2271/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend dem „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ übermittelter Aktenbestand – fehlende SMS- und Messenger-Konversationen von Bundeskanzler Sebastian Kurz

 

 

Am 13. August 2019 wurde bekannt, dass Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Ermittlungen zur Casinos Austria-Causa das Mobiltelefon des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache beschlagnahmt haben. Infolge entbrannte eine Diskussion zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie Bundeskriminalamt, über deren Ergebnis unter anderem orf.at am 22. August 2019 folgendes berichtete: „Das Bundeskriminalamt soll die Sicherung der beschlagnahmten Daten abschließen, die Auswertung soll dann in wechselseitiger Abstimmung von Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft erfolgen.“

 

In den dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) übermittelten Akten befinden sich diverse, ausgewertete Protokolle von SMS- und Messenger-Konversationen von im Bereich des Untersuchungsgegenstands handelnden Persönlichkeiten. Dabei fällt auf, dass sich im übergebenen Aktenbestand keinerlei Konversation mit bzw. von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz oder des ehemaligen ÖVP-Finanzministers Hartwig Löger befindet. Dies ist einerseits lebensfremd, da sich diese beiden Mitglieder der damaligen Bundesregierung mit dem ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache bzw. anderen Regierungsmitgliedern ausgetauscht haben müssen und andererseits Strache im Zuge seiner Befragung im Untersuchungsausschuss am 04. Juni 2020 gegenüber mehreren Abgeordneten antwortete, dass er sehr wohl mit Bundeskanzler Sebastian Kurz SMS bzw. Messengerdienste kommuniziert hat.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende


Anfrage

 

 

1.    Ist das Bundeskriminalamt bei der Auswertung der im Zuge der Ermittlungen rund die Casinos-Causa beschlagnahmten Mobiltelefone auch auf SMS- bzw. Messenger-Nachrichten von Bundeskanzler Sebastian Kurz gestoßen?

2.    Wenn ja, wurden diese den an die Staatsanwaltschaft Wien bzw. an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelten Akten beigegeben?

3.    Wenn ja, warum wurden diese dem Untersuchungsausschuss nicht übermittelt?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Wurden die Auswertung der beschlagnahmten Mobiltelefone betreffend Weisungen erteilt?

6.    Wenn ja, welche?

7.    Wenn ja, von wem?

8.    Wurden hinsichtlich der Aktenübermittlung an die Staatsanwaltschaften Weisungen erteilt?

9.    Wenn ja, welche?

10. Wenn ja, von wem?

11. Wie verlief die zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und Bundeskriminalamt wechselseitig abgestimmte Auswertung des Mobiltelefons im Detail?

12. Hatten BK und WKStA zu jeder Zeit des Auswertungsprozesses jeweils gleichzeitig Zugriff auf alle Inhalte des sichergestellten Mobiltelefons?

13. Wenn nein, warum nicht?

14. Von welchen Personen insgesamt wurden im Rahmen der Ermittlungen der Casinos-Causa Mobiltelefone beschlagnahmt?

15. Von welchen Personen insgesamt wurden im Rahmen der Ermittlungen der Casinos-Causa Mobiltelefone ausgewertet?