2285/J XXVII. GP

Eingelangt am 15.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Hilfspaket für Zusatzpensionen der AUA

 

Die ehemals staatlichen Austrian Airlines haben wie andere frühere Staatsbetriebe ein beamtenähnliches Pensionssystem mit in ihr marktnäheres Dasein gebracht. Bis zu 80% der kollektivvertraglich definierten Bemessungsgrundlage konnten Mitarbeiter mit Diensteintritt vor dem 31.12.1994 als Pensionsanspruch erwerben. Mit Betriebsvereinbarung hat die AUA per 01.01.1995 diese betrieblichen Pensionen in eine Pensionskasse ausgelagert. Der Rechnungszins wurde dabei mit 6,5% vereinbart. Ein OGH-Urteil aus 2010 (9 ObA 92/10k) stellte in der Folge fest, dass für die Mitarbeiter, die schon am 31.12.1994 mit Pensionszusage dem Mitarbeiterstand angehörten, auch eine Nachschusspflicht von Seiten der AUA besteht, weil es sich bei deren Pensionen um betriebliche Leistungszusagen handelt. Das bedeutet, wann immer die Performance der Pensionskasse nicht ausreicht, um den 6,5%-igen Rechnungszins zu decken, und gleichzeitig ausreichende Schwankungsrückstellungen fehlen, kommt es zu einer Nachschusspflicht der AUA, damit die betroffenen Zusatzpensionen der Altmitarbeiter nicht sinken. Die österreichischen Pensionskassen haben seit ihrem Bestehen zwar im Schnitt mehr als 5% Rendite erwirtschaftet. Ergebnisse unter 6,5% sind jedoch immer wieder Realität. So sind auch Nachschüsse der AUA in die Pensionskasse keine Ausnahmeereignisse.

Für diese Nachschüsse muss die AUA eine Rückstellung bilden, die laut Berichterstattung des Kurier (08.06.2020) rund EUR 120 Millionen beträgt und die Nachschusspflicht für die Zusatzpensionen einer bescheidenen Gruppe von, je nach Quelle, 160 Personen (Kurier) oder 550 Personen (Ö1) sichern soll.

Die Corona-Krise hat die Airline ins Trudeln gebracht, sodass mehrere Maßnahmen notwendig waren: Ein Stellenabbauprogramm und die Kürzung von Mitarbeitergehältern um im Schnitt 13% sind ein Teil davon. Den Anfragestellern vorliegenden Informationen zufolge werden die Pensionskassenbeiträge für die aktive Belegschaft gekürzt, nicht aber die Zusatzpensionen der Altmitarbeiter. Die Entwicklung des Kapitalmarktes im Jahr 2020 dürfte aller Erwartung nach deutlich unter dem langjährigen Schnitt zu liegen kommen, sodass auch die Performance der von der AUA ausgewählten Pensionskasse deutlich unter dem zwischen Unternehmen und Betriebsrat vereinbarten Rechnungszins von 6,5% landen wird. Im Jahr 2021 stehen daher weitere Nachschüsse der AUA in die Pensionskasse an. Das bedeutet: Stellenabbau und Gehaltskürzungen bei den aktiven Mitarbeitern, aber Zuschüsse für die Pensionen der Alten.

Als Folge der Corona-Krise erhält nun die AUA insgesamt 600 Millionen Euro an Unterstützung. EUR 300 Millionen davon sind Bankkredite unter der Führung von Erster und RBI, die von der staatlichen Corona-Agentur Cofag zu 90 Prozent garantiert werden. Zehn Prozent müssen die Banken selbst schultern. Die Rückzahlung läuft bis 2026, das erste Jahr ist tilgungsfrei. Die AUA braucht aber auch frisches Eigenkapital. 150 Millionen Euro erhält sie daher von der Republik Österreich an direkter Staatshilfe. (Die letzten EUR 150 Mio. leistet die Konzernmutter Lufthansa.)

Es steht also zu erwarten, dass im Jahr 2021 ein beachtlicher Millionenbetrag als Nachschuss in die Pensionskasse fließt. Das wiederum funktioniert die Staatshilfe für die Airline zu einer Staatshilfe für die Zusatzpensionen von bessergestellten Altmitarbeitern mit beamtenähnlichen Dienstverträgen um.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche Schritte haben Sie vor der Zusage der Staatshilfe an die AUA gesetzt, um sicherzustellen, dass die staatlichen Hilfen nicht für Nachschüsse an die Pensionskasse aufgewendet werden?

2.    Haben Sie vor der Zusage der Staatshilfe an die AUA Berechnungen angestellt, wie hoch die Nachschüsse in die Pensionskasse im Jahr 2021 sein könnten, um mögliche außerordentliche Ausgaben der Airline unter diesem Titel im Jahr 2021 schon vorab abschätzen zu können?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, wie hoch wäre der Aufwand der AUA für Nachschüsse, wenn die Pensionskasse das Jahr 2020 mit einer Performance von 0,00% abschließen würde?

3.    Haben Sie vor der Zusage der Staatshilfe an die AUA überprüft, ob Eingriffe in die Betriebspensionen der AUA mit Leistungszusage rechtlich möglich sind?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis

                                  i.    für die auf KV beruhenden Pensionen?

                                ii.    für die auf einer BV beruhenden Pensionen?

                               iii.    für die auf einem Einzelvertrag beruhenden Pensionen?

4.    Welche Schritte setzen Sie in Zukunft, dass die staatlichen Hilfen für die AUA nicht für Nachschüsse an die Pensionskasse für Altpensionen aufgewendet werden?

5.    Haben Sie von der AUA Einschnitte bei den Altpensionen verlangt, bevor Sie die Staatshilfe zugesagt haben?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja,

                                  i.    wie lautete die Antwort der AUA auf Ihre Forderung?

                                ii.    wann genau und in welcher Form haben Sie diese Forderung erhoben?

                               iii.    in welcher Form und mit welchem Inhalt konnten Sie eine Vereinbarung mit der AUA in Bezug auf die Altpensionen erzielen?

6.    Was werden Sie im Jahr 2021 bei Nachschüssen in die Pensionskasse (auf Grund einer Minderperformance 2020) einer Erklärung des Unternehmens entgegenhalten, diese Nachschüsse kämen aus anderer Quelle als der Staatshilfe, wo doch Geld kein Mascherl hat?

7.    Wurden Formen der Standortsicherung geprüft, bei denen sichergestellt werden hätte können, dass kein zusätzliches Steuergeld (oder ein erheblicher Anteil der staatlichen Unterstützung) in Pensionszuschüsse fließt?

a.    Wenn ja, wie sahen diese im Detail aus?

b.    Wenn ja, hat man sich Erfahrungsberichte aus anderen Ländern (zB Schweiz) eingeholt, um solche Modelle zu prüfen?

c.    Wenn nein, warum nicht?