2298/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Der Fall Thomas Schmid

Gegen Thomas Schmid, Ex-Generalsekretär im Finanzministerium und nunmehr alleiniger Herr über alle Staatsbeteiligungen der Republik, ermittelt derzeit die Staatsanwaltschaft in der Casinos-Affäre und wegen Drogendelikten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt - wie im Wochenmagazin Profil ausführlich berichtet (https://www.profil.at/wirtschaft/der-fall-thomas-schmid-der-kanzler-vertraute-und-das-kokain/400932182 - abgerufen am 16.6.2020) - Thomas Schmid als Beschuldigten im so genannten Casinos-Komplex. Als einstiger Generalsekretär des Finanzministeriums (zuletzt unter ÖVP-Ressortchef Hartwig Löger, auch er ein Beschuldigter) soll er in die Vorgänge rund um die Bestellung des blauen Günstlings Peter Sidlo zum Direktor der Casinos Austria AG involviert gewesen sein. Die WKStA vermutet hier einen „Hintergrund-Deal“ zwischen der früheren FPÖ-Spitze und Novomatic, der Verdacht der Bestechung/Bestechlichkeit (und der Beteiligung daran) steht im Raum.

Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft Wien Ermittlungen eingeleitet, da sich aus der Datenanalyse, der im Gefolge von Hausdurchsuchungen seitens der WKStA sichergestellten Chatverläufe Thomas Schmids, konkrete Anhaltspunkte für Tathandlungen nach §27 SMG ergaben.

Eine offizielle Stellungnahme des Aufsichtsrats sowie von Finanzminister Gernot Blümel zu dieser Angelegenheit blieben bisher aus. Im Rahmen des Budgetausschusses am 16.6.2020 kündigte Minister Blümel lediglich an, dass sich der Aufsichtrat der ÖBAG in seiner nächsten Sitzung am 22.6.2020 wohl mit dieser Causa befassen werde.

Einerseits ist nach den Drogen-Ermittlungen gegen den Alleinvorstand natürlich der ÖBAG-Aufsichtsrat in der Pflicht. Aus Aufsichtsratskreisen ist jedoch auch mehrmals der Wunsch nach klaren Worten vom zuständigen Finanzminister geäußert worden. Bis dato kein Wort dazu von Minister Blümel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Gehen Sie davon aus, dass Thomas Schmid seine Aufgabe als ÖBAG-Chef und zuvor die des Generalsekretärs im Finanzministerium stets unbeeinträchtigt ausüben konnte und kann?

2.    Sehen Sie aufgrund dieser Angelegenheit das Ansehen der Republik und den Schutz der ÖBAG-Beteiligungen gefährdet?

3.    Ist Thomas Schmid in seiner Funktion als Generalsekretär derzeit karenziert?

4.    Planen Sie seitens des BMF ein Disziplinarverfahren gegen Thomas Schmid einzuleiten?

a.    Falls nein, warum nicht?

b.    Falls nein, planen Sie andere Disziplinarmaßnahmen in dieser Angelegenheit zu setzten?

5.    Wie ist die übliche Vorgangsweise mit Mitarbeiter_innen im BMF bei derartigen Vergehen?

6.    Auf Anfrage der recherchierenden Medien übermittelte Thomas Schmids Anwalt Thomas Kralik folgende Stellungnahme: „Uns ist bekannt, dass es ein derartiges Verfahren gibt, das allerdings ausschließlich den höchstpersönlichen Lebensbereich meines Mandanten betrifft und nichts mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Mein Mandant wird dazu bei den entsprechenden Behörden Stellung nehmen und ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.“

a.    Teilen Sie diese Ansicht oder kann Suchtmittelkonsum geeignet sein, die Erfüllung wichtiger beruflicher Funktionen im öffentlichen Dienst zu beeinträchtigen?