2342/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Investitionen in die Fahrradinfrastruktur

 

Am Mittwoch, den 03. Juni 2020, gaben Sie bekannt, dass seitens des Ihres Ministeriums noch dieses Jahr 40 Millionen Euro in den Ausbau der Infrastruktur für Fahrräder investiert werden sollen. Dazu wurde auf orf.at wie folgt berichtet:

 

Umweltministerium investiert 40 Mio. in Fahrradinfrastruktur

Das Umweltministerium wird heuer 40 Millionen Euro in den Ausbau der Fahrradinfrastruktur in ganz Österreich investieren. Länder, Städte und Gemeinden können ab 1. Juli Förderanträge einreichen. Geld gibt es für neue Radwege, Dienstfahrräder und auch Bewusstseinsbildung. Im Vergleich zum Vorjahr habe sich das Förderbudget verzehnfacht, berichtete das Ressort heute.

 

„Der Bau von Radwegen macht gerade jetzt doppelt Sinn: Am Rad kommt man sicher und gesund von A nach B. Und jeder Euro, der in einen Radweg investiert wird, fließt in die lokale Wirtschaft. Mit der Fahrradförderung schaffen wir in Österreich 18.000 sichere Arbeitsplätze“, so Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne).

 

Ein Schwerpunkt des Förderprogramms sei der Ausbau von Schnellradwegen, die den Radverkehr aus dem Stadtumland verstärken. Diese müssen im Zweirichtungsverkehr mindestens vier Meter breit sein, und es darf auch keine Kreuzungen geben. Außerdem müssen sie eine hohe Belagsqualität aufweisen und dürfen maximal sechs Prozent Steigung besitzen. Das Umweltministerium übernimmt dafür bis zur Hälfte der Kosten.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Klima, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

1.    Bei welcher konkreten Stelle müssen Bundesländer, Städte und Gemeinden ihre Förderanträge einreichen?

2.    Welche Informationen müssen diese Anträge genau enthalten?

3.    Existieren für die Feststellung des Förderanspruchs Richtlinien?

4.    Wenn ja, welche?

5.    Falls nein, warum nicht?

6.    Wer ist für die Entscheidung über Genehmigung oder Nicht-Genehmigung zuständig?

7.    Werden zur Entscheidungsfindung noch weitere Stellen bzw. Gremien hinzugezogen?

8.    Wenn ja, welche?

9.    Gibt es einen Aufteilungsschlüssel nach Bundesländern für die Ausschüttung des Betrages von 40 Millionen Euro?

10.  Wenn ja, welchen?

11.  In welchen konkreten Branchen und über welchen Zeitraum sollen die von Ihnen genannten 18.000 sicheren Arbeitsplätze geschaffen werden?

12.  Welche Maßnahmen sieht dieses Förderprogramm für den ländlichen Raum vor?

13.  Ist hinsichtlich der Umsetzung dieses Programms auch die Errichtung von Radwegen auf bestehenden Straßen geplant?

14.  Falls ja, auf welchen?