2226/J XXVII. GP

Eingelangt am 04.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Situation von Forscher_innen an den Hochschulen

 

In einem offenen Brief, adressiert unter anderem an Bundesminister Faßmann, das Präsidium der österreichischen Universitätenkonferenz, Rektor_innen und Vizerektor_inenn der Hochschulen und die Präsidien des FWF und der ÖAW, berichtete das wissenschaftliche Nachwuchspersonal der österreichischen Hochschulen über die negativen Auswirkungen der derzeitigen Umstände auf ihre Lehr- bzw. Forschungstätigkeit. Insbesondere der "eingeschränkte Zugang zu Forschungsinfrastruktur" und "oftmals ungeeignete oder fehlende Arbeitsplätze im Homeoffice" werden als Herausforderung betrachtet. Der offene Brief wurde von 241 PraeDocs und PostDocs unterstützt.

In einer Pressekonferenz am 7. Mai 2020 gab Bundesminister Faßmann bekannt, der Zugang zu Labors, Archiven, Krankenhäusern und weiteren Forschungsstätten werde "schrittweise" wieder ermöglicht. Eine einheitliche Vorgehensweise für die Hochschulen wäre hier wünschenswert. Es ist allerdings fraglich, ob dies vorgesehen ist und mit welchem Zeitraum die Forscher_innen hier rechnen können. Dem Vernehmen nach sind neben der Universität Wien unter anderem auch die Karl-Franzens-Universität Graz und die Technische Universität Graz von einer uneinheitlichen Wiederaufnahme des Forschungsbetriebs betroffen. Fraglich ist daher, inwiefern dies auch PraeDocs und PostDocs an anderen österreichischen Hochschulen betrifft.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie lautet der Zeitplan des BMBWF, den Forschungsbetrieb an den österreichischen Hochschulen (sofern er noch unterbrochen ist) wieder aufzunehmen?

2.    Wird hier eine hochschulübergreifende Strategie verfolgt?

a.    Wenn ja, wie lautet diese Strategie?

b.    Wenn nein, warum nicht?


3.    Ab wann ist es vorgesehen, den Zugang zu Forschungsinfrastruktur wieder zu ermöglichen?

a.    Welche Infrastruktur betrifft dies genau?

b.    Wird hier ein hochschulübergreifender Zeitplan verfolgt?

4.    Welche Lösungen (abgesehen von Bestimmungen laut Artikel 23 § 6 3. COVID-Gesetz) sind für PraeDocs bzw. PostDocs vorgesehen, die Covid-19-bedingt ihre Forschungsarbeiten (auch im Rahmen der Abschlussarbeiten) nicht fortsetzen bzw. fertigstellen konnten bzw. deren Fortsetzung oder Fertigstellung sich um mehr als ein Semester verzögert?

5.    Ist das BMBWF diesbezüglich in Austausch mit Drittmittelgebern bzw. Forschungsförderungsinstitutionen?

a.    Wenn ja, mit welchen?

b.    Welche Lösungen wurden hier bereits gefunden?

c.    Wenn nein, warum nicht? Ist ein solcher Austausch geplant?

6.    Ist das BMBWF mit den Hochschulen bzgl. einer eventuellen Vertragsverlängerung für PraeDocs bzw. PostDocs im Austausch, für den Fall, dass diese Verlängerung Covid-19-bedingt notwendig sein wird?

a.    Wenn ja, welche Lösungen wurden hier gefunden?

b.    Wenn nein, warum nicht? Wie steht das BMBWF zu einer solchen Vertragsverlängerung?

7.    Ist die Schaffung eines Fördertopfs für PraeDocs und PostDocs vorgesehen, um etwaige finanzielle Zusatzbelastungen, die beispielsweise aufgrund der Anschaffung von Lizenzen im Home Office angefallen sind, rückzuerstatten?

a.    Wenn ja, welche Stelle wird ihn einrichten, in welcher Höhe, wer wird dazu Zugang erhalten, welche Zusatzbelastungen werden rückerstattet und wann?

b.    Wenn nein, warum nicht?