2216/J XXVII. GP

Eingelangt am 02.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Michael Bernhard, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Fotoaktion der Familienministerin

 

In der Samstagsausgabe (30.05.2020) der Kronen Zeitung irritierte ein Artikel mit der Headline "Virus Hilfsfonds: Geld für Familien" mit einem Bild der Familienministerin Aschbacher. Wie am Bild (siehe Foto) zu erkennen ist, gibt die Ministerin eine oder mehrere 100 Euro Banknoten einem Kleinkind. Der Artikel handelt von den vielen in Not geratenen Familien in Österreich.  Die Notlage der Familien erklärt sich durch die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung am Beginn der Pandemie.  Der Corona-Familienhärteausgleich wurde daher initiiert, um Familien, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung der Pandemiefolgen zu gewähren. Durch die Inszenierung der Familienministerin fühlen sich aber sehr viele Familien vorgeführt, da ein Großteil der Familien keine Auskunft über ihre Anträge bekommen hat, geschweige denn eine finanzielle Hilfe aus dem Corona-Familienhärteausgleich.

Abbildung 1 Quelle: https://www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung-
9gf1/20200530/281715501830813

 

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(Quelle: https://www.pressreader.com/austria/kronen-zeitung-9gf1/20200530/281715501830813)

Im Ö1 Morgenjournal (02.06.2020) erklärte die Familienministerin Aschbacher, die abgebildete Familie sei für den Corona-Familienhärteausgleich anspruchsberechtigt und habe deshalb die Förderung in bar erhalten. Das Bild einer Ministerin, die öffentlich Bargeld verteilt, zeigt ein bedenkliches Politikverständnis. Außerdem handelt es sich laut Fotocredit beim Fotografen um Christopher Dunker, laut Geschäftseinteilung ein Mitarbeiter des Referat I/12/d Foto- und Videoservice im Bundeskanzleramt. Nachdem das BMAFJ nicht im Bundeskanzleramt angesiedelt ist, stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine unzulässige Mitarbeiter_innen Überlassung handelt?

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Familien haben eine Förderung aus dem Corona-
Familienhärteausgleich in bar erhalten?

2.    Welche Förderungen und Hilfsgelder werden vom Ministerium in bar ausbezahlt? 

a.    In welcher Höhe?

b.    Aus welcher Handkasse stammt das Geld?

c.    Gibt es Belege für die bar ausgezahlten Förderungen und Hilfsgelder?

d.    Wo werden diese Gelder verbucht?

3.    Erklärt sich die verzögerte Auszahlung aus dem Corona-Familienhärteausgleich dadurch, dass die Ministerin jede Auszahlung persönlich vornimmt?

4.    Wie wurde sichergestellt, dass die Familie auf dem Bild für den Corona-
Familienhärteausgleich anspruchsberechtigt ist?

5.    Laut der OGH Entscheidung des 13.01.2016 (15 Os 176/15v) wird durch das Abbilden von Kindern ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

a.    Wie haben sie die Persönlichkeitsrechte des Kindes sichergestellt ?

6.    Würden Sie die Bildsprache als erniedrigend für die Familie und alle weiteren
Familien bezeichnen, die auf die Unterstützung aus dem Familien-Härtefonds angewiesen sind?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Weshalb wurden die Gesichter nicht unkenntlich gemacht?

7.    Handelt es sich bei den auf dem Foto abgebildeten Personen tatsächlich um ein betroffenes Ehepaar mit zwei Kindern, oder um Schauspieler_innen bzw. Statist_innen?

a.    Wenn es sich um Schauspieler_innen bzw. Statist_innen handelte, gab es für die Darstellung ein Honorar?

b.    Wenn ja, wie hoch war dieses Honorar pro Person (in Brutto)?

8.    Wenn es sich nicht um Schauspieler_innen bzw. Statist_innen handelt, sondern tatsächlich um eine betroffene Familie, wie haben Sie die Familie kennengelernt?

9.    Wem ist der Fotograf weisungsgebunden?

a.    Wann wurde er von wem beauftragt, das Foto aufzunehmen?

b.    Wann wurde das Foto aufgenommen (Datum, Uhrzeit und Ort)?

c.    An wen leitete er wann das Foto weiter?

d.    Wenn nicht Herr Dunker selbst, wer hat die Aufnahme wann an die Medien weitergeleitet?

10. Ist es üblich, dass Mitarbeiter_innen aus dem Bundeskanzleramt für andere Ministerien bzw. Minister_innen tätig sind?

a.    Wenn ja, gibt es dazu eine interne Gegenverrechnung von Lohnkosten?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

11. Haben der betreffende Mitarbeiter bzw. andere Mitarbeiter_innen aus dem Bundeskanzleramt zuvor schon Aufträge für das BMAFJ erledigt?

a.    Wenn ja, welche waren das und wie lange dauerten diese jeweils?

12. Wer hat die PR-Aktion bzw. Kampagne konzipiert?

a.    Wie hoch war das Honorar ?

13. Warum wurde der Mindestabstand zwischen der Familie und der Ministerin nicht eingehalten?

14. Die Verwendung von Bargeld wird von vielen Seiten abgeraten, wie wurden die Hygienemaßnahmen bei der Bargeldübergabe sichergestellt?