2307/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Pflegegeldeinstufungen von Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft 2019 ist im Teilheft „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ auf Seite 54 folgendes zu lesen:

 

Auch 2019 war das Beschwerdeaufkommen über Pflegegeldeinstufungen unverändert hoch. Bei aller Freude über die künftige Valorisierung des Pflegegelds ändert sich nichts am Wertverlust seit der Einführung 1993, der rund 38 % ausmacht. Augenmerk ist auch auf eine angemessenere und korrekte Einstufung von geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen zu legen. Angehörige von Pflegebedürftigen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen klagen besonders häufig über unzureichende Einstufungen. Dass trotz alltagsbegleitender psychosozialer Unterstützung der Zugang zu höheren Pflegegeldstufen verwehrt wird, empfinden viele als Missachtung ihres Einsatzes. Die sozialgerichtliche Praxis zeigt ebenfalls, dass es gerade bei Personen mit dementieller Erkrankung überdurchschnittlich häufig zu – oft massiven – Fehleinschätzungen durch die Sozialversicherungsträger kommt. Neben der Verbesserung der Qualität von Gutachten hält die VA auch eine Evaluierung der Einstufungs-VO mit einer deutlichen Anhebung des Erschwerniszuschlagsystems für geboten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wie nehmen Sie zum hohen Beschwerdeaufkommen der Betroffenen Stellung?

2.    Wie wollen Sie den Wertverlust der Pflegegeldleistungen ausgleichen?

3.    Sind Sie der Meinung, dass Sozialversicherungsträger Pflegegeldeinstufungen besonders bei Menschen mit kognitiver und psychischer Beeinträchtigung immer angemessen und korrekt vornehmen?

4.    Wenn ja, wie erklären Sie sich das hohe Beschwerdeaufkommen?

5.    Wenn nein, welche Schritte wollen Sie setzen, um eine falsche Einstufung vorzubeugen?

6.    Haben Sozialversicherungsträger Weisungen erhalten, wie Menschen mit Beeinträchtigungen einzustufen sind?

7.    Wenn ja, nennen Sie diese bitte!

8.    Wenn nein, gibt es innerhalb der Sozialversicherungsträger Schemata, nach welchen Menschen mit Beeinträchtigungen eingestuft werden?

9.    Wenn ja, nennen Sie diese bitte!