2321/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundeskanzler

betreffend täuschende Informationen hinsichtlich der Gebührenpflicht für NOGIS-, KAGIS- und Pop-Tech-Geräte durch die GIS

 

 

Am Dienstag, den 09. Juni 2020, berichtete die Tageszeitung „Der Standard“ über falsche bzw. irreführende Auskünfte von Mitarbeitern des GIS-Kundendienstes hinsichtlich der Gebührenpflicht von NOGIS-Geräten unter anderem wie folgt:

 

„ORF-Gebühren: Nogis-Chef wirft der GIS Täuschung von Kunden vor

GIS-Mitarbeiter erteilen via Chat falsche Auskünfte zu Gebührenpflicht, kritisiert Thomas Höffinger. Für GIS ist das "juristisches Glatteis"

 

Nogis-Geschäftsführer Thomas Höffinger kritisiert die GIS für irreführende Auskünfte.

 

Wien – "Wenn Sie Drei-TV oder ein anderes IP-TV schauen, müssen Sie GIS-Gebühren zahlen." Auskünfte von GIS-Mitarbeitern wie diese stoßen Nogis-Geschäftsführer Thomas Höffinger sauer auf – torpedieren sie doch sein Geschäftsmodell. Denn Höffingers Nogis-Geräte haben weder einen Tuner noch einen Antennenanschluss und gelten somit nicht als Rundfunkempfangsgeräte, wenn etwa über Apps gestreamt werde. Das heißt, sie sind nicht ORF-gebührenpflichtig. Der Unternehmer wirft der ORF-Gebührentochter Gebühren-Info-Service (GIS) jetzt eine bewusste Täuschung von Kunden vor und moniert "geschäftsschädigendes Verhalten", gegen das er vorgehen werde.

 

In mehreren GIS-Chatanfragen der letzten Wochen, die dem STANDARD vorliegen, gaben verschiedene Mitarbeiter des Kundendienstes die Auskunft, dass auch jene Seher ORF-Gebühren zahlen müssten, die mit Nogis-Geräten ORF-Programme streamen können – respektive über die Apps Drei-TV und Zappn, dem Livestream-Angebot der ProSiebenSat1Puls4-Mediengruppe, das auch ORF-Kanäle umfasst. Für Nogis-Geschäftsführer Höffinger sind diese Mitteilungen "irreführende Infos", die dem Rundfunkgebührengesetz widersprechen.

Falschaussage

 

Ob diese Chat-Auskünfte auf der GIS-Seite systematisch passieren oder nur punktuell, lässt sich schwer eruieren, für Höffinger ist aber eines klar: "Hierbei handelt es sich um Streamingdienste, die ganz klar nicht GIS-pflichtig sind", kritisiert er: "Die GIS teilt aber, zumindest teilweise, den nachfragenden Personen genau das Gegenteil mit – nämlich dass in dieser Konstellation sehr wohl GIS-Gebühren zu entrichten sind. Das ist ganz klar eine Falschaussage, die wir so nicht hinnehmen wollen."

Im Widerspruch zu einigen Anfragen per Chat, die Höffinger selbst begehrt oder von potenziellen Kunden gesammelt hat, stehe die Rückmeldung der GIS-Rechtsabteilung, die per Mail kommt und korrekt sei: Die Konstellation eines Nogis-Geräts in Verbindung mit einer App ziehe keine Gebührenpflicht nach sich. Werde aber über den Nogis-Monitor Kabelfernsehen konsumiert – etwa A1-TV –, müssen ORF-Gebühren gezahlt werden.

 

Callcenter-Agenten auf "juristischem Glatteis"

Mit den Chatprotokollen konfrontiert, verweist die GIS-Rechtsabteilung gegenüber dem STANDARD auf die Antwort, die bereits an Thomas Höffinger ging: "Callcenter-Agents sind keine juristisch geschulten Mitarbeiter. Spezifisch juristische Fragestellungen sollten deshalb auch nicht Inhalt eines Chats sein", heißt es. Die Chatprotokolle wurden an den Schulungsbeauftragten weitergeleitet, "als Beispiel dafür, wie sich Dinge entwickeln können, wenn sich ein Agent auf juristisches Glatteis begibt". Die Mitarbeiter hätten sich womöglich "juristisch unpräzise und missverständlich" ausgedrückt.

 

GIS-Geschäftsführer Harald Kräuter sagt dem STANDARD, dass solche Anfragen künftig nicht mehr vom Kundendienst via Chat beantwortet werden sollen, da es um sehr spezifische Fragen und Gerätekonstellationen gehe, die mit der Rechtsabteilung geklärt werden sollten. Dass es in den letzten Wochen falsche Auskünfte gegeben habe, war jedenfalls kein Kalkül, so Hoffinger.

Wer muss Gebühren zahlen?

 

Wie DER STANDARD berichtete, sorgte im Februar eine Erwähnung von Nogis und anderen Anbietern auf der Meldepflicht-Seite der GIS für Verwirrung. Grundsätzlich sind laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) vom Juli 2015 "Gerätekonstellationen, die keine Rundfunktechnologien verwenden, nicht gebührenpflichtig". Es sei denn, es werde damit Kabelfernsehen empfangen.

Die GIS erklärt die Sachlage wie folgt: "Nur weil jemand einen Nogis-Monitor verwendet, heißt das noch lange nicht, dass kein Rundfunk im Sinne der Rechtsprechung des VwGH vorliegt. Wenn über den Nogis-Monitor zum Beispiel A1-TV konsumiert wird, so ist dies Rundfunk, und die Gerätekonstellation ist nach den Bestimmungen des RGG (Rundfunkgebührengesetz, Anm.) bei der GIS anzumelden."

 

 

Bereits am 27. Februar 2020 wurde der Bundeskanzler als für das Ressort Medien verantwortliche Mitglied der Bundesregierung mit dieser Thematik in der Anfrage „Erweiterung der Liste melde- und gebührenpflichtiger Geräte und Technologien durch die GIS GmbH“ (1106/J) des Abgeordneten Hafenecker, MA konfrontiert und sah mit der Begründung, dass diese nicht seinen Vollziehungsbereich umfasse, in der Beantwortung (1164/AB) von Auskünften auf die diesbezüglich gestellten Fragen ab.

 

Da seitens der GIS möglicherweise zu Unrecht Gebühren eingehoben werden und bei zahlreichen betroffenen Bürgern dementsprechender Unmut herrscht, bedarf es einer schnellstmöglichen Klärung der Frage hinsichtlich der Gebührenpflicht.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundeskanzler folgende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Erweiterungen bzw. Neuinterpretationen hinsichtlich der GIS GmbH melde- und gebührenpflichtigen Nutzung von Geräten und Technologien vorgenommen?

2.     Falls ja, welche?

3.    Wenn nein, worauf sind oben beschriebene Abänderungen bzw. Erweiterungen der Informationen hinsichtlich der Melde- und Gebührenpflicht auf der GIS-Homepage zurückzuführen?

4.    Entsteht bei der Verwendung von KAGIS-, NOGIS- oder Pop-Tech-Geräten eine Verpflichtung zur Meldung bzw. zur Entrichtung des Rundfunkbeitrages?

5.    Falls ja, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?

6.    Fällt die Verwendung technischer Schnittstellen wie etwa HDMI, SCART, USB oder Bluetooth unter die Melde- und Gebührenpflicht?

7.    Wenn ja, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage?

8.    Plant die Bundesregierung eine Abänderung der betreffenden gesetzlichen Bestimmungen zur Ausweitung der GIS-Gebührenpflicht auf KAGIS-, NOGIS oder Pop-TechGeräte bzw. auf die Verwendung technischer Schnittstellen?

9.    Falls ja, in welcher konkreten Form?

10. Wie bewerten Sie die obig zitierte Stellungnahme der GIS ("Nur weil jemand einen Nogis-Monitor verwendet, heißt das noch lange nicht, dass kein Rundfunk im Sinne der Rechtsprechung des VwGH vorliegt. Wenn über den Nogis-Monitor zum Beispiel A1-TV konsumiert wird, so ist dies Rundfunk, und die Gerätekonstellation ist nach den Bestimmungen des RGG“) hinsichtlich des Rundfunkgebührengesetzes?

11. Wurde seitens des Bundeskanzleramts Kontakt mit der GIS betreffend der Klärung des geschilderten Sachverhalts aufgenommen?

12. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

13. Falls nein, warum nicht?