landespolizeidirektion (LPD) zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus sind Journaldienststunden in der Regel finanziell schlechter abgegolten als Überstunden, sind aber grundsätzlich zu den „normalen“ Monatsdienststunden zu leisten. Sie werden auf der Dienststelle verbracht und im Einsatzfall geht der Kollege unverzüglich in den Außendienst ab. Die (12stündigen) Nachtdienste sind im Normalfall mit 4 solcher Journaldienststunden verknüpft und werden als Bereithaltezeit (BHZ) tituliert. Nachdem genau betrachtet ohne zwingende Notwendigkeit vom BMI angeordnet wurde, dass diese Stunden auch ohne Anlassfall im Außendienst zu verbringen waren, können sie rechtlich nicht mehr als JD-Stunden verrechnet werden, sondern sind als Überstunden zu verrechnen. Dadurch fallen sie in einen anderen Topf. Nachdem die zu verrechnenden Überstunden streng limitiert werden, sollen diese nun in den nächsten Monaten ausgeglichen werden.

Die Aussetzung der BHZ dauerte etwa einen Monat. Jeder Kollege leistet in einem Monat 28 Journaldienststunden und 16-20 Überstunden. Damit wurde offensichtlich mehr als ein Monatsbedarf an Überstunden künstlich hervorgerufen.

Aus diesem Grund stellen unterzeichnete Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.     Wie hoch werden die für 2020 zur Verfügung stehenden MDL-Punkte für die einzelnen Bundesländer und deren Aufteilung über das Jahr 2020 Ihrer Kenntnis nach sein? (Auflistung im Detail nach Bundesländern und Polizeidienststellen)

2.      Welches MDL-Punktekontingent wird seitens des BMI für die durch die Corona-Pandemie und die dadurch angeordneten Mehrdienstleistungen zusätzlich zur Verfügung stehen bzw. Ihrem Bundesministerium rückverrechnet werden können?

3.      Sind Sie als zuständiger Minister in Kenntnis darüber, dass die Anordnung zur Umwandlung von im exekutiven Außendienst verbrachten JD-Stunden im Wechseldienstsystem in MDL umzuwandeln sind?

a.      Wenn nein, warum nicht?

b.      Wenn ja, wann wurden diese Anordnungen seitens Ihres Ministeriums gesetzt?

c.      Wenn ja, wie hoch ist die dadurch verursachte zusätzliche Anzahl an MDL? (Angabe nach Bundesländern und Polizeidienststellen und Monaten für März 2020, April 2020, Mai 2020)

4.      Inwiefern liegen Ihnen Informationen vor, dass im Monat April 2020 die Anordnung zur Umwandlung von JD in MDL nicht mehr bestanden hat?

5.      Ist Ihnen bekannt, dass dadurch, dass wie in Frage 4) angeführt die Anordnung zur Umwandlung von JD in MDL nicht mehr bestanden hat, immense Plandienstpräsenz bestand?

a.      Wenn ja, warum wurde trotz Fortsetzung der Ausgangsbeschränkungen zur Einschränkung der COVID-19- Ausbreitung die Umwandlung von JD in MDL nicht auch für April 2020 fortgesetzt?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.      Ist Ihnen als zuständiger Bundesminister bekannt, dass für die angefallenen Überstunden im COVID-19-Ausnahmezustand ein entsprechendes zusätzliches MDL-Kontingent gefordert wird?

a.      Wenn ja, in welchem Ausmaß werden die Überstunden durch ein zusätzliches MDL-Kontingent abgegolten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

7.      Ist Ihnen bekannt, dass durch die Vorgaben des BMI Maßnahmen wie Aussetzung der BHZ und Umwandlung der nunmehr während der Nachtzeit zwingend im Außendienst zu leistenden Journaldienststunden in Überstunden, Erhöhung der Präsenz und Erhöhung der Nachtdienstleistung, Verlängerung der Tagdienste bis 22.00 Uhr, gruppenorientierter Wechseldienstplan teilweise zusätzliche Überstunden anfallen ließen?

a.      Wenn ja, wie wird die Umsetzung dieser Maßnahmen nun seitens des BMI zusätzlich abgegolten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

8.      Ist Ihnen bekannt, dass die vom BMI angeforderte Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen während der Krise mit dem vor der Krise zugeordneten MDL-

Jahreskontingent durchgerechnet bewältigt werden soll? (Angabe der MDL pro Bundesland und Polizeidienststeilen)

a.      Wenn ja, wie kommt das BMI zu dem Schluss, dass sich eine Durchrechnung trotz der außergewöhnlichen Situation und den zusätzlichen Anforderungen ausgehen kann? (Detaillierte Angabe der Berechnungsgrundlage des BMI)

b.      Wenn nein, warum nicht?

9.      Wie soll im „Normalbetrieb“ Ihrer Kenntnis nach als zuständiger Minister eine Vollziehung des Polizeidienstes zur Sicherheit der Bevölkerung fortgesetzt werden, wenn bei der Vollziehung genau dieses Polizeidienstes Einsparungen durchzuführen sind?

10.  Wie ist es Ihrer Meinung nach möglich, die Erfüllung des sicherheitspolizeilichen Streifendienstes zum Schutz der Bevölkerung sicherzustellen, wenn nunmehr nach Ihrer Anordnung im „Normalbetrieb" bei der Vollziehung des Polizeidienstes die Einsparungen durchzuführen sind?

11.  Inwiefern befürworten Sie, dass viele der angefallenen Überstunden, die praktisch in Assistenz und zur Erfüllung von Aufgaben des Gesundheitsministeriums geleistet wurden, nun durch angeordnete Vernachlässigung im polizeilichen Aufgabenbereich eingespart werden sollen?

12.lst Ihnen bekannt, dass durch die Erhöhung der Nachtdienstpräsenz vermehrt JD-Stunden in den Nachtdienst, die bei Beibehaltung der sonst üblichen Planung während der Tagzeit angefallen wären, ebenfalls von der BHZ- Aussetzung erfasst waren?

a.      Wenn ja, welche Maßnahmen setzen Sie, um diesen Umstand zu ändern?

b.      Wenn nein, warum nicht?

13.Sehen Sie die Notwendigkeit, die durch die angeordneten Tagdienstverlängerungen angefallenen MDL, die leicht feststellbar sind, ebenfalls in dem tatsächlich angefallenen Ausmaß der LPD außerhalb des Jahreskontingentes zuzuweisen?

a.      Wenn ja, wann werden Sie dies anweisen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

14. Inwiefern sind Sie als zuständiger Bundesminister in Kenntnis darüber, dass es durch die Anordnung des gruppenorientierten Wechseldienstplans zu einem zusätzlichen Anfall von MDL, die den Dienststellen außerhalb des Jahreskontingents zur Verfügung zu stellen wären, gekommen ist?

15. Ist Ihren Berechnungen nach der nicht von den Dienststellen zu verantwortende zusätzliche Anfall von MDL in der COVID-19-Akut-Eindämmungsphase durch die Anordnung des gruppenorientierten Wechseldienstplans nur durch eine Einbringung dieser Stunden im Jahreskontingent mittels Einsparungen bei der kommenden Außendienstpräsenz möglich?

a.      Wenn ja, wie kann Ihrer Berechnung nach trotzdem die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden?

b.      Wenn nein, warum nicht?

c.      Wenn nein, wann gibt es seitens des BMI dazu Berechnungen zur weiteren Planung?

16. Wie lauten die Maßnahmen seitens des Ministeriums für die Sicherstellung des Schutzes der Bevölkerung trotz der drohenden Aushöhlung des Streifendienstes durch Urlaubsverbrauch in komprimierter Form in Folge von Urlaubssperren- und beschränkungen sowie der Wiederaufnahme von Schulungs- und Fortbildungstätigkeiten bei gleichzeitiger Einbringung des erhöhten MDL-Punkteanfalls bei den Basisdienststellen?