2343/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend der Kostenübernahme der GKK für Krankentransporte

 

 

Viele Patienten schaffen den Weg zum Arzt oder ins Krankenhaus nicht selbst und sind auf einen Krankentransport angewiesen. Für jene, die eine regelmäßige Behandlung benötigen, summieren sich die Transportkosten zum Teil erheblich, wenn sie nicht von der Kasse übernommen werden.

 

Trotz der Harmonisierung der Krankenkassen, gibt es immer noch Unterschiede bei der Übernahme der Fahrtkosten.

Die WKO selbst bestätigt: „Die Zusammenführung der Gebietskrankenkassen zu einer österreichweit tätigen Versicherung ist ein komplexer Prozess. Es ist daher klar, dass ab 1. Jänner 2020 noch keine völlige Harmonisierung für alle Anspruchsberechtigten und Vertragspartner/innen hergestellt werden kann.“ (Quelle: https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/gesundheitsberufe/hoergeraeteakustiker/oegk-hoergeraeteakustiker-beilage1-leitfaden.pdf)

 

Obwohl auch eine Vereinheitlichung der Transportkosten im Zuge der Harmonisierung umgesetzt hätte werden sollen, kritisieren bspw. Betroffene aus Kärnten große Ungleichheiten. So wäre es gängige Praxis, dass die Kärntner GKK nur die die Strecke vom Patienten zum Krankenhaus und retour bezahlt. Die Anfahrt des Transportunternehmers bis zum Patienten und die Rückfahrt vom Patienten werde nicht durch die KGKK gedeckt. Viele andere Kassen übernehmen, laut den Betroffenen, auch diese Kosten sowie die Kosten der Wartezeit. Bis dato haben sich viele Transportunternehmen damit beholfen haben, dass mehrere Patienten gemeinsam gefahren wurden. Damit konnten Kosten eingespart, und die Transportkosten einigermaßen gedeckt werden.

Jetzt, in Zeiten von Corona, dürfen die Unternehmen nur mehr einen Patient pro Fahrt transportieren. Dadurch ist der Fahrtdienst finanziell oft nicht länger aufrecht zu halten bzw. für die Patienten unleistbar.

 

Wenn der Krankentransport für die Transportunternehmen nicht mehr finanzierbar ist, stellt sich die Frage, wer diese Fahrten in Zukunft übernehmen soll?

 

Gerade in Zeiten von Corona, in denen besonderes Augenmerk auf die Gesundheit der Patienten zu legen ist, ist völlig unverständlich, warum es – trotz Harmonisierung der Kassen –immer noch Unterschiede in der Kostenübernahme gibt und den Unternehmen nicht unter die Arme gegriffen wird, in dem alle anfallenden Kosten übernommen werden.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.    Warum unterscheiden sich die Kosten, die für den Krankentransport übernommen werden, zwischen GKK, BVA, BVAEB, ASVG u.a.?

2.    Warum unterscheiden sich die Kosten, die für den Krankentransport übernommen werden, zwischen den einzelnen Gebietskrankenkassen der Bundesländer trotz Harmonisierung noch immer?

3.    Wie hoch sind die jeweiligen Abgeltungen in den einzelnen Bundesländern für Krankentransporte?

4.    Warum gibt es keine einheitliche Regelung, die festlegt, dass die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten (inkl. An- und Rückfahrt und Wartezeit) der Fahrtunternehmen übernommen werden müssen?

5.    Haben aufgrund von Corona Krankentransporte bei Transportunternehmen abgenommen?

6.    Wenn ja, warum, und wer übernimmt seitdem diese Fahrten?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Haben aufgrund der Corona-Richtlinien bzw. seit Ausbruch der Corona-Pandemie in Österreich die Krankentransporte des Roten Kreuzes zugenommen?

9.    Wenn ja, warum?

10. Wenn nein, warum nicht?

11. Wann ist damit zu rechnen, dass die Übernahme der Transportkosten angeglichen wird?

12. Wird es eine Regelung geben, mit der künftig alle Kosten für Krankentransporte übernommen werden?

13. Wenn ja, wann ist mit dieser zu rechnen und wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

14. Wenn nein, warum nicht?