2245/J XXVII. GP

Eingelangt am 05.06.2020
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Anfrage

der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Arbeit‚ Familie und Jugend

betreffend Covid-bedingte Anpassung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld für Unternehmer_innen

 

Die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, um auf die Covid-19 Pandemie zu reagieren haben nicht nur zum sozialen Stillstand geführt, sondern haben auch das Wirtschaftsleben stillgelegt. Dadurch sind unzählige Selbständige mit wirtschaftlichen Problemen und hohen Einkommensverlusten konfrontiert. Viele von ihnen sind auf Unterstützungszahlungen aus dem Härtefallfonds oder ähnlichen Fördertöpfen angewiesen. Eine zusätzliche Benachteiligung trifft nun jene Unternehmer_innen, die kommendes Jahr ein einkommensabhängiges Kinderbetreuuungsgeld beziehen möchten. Im Unterschied zu unselbständigen Personen, die aufgrund von Kurzarbeit Einkommensverluste zu verbuchen haben, haben Einkommensverluste von Selbständigen aufgrund der Covid-Krise massive Auswirkungen auf die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes. Laut der Informationsseite des BMAFJ ergeben sich aufgrund der Kurzarbeit keine Änderungen für unselbständig Beschäftigte, da hinsichtlich der Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes das Wochengeld herangezogen wird, wobei das Wochengeld selbst aus den Einkünften vor der Kurzarbeit berechnet wird . Die Höhe des einkommensabhängigen Kinderbetreungsgeld beträgt grundsätzlich 80 Prozent des Wochengeldes. Zusätzlich wird eine weitere Berechnung durchgeführt - die sogenannte Günstigkeitsrechnung. Wobei die Einkünfte aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen werden (Z 1 § 8b Kinderbetreuungsgeldgesetz). Für Unternehmer_innen wird somit der Einkommenssteuerbescheid mitsamt allen Covid-bedingten Verlusten herangezogen, beziehungsweise das für Selbstständige vorgesehene geringere Wochengeld. Dieses fixe Wochengeld ist jedoch ein einkommensunabhängiger Fixbetrag, welcher für viele eine deutliche Verschlechterung zum Einkommen vor der Coronakrise beziehungsweise zum einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld entsprechend dem Einkommen vor der Covid19-Krise darstellt. Hier besteht eine beträchtliche Schlechterstellung von Unternehmer_innen, welche ohnehin schon mit unzähligen finanziellen Problemen zu kämpfen haben und nun auch in diesem Bereich unverschuldet Nachteile erleiden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wird das Ministerium die Berechnung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes (KBG) für Unternehmer_innen ab 2021 anpassen, um ein geringes einkommensabhängiges KBG aufgrund der Covid-bedingten Einkommensverluste zu verhindern?

a.    Wenn ja, wie wird die Berechnungsformel definiert?

                                  i.    Ab wann ist eine Berechnung nach den neuen Kriterien möglich?

                                ii.    Wer war an der Konzeption der Berechnungsformel beteiligt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

2.    Kommt es zu einer Erhöhung des fixen Wochengeldes für Unternehmer_innen?

a.    Wenn ja, um wie viel wird das Tagesgeld erhöht?

                                  i.    Ab wann ist es möglich, das erhöhte Wochengeld zu beanspruchen?

                                ii.    Wer war an der Konzeption der Erhöhung beteiligt?

b.    Wenn nein, warum nicht?