2322/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Christian Ragger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Behindertenparkplätze

 

Im Bericht der Volksanwaltschaft 2019 ist im Teilheft „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“ auf Seite 71 und 72 folgendes zu lesen:

 

Die VA wurde darauf hingewiesen, dass die Zahl der in den einzelnen Bundesländern (vor allem in Ballungszentren) vorhandenen allgemeinen Behindertenparkplätze im Vergleich zur Anzahl der ausgestellten Parkausweise zu niedrig sei.

 

Im Zuge des amtswegig geführten Prüfverfahrens der VA bestätigte sich das. Im Jahr 2019 wurden etwa allein in Wien 2.100 neue Parkausweise ausgestellt, während sich die Anzahl der in der Stadt vorhandenen Behindertenparkplätze (ohne Kennzeichenbindung) auf 5.474 beläuft. In der Stmk stehen 2.151 Neuausstellungen (2019) einem Angebot an Behindertenparkplätzen in Graz von 507 (Stand 2017) gegenüber. In OÖ wurden 2019 insgesamt 3.004 neue Ausweise ausgestellt, während sich das Angebot an Parkplätzen in Linz auf 564 (Stand 2018) beschränkte. In St. Pölten standen im Jahr 2019 126 Behindertenparkplätze zur Verfügung, die Anzahl der Neuausstellungen belief sich in NÖ im Jahr 2019 auf 3.183. Auf 202 Behindertenparkplätze in Klagenfurt (2019) kommen 1.491 Neuausstellungen in Ktn im Jahr 2019. In Eisenstadt beläuft sich die Zahl der vorhandenen Parkplätze im Jahr 2019 bei 675 neu ausgestellten Parkausweisen auf 81. In Sbg wurden 2019 insgesamt 849 Ausweise neu ausgestellt. Die Anzahl der Parkplätze ohne Kennzeichenbindung beläuft sich in Salzburg Stadt auf 290 (Stand Oktober 2019).

 

Das (vormalige) BMASGK hat im Einvernehmen mit dem (vormaligen) BMVIT bereits die Technische Universität Wien, Institut für Verkehrswissenschaften,  Forschungsbereich für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik beauftragt, eine Evaluierung durchzuführen. Im Zuge dessen wurden zunächst Erhebungen bei den (bis 2013 zuständigen) Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistraten vorgenommen und die Daten des Sozialministeriumservices ab 2014 ausgewertet. Darüber hinaus wurde ein gemeinsam mit Behindertenorganisationen entwickelter Fragebogen an rund 2.000 Ausweisbesitzerinnen bzw. –besitzer versandt.

 

Die Ergebnisse der derzeit noch laufenden Evaluierung sollen in einem partizipativen Prozess der zuständigen Ministerien unter Einbindung der Bundesländer, Städte, Gemeinden sowie von Vertreterinnen und Vertretern von Menschen mit Behinderungen diskutiert werden. Anschließend sollen Empfehlungen bzw. Maßnahmen zielgerichtet umgesetzt werden.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Wurde die oben genannte Evaluierung bereits abgeschlossen?

2.    Wann ja, was sind die Ergebnisse dieser Evaluierung?

3.    Wenn nein, wann ist mit den Ergebnissen zu rechnen?

4.    Wie gehen Sie mit der Problematik der fehlenden Behindertenparkplätze um?

5.    Haben Sie bereits Maßnahmen zur Schaffung von mehr Behindertenparkplätzen mit dem BMK und den zuständigen Behörden besprochen und wurden diese in weiterer Folge schon eingeleitet?

6.    Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen?

7.    Erklären Sie bitte Ihr verkehrspolitisches Konzept für Menschen mit Behinderung?