2272/J XXVII. GP

Eingelangt am 10.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend dem „Ibiza-Untersuchungsausschuss“ übermittelter Aktenbestand – fehlende SMS- und Messenger-Konversationen von Bundeskanzler Sebastian Kurz

 

 

Am 13. August 2019 wurde bekannt, dass Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung im Rahmen der Ermittlungen zur Casinos Austria-Causa das Mobiltelefon des ehemaligen Vizekanzlers Heinz-Christian Strache beschlagnahmt haben. Infolge entbrannte eine Diskussion zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie Bundeskriminalamt, über deren Ergebnis unter anderem orf.at am 22. August 2019 folgendes berichtete: „Das Bundeskriminalamt soll die Sicherung der beschlagnahmten Daten abschließen, die Auswertung soll dann in wechselseitiger Abstimmung von Bundeskriminalamt und Staatsanwaltschaft erfolgen.“

 

 

In den dem Untersuchungsausschuss betreffend mutmaßliche Käuflichkeit der türkis-blauen Bundesregierung (Ibiza-Untersuchungsausschuss) übermittelten Akten befinden sich diverse, ausgewertete Protokolle von SMS- und Messenger-Konversationen von im Bereich des Untersuchungsgegenstands handelnden Persönlichkeiten. Dabei fällt auf, dass sich im übergebenen Aktenbestand keinerlei Konversation mit bzw. von ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz oder des ehemaligen ÖVP-Finanzministers Hartwig Löger befindet. Dies ist einerseits lebensfremd, da sich diese beiden Mitglieder der damaligen Bundesregierung mit dem ehemaligen Vizekanzler Heinz-Christian Strache bzw. anderen Regierungsmitgliedern ausgetauscht haben müssen und andererseits Strache im Zuge seiner Befragung im Untersuchungsausschuss am 04. Juni 2020 gegenüber mehreren Abgeordneten antwortete, dass er sehr wohl mit Bundeskanzler Sebastian Kurz SMS bzw. Messengerdienste kommuniziert hat.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende


Anfrage

 

 

1.    Ist die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei der Auswertung der im Zuge der Ermittlungen rund die Casinos-Causa beschlagnahmten Mobiltelefone auch auf SMS- bzw. Messenger-Nachrichten von Bundeskanzler Sebastian Kurz gestoßen?

a.    Wenn ja, warum wurden diese dem Untersuchungsausschuss nicht übermittelt?

2.    Wurden hinsichtlich der Aktenübermittlung an den Untersuchungsausschuss diesbezügliche Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese?

b.    Wenn ja, welche ermittlungstechnischen Intentionen steckten hinter diesen Weisungen?

 

3.    Wurde betreffend die Auswertungen der beschlagnahmten Mobiltelefone Weisungen erteilt?

a.    Wenn ja, welche?

b.    Wenn ja, von wem an wen?

c.    Wenn ja, welche ermittlungstechnischen Intentionen steckten hinter diesen Weisungen?

4.    Wie verlief die zwischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Bundeskriminalamt (BK) wechselseitig abgestimmte Auswertung des/der Mobiltelefons/e im Detail?

5.    Hatten BK und WKStA zu jeder Zeit des Auswertungsprozesses auf alle Inhalte des sichergestellten Mobiltelefons von Vizekanzler a.D. Heinz-Christian Strache Zugriff?

a.    Wenn nein, was war der Grund oder die ermittlungstechnische Intention?

6.    Von wie vielen und welchen Personen wurden im Rahmen der Ermittlungen der Casinos-Causa Mobiltelefone beschlagnahmt und ausgewertet?

7.    Wurden durch die Auswertungen dieser Mobiltelefone neue „Ermittlungsstränge“ eröffnet, die eine Sicherstellung und Auswertung der Mobiltelefone, der in Frage 8 aufgezählten Personen, für die weiteren Ermittlungen unerlässlich sind?

8.    Aus welchen Gründen wurden die Mobiltelefone von Bundeskanzler Sebastian Kurz, Finanzminister a.D. Hartwig Löger, CASAG-Präsident Dr. Walter Rothensteiner und Vizepräsident Dipl.-Ing. Josef Pröll nicht sichergestellt und ausgewertet?