2278/J XXVII. GP

Eingelangt am 12.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Folgeanfrage Expertenpapier wegen schwer mangelhafter Beantwortung von 1436/J

 

Die Anfrage 1436/J mit 12 Fragen an den Bundeskanzler wurde in Form der Beantwortung 1442/AB mit einer einzigen Antwort beantwortet. Die kursorische Beantwortung liefert tatsächlich die Antwort auf eine einzige Frage, nämlich wurde zu Frage 5. aufgeklärt, wer die Experten sind, die diese Executive Summary erarbeitet haben und was deren Qualifikationen sind. Frage 12a wurde in Ansätzen gestreift, ohne konkret auf eine Studie oder eine Messung oder dergleichen zu verweisen.

Das parlamentarische Interpellationsrecht gehört zu den Wesensmerkmalen einer modernen parlamentarischen Demokratie und ist in Artikel 52 B-VG abgesichert. Davon, dass der Bundeskanzler und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die verfassungsrechtlich gesicherte Kontrollaufgabe des Parlaments akzeptieren, sollte man ausgehen können. Die Beantwortung 1442/AB wird dieser Erwartung bei Weitem nicht gerecht.

Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht, die sachlichen Grundlagen für jene verlängerten und zusätzlichen Freiheitsentziehungen zu erfahren, die ihnen nach den Erfolgen der Phase 16.03. bis 29.03.2020 ab dem 30.03.2020 unter Berufung auf ein Expertenpapier, von dem nur eine "executive summary" publiziert wurde, zusätzlich zugemutet wurden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wieso wurde auf www.oesterreich.gv.at nur das "Executive Summary" des Corona-"Expertenpapiers" hochgeladen?

2.    Liegt Ihnen das gesamt "Expertenpapier" vor?

a.    Wenn ja, wieso wurde es nicht vollständig veröffentlicht?

b.    Bitte um Übermittlung des vollständigen Expertenpapiers!

3.    3. Wieso wurde das "Executive Summary" des "Expertenpapiers" am 3.4.2020 wieder von www.oesterreich.gv.at entfernt?

4.    Wer hat die Autoren des "Expertenpapiers" ausgewählt?

5.    Entfällt wegen Beantwortung in 1442/AB

6.    Wie hoch war das Honorar für das "Expertenpapier"?

7.    Sind Folgeaufträge an die im "Executive Summary" genannten Experten erfolgt?

a.    Wenn ja, welche Forschungsschwerpunkte wurden vereinbart?

b.    Wenn ja, welche Honorare wurden vereinbart?

8.    Wieso wurden mit der "Veröffentlichung" des "Executive Summary" keine Quellenangaben veröffentlicht?

9.    Auf welchen nationalen und internationalen Datenquellen basiert das Expertenpapier und welchen Zeitraum umfassen die für die Prognosen zugrunde liegenden Echtdaten?

10. Auf welchen Echtdaten (inkl. Zeitraum) basieren die Prognosen, die 100.000 Tote vorhersehen und welche Parameter wurden dabei angenommen (Sterblichkeit,...)?

11. Wurden die Prognosen und Feststellungen des "Expertenpapiers" Ihrerseits überprüft? Speziell die Prognose über 100.000-Corana-Tote und die Feststellungen darüber, dass das österreichische Gesundheitssystem in einem realistischen Szenario Mitte April zusammenbrechen könnte?

12. Zunächst wurde von Regierungsseite verkündet, dass keine Atemschutzmasken nötig seien.

a.    Auf Basis welcher Evidenz wurde die Atemschutzmaskenpflicht in Supermärkten entschieden?

b.    Hat das "Expertenpapier" den Ausschlag für die Atemschutzmaskenpflicht gegeben?