2301/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend

betreffend Aufzahlung für Notstandshilfebezieher

 

Höchst unerfreuliche Post bekommen jetzt zehntausende österreichische Notstandshilfebezieher vom schwarz-roten Arbeitsmarktservice (AMS) zugestellt. Das AMS informiert in Bescheiden, die Ende Mai 2020 ausgestellt worden sind, dass die durch den Gesetzgeber ab März 2020 im Zuge der COVID-19-Maßnahmen beschlossenen Berechnungen und Aufzahlungen auf den regulären Arbeitslosenbezug erst zu einem „späteren Zeitpunkt“ für die Monate März und April erfolgen können. Erklärt wird das mit einem „notwendigen Datenabgleich“ – die Geschädigten sind aber wiedereimal die betroffenen Arbeitnehmer und ihre Familien. Sie müssen jetzt Wochen und Monate auf ihr Geld warten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend folgende  

 

ANFRAGE

 

1)    Sind Ihnen als zuständige Bundesministerin für Arbeit, Jugend und Familie diese Fälle bekannt?

2)    Wenn ja, was ist der tatsächliche Grund, dass der „notwendige Datenabgleich“ im AMS seit März 2020 nicht erfolgen konnte oder kann?

3)    Um wie viele Fälle von Notstandshilfebezieher handelt es sich, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte?

4)    Wie teilen sich diese Notstandshilfebezieher, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte, auf die Monate März und April 2020 auf?

5)    Wie teilen sich diese Notstandshilfebezieher, wo dieser „notwendige Datenabgleich“ im AMS nicht erfolgen konnte, auf die einzelnen Bundesländer auf?

6)    Um welchen durchschnittlichen Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieher handelt es sich für den Monat März 2020

7)    Um welchen durchschnittlichen Aufzahlungsbetrag pro Notstandshilfebezieher handelt es sich für den Monat April 2020?