2256/J XXVII. GP

Eingelangt am 09.06.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend „Soko Tape“ und Vorgehensweise nach Sicherstellung des „Ibiza-Videos“

 

 

Kurz nach Veröffentlichung des sogenannten „Ibiza-Videos“ am 17. Mai 2019 wurde im Bundeskriminalamt eine „Soko Tape“ eingerichtet, welche die Entstehung dieses Videos sowie dessen Urheber ermitteln sollte. Am 27. Mai 2020 gab das Bundeskriminalamt per Presseaussendung bekannt, dass diese Sonderkommission das gesamte Videomaterial sichergestellt habe. Medienberichten vom 01. Juni 2020 zufolge, siehe beispielsweise den Artikel „Justiz wartet noch immer auf das Ibiza-Video“ der Tageszeitung „Die Presse“, hatte das Bundeskriminalamt das beschlagnahmte Material noch immer nicht dem Justizministerium übermittelt. Einen Tag später wurde bekannt, dass der parlamentarische Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung noch mindestens zwei Wochen auf die Zurverfügungstellung des Video- und Audiomaterials warten müsse, da das Bundeskriminalamt noch mit Auswertungen befasst sei, wie dem Artikel „U-Ausschuss wird noch Wochen auf das Ibiza-Video warten müssen“ des „Kurier“ vom 02. Juni 2020 zu entnehmen ist.

 

Damit in Zusammenhang ließ der Bundesminister für Inneres in seiner Befragung durch den Untersuchungsausschuss am 05. Juni 2020 zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der „Soko Tape“ sowie die Kommunikation mit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft nach Sicherstellung des Videos betreffend inhaltlich unbeantwortet.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Beamte sind insgesamt derzeit in der „Soko Tape“ aktiv und im Einsatz?

2.    Wie viele davon arbeiten regelmäßig für die WKStA in der Causa CASAG/Novomatic?

3.    Wie viele Auswertungsberichte wurden von der Soko aufgrund der sichergestellten Daten und Datenträger in der Causa Casinos bisher an die WKStA erstattet?

4.    Wurden von der WKStA solche Berichte angefordert?

5.    Wenn ja, wie viele?

6.    War die medial inszenierte Bekanntgabe, dass die „Soko Tape“ das gesamte Ibiza-Videomaterial sicherstellen konnte mit Ihnen vorab akkordiert bzw. abgesprochen?

7.    Welche Stellen bzw. welche Personen waren über diesen medialen Überraschungscoup noch vorab informiert und welche wurden hingegen bewusst nicht informiert?

8.    Warum wurde die Öffentlichkeit zuerst informiert, die gesetzliche Pflicht der zu erfolgenden schriftlichen Information über die Sicherstellung an die WKStA innerhalb von längstens 14 Tagen aber nicht eingehalten?

9.    Wurden von den Verantwortlichen durch die unterbliebene schriftliche Information Gesetze verletzt und wenn ja, welche?

10. Was sehen die Medienerlässe des BMI und des BMJ hinsichtlich der Medienarbeit zu laufenden Ermittlungsverfahren vor?

11. Wurden diese Medienerlässe eingehalten?