2310/J XXVII. GP

Eingelangt am 17.06.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend Offenlegung des Vertrages zwischen Bundesregierung und Lufthansa Group hinsichtlich des Fortbestands der Austrian Airlines (AUA)

 

 

Am Montag, den 08. Juni 2020, wurde bekannt gegeben, dass sich die Bundesregierung und die deutsche Lufthansa Group als Muttergesellschaft nach wochenlangen Verhandlungen auf ein finanzielles Rettungspaket für die durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in eine schwere Krise geratenen Austrian Airlines (AUA) geeinigt haben. Insgesamt sollen Medienberichten zufolge 600 Millionen Euro für die Rettung der Fluggesellschaft aufgebracht werden. Diese sollen sich aus je 150 Millionen Euro direkten Eigenkapitalzuschüssen der Republik Österreich sowie der Lufthansa und einem 300 Millionen Euro umfassenden Bankkredit zusammensetzen, für welchen zu 90 Prozent die Republik Österreich garantiert. Eine staatliche Beteiligung als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung mit österreichischen Steuergeldern ist dem Vernehmen nach genauso wenig vorgesehen, wie eine dauerhafte Standortgarantie. Die Besicherung des 300 Millionen Euro schweren Bankkredits erfolgt mit den Aktien der AUA sowie mit deren rund 80 Flugzeugen, welche bei Rückzahlungsunfähigkeit in den Besitz der Republik übergehen. Dadurch verpflichtet sich der Staat auch noch dazu, im Falle einer Pleite die offenen Verbindlichkeiten der AUA zu übernehmen.

 

Insgesamt bringt diese Einigung zwischen der Bundesregierung sowie der Lufthansa Group damit schwerwiegende Nachteile mit sich und ist auch hinsichtlich der Standort- und Arbeitsplatzsicherung nicht nachhaltig. Darüber hinaus steht das Verhandlungsergebnis auch im Widerspruch zu den bisherigen Zusicherungen von Bundeskanzler Sebastian Kurz, welcher in der ZIB 2 am 29. April 2020 versprach: „Eine Hilfe ohne Vorteile für den Standort Österreich, ohne eine Beteiligung an der Lufthansa, einfach nur so, die wird’s nicht geben“. Volle Transparenz und die Offenlegung des mit der Lufthansa Group ausverhandelten Vertrages ist daher das Gebot der Stunde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigen Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Warum wurde die angekündigte Verhandlungslinie, finanzielle Hilfe nur gegen staatliche Beteiligung an der Lufthansa Group bzw. der AUA zu gewähren, nicht umgesetzt?

2.    Wurde seitens der Bundesregierung im Laufe der Verhandlungen eine derartige staatliche Beteiligung Österreichs als Bedingung formuliert und eingebracht?

3.    Wenn ja, inwiefern?

4.    Falls nein, warum nicht?

5.    Wurde seitens der Bundesregierung im Laufe der Verhandlungen eine Standortgarantie als Bedingung formuliert und eingebracht?

6.    Wenn ja, inwiefern?

7.    Falls nein, warum nicht?

8.    Wurde seitens der Bundesregierung in den Verhandlungen auf eine Arbeitsplatzgarantie für alle Beschäftigten der AUA gedrängt?

9.    Wenn ja, wie konkret?

10. Falls nein, warum nicht?

11. Wie gestaltet sich das vollständige Vertragswerk, welches zwischen Bundesregierung und Lufthansa Group geschlossen wurde, in vollem Umfang aus?

12. Welche Personen gehörten dem Verhandlungsteam auf Seite der Republik Österreich an?

13. Welche Personen gehörten dem Verhandlungsteam auf Seiten der Lufthansa Group bzw. der AUA an?

14. Wurden zu dem unterzeichneten Vertrag auch Sideletter geschlossen?

15. Wenn ja, welche?