2292/J XXVII. GP
Eingelangt am 17.06.2020
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Anfrage
der Abgeordneten Christoph Matznetter, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend
betreffend „Härtefallfonds der WKO“
Das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend stellt auf seiner Homepage Informationen zum Corona Familienhärtefonds zur Verfügung. In den Informationen zu den Voraussetzungen findet sich folgender Absatz:
„Für selbstständig Erwerbstätige:
Mindestens ein im gemeinsamen Haushalt lebender Elternteil ist aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notsituation geraten und zählt zum förderfähigen Kreis natürlicher Personen aus dem Härtefallfonds der WKÖ.“ (Quelle: https://www.bmafj.gv.at/Services/News/Coronavirus/Corona-Familienhaerteausgleich.html, zuletzt abgerufen am 15.6.2020 um 10:00)
Diese Formulierung wirft Fragen auf, da es unseren Informationen zufolge keinen „Härtefallfonds der WKÖ“ gibt, sondern nur einen Härtefallfonds der Republik Österreich, welcher von der WKO abgewickelt wird.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Gibt es einen „Härtefallfonds der WKÖ“? Oder beziehen sich die oben genannten Informationen auf den Härtefallfonds der Republik Österreich, welcher von der WKO abgewickelt wird?