2297/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

 

betreffend: Wie oft schätzen Sie die Steuereinnahmen?

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

In der Sitzung des Budget-Ausschusses vom 15.5.2020 verblüfften Sie die anwesenden Abgeordneten unter anderem mit Ihren Nichtangaben zu aktuellen Steuerschätzungen. Zu Beginn der Corona-Krise legten Sie dem Parlament einen Budgetvoranschlag vor, der die Brutto-Einnahmen an Steuern und Abgaben auf 92,2 Mrd. € schätzte, das entsprach den Einnahmenerwartungen „vor Corona“.

Im Zuge der Budgetdebatte wurden Sie heftig dafür kritisiert, dass sie die Steuerschätzungen nicht anpassten, zumal sie selber von Steuerstundungen über 10 Mrd. € sprachen, diese müssen sich also als Reduktion der Bruttosteuereinnahmen im Budget wider finden.

Im Budgetausschuss wurden Sie gefragt wie oft das Finanzministerium die Einnahmenseite (Steuern) schätzen würde, sinngemäß war die Antwort Ihres Ressorts, dass der Prozess so aufwändig wäre, dass man das nur bei der Budgeterstellung mache, im Jahr 2020 als im Frühjahr und dann noch einmal im Herbst beim Budget für 2021.

Das Budgetcontrolling des Bundes wird über die Controlling-Verordnung 2013 geregelt[1]. Darin enthalten ist selbstverständlich auch ein Controlling der Finanzierungs- und Ergebnisrechnung. Grund dessen wird monatlich, bis zum 5. des Folgemonats, der Abweichungsbetrag gem. der Anlage 1 betragsmäßig dargestellt und erläutert. Die Ministerien haben das monatlich an den Bundesminister für Finanzen zu berichten. Die Berichtspflichten umfassen die Prognoserechnung und die Analyse der Abweichungen.

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende


Anfrage:

1)     Haben Sie als Bundesminister auch Berichte nach der Controlling-Verordnung monatlich erstellt? Wenn nein, warum nicht?

2)     Wie lauten die Prognosewerte für die Steuereinnahmen in den Controlling-Berichten Jänner-Mai 2020?

3)     Wenn die Prognosewerte Jänner-Mai 2020 unverändert zur Steuerschätzung März 2020 sind (92 Mrd. €), warum erfolgt bislang keine Korrektur?



[1]  https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008159