2217/J XXVII. GP

Eingelangt am 03.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Stand der Dinge bei Veröffentlichung der KH-Qualitätsindikatoren  auf Standortebene (A-IQI)

 

Schwarz-Grün stimmt überraschend gegen die Ankündigungen des Gesundheitsministeriums

 

Im Budgetausschuss über das Budgetkapitel "UG 24 Gesundheit" (13.5.2020) wurde der Gesundheitsminister von NEOS gefragt, ob und wann die KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) auf Standortebene offengelegt werden. Diesbezüglich verwies der Gesundheitsminister auf die Sektionschefin. Diese antwortete, dass die Offenlegung auf Standortebene erfolgen wird, und zwar in Abstimmung mit der Bundes-Zielsteuerungskommission. Um sicherzustellen, dass dies erfolgt, wurde während der Plenarsitzung vom 28.5.2020 folgender Antrag eingebracht, der am 29.5.2020 zur Abstimmung gelangte.

Antrag: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/UEA/UEA_00193/index.shtml

Dieser "unselbständige Antrag" (UEA) wurde entsprechend der Aussagen im Budgetausschuss (13.5.2020) formuliert "Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die A-IQI-Qualitätsindikatoren in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission auf KH-Standortebene zu veröffentlichen", um ein mehrheitliche Zustimmung zu garantieren. Trotzdem stimmte die schwarz-grüne Mehrheit im Nationalrat gegen die Ankündigungen des Gesundheitsministeriums. Diese Vorgehensweise ist für Außenstehende und mich verwirrend, weshalb es hier Aufklärung braucht.



 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Schritte haben Sie gesetzt, um dem von Ihrem Ministerium im Budgetausschuss erklärten Ziel (Veröffentlichung der A-IQIs auf KH-Standortebene) auch parlamentarisch zum Durchbruch zu verhelfen?

2.    Wieso haben Sie nicht sichergestellt, dass den Mehrheitsfraktionen im Nationalrat die Ankündigung des Gesundheitsministeriums während des Budgetausschusses von 13.5.2020 bewusst wird, dass die KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission veröffentlicht werden sollen?

3.    Wie gehen Sie weiter vor, um das von Ihrem Ministerium im Budgetausschuss erklärte Ziel zu erreichen, nachdem die Mehrheitsfraktionen im Nationalrat gegen die Veröffentlichung der KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission gestimmt haben?

4.    Werden die KH-Qualitätsindikatoren (A-IQI) nun in Absprache mit der Bundes-Zielsteuerungskommission veröffentlicht?

a.    Wenn ja, bis wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wie hat sich der Personalstand im Ministerium und nachgeordneten Dienststellen, der mit A-IQI befasst ist, seit 2010 entwickelt?

6.    Wie hat sich der finanzielle Aufwand im Ministerium und den nachgeordneten Dienststellen dafür seit 2010 entwickelt und wie viel Budget ist für das Jahr 2020 vorgesehen?

7.    Wie hoch sind die Zahlungen, die ihr Ressort bzw. der Bund seit 2010 an die Landesgesundheitsfonds geleistet hat? (je Jahr und Landesgesundheitsfonds)

8.    Wie hoch sind die Zahlungen, die die Landesgesundheitsfonds seit 2010 an Fondskrankenanstalten geleistet haben? (je Jahr und Landesgesundheitsfonds)

9.    Wie hoch sind die Zahlungen, die die Landesgesundheitsfonds seit 2010 von den Fondskrankenanstalten zurückgefordert haben, weil bei einzelnen A-IQIs Auffälligkeiten aufgetreten sind? (je Jahr und Landesgesundheitsfonds)

10. Wie hoch sind die Zahlungen, die die Landesgesundheitsfonds seit 2010 von den Fondskrankenanstalten zurückgefordert haben, weil es sonstige Qualitätsauffälligkeiten gab? (je Jahr und Landesgesundheitsfonds)

11. Wie hoch sind die Zahlungen, die die Landesgesundheitsfonds seit 2010 von den Fondskrankenanstalten insgesamt zurückgefordert haben oder von vornherein nicht überwiesen haben, weil nicht erlaubte Leistungen erbracht wurden, falschkodiert wurde oder fehlkodiert wurde? (je Jahr, Landesgesundheitsfonds und Grund)