2344/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Was ist eigentlich eine Corona-Party?

 

„[…] Und auch sogenannte Corona-Partys und Spuckattacken führen zu Anzeigen. Die Strafen für Einzelpersonen gehen bis zu 3.600 Euro. Hier wird Nehammer mehrmals emotional. Er höre da den Polizeifunk und da erlebt man so einiges, erzählt er. Corona-Party seien‚ an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten‘, sagt Nehammer klar. Auch hier seien die Strafen für Uneinsichtige natürlich empfindlich hoch. […]“, war am 27. März 2020 in der „Heute“ zu lesen.

(Quelle: https://www.heute.at/s/regierung-spricht-uber-die-zeit-nach-ostern-59309203)

 

„[…] Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) ergänzte diesbezüglich, dass die ab Mitte März von der Polizei durchgeführten Amtshandlungen zur Auflösung sogenannter ‚Corona-Partys‘ nicht wegen der Ausgangsbeschränkungen durchgeführt wurden, sondern wegen anderer Vorwürfe: ‚Grundlage war immer das Thema Lärmbelästigungen.‘ Und: ‚Wir haben nie den Anspruch gehabt, schon gar nicht als Polizistinnen und Polizisten, Wohnungen zu betreten und Nachschau zu halten, ob sich da Menschen versammeln.‘ […]“, wurden Sie am 28. April 2020 in der „Kleinen Zeitung“ zitiert.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/politik/5806445/Diskussion-ueber-private-Treffen_CoronaPartys-wegen)

 

Über die „gemeinsame Rechtsauslegung“ betreffend der erlaubten Gründe den öffentlichen Raum zu betreten haben sie zwar laut eigener Erklärung „nach bestem Wissen und Gewissen die Menschen informiert“, allerdings hält Ihre „gemeinsame Rechtsaulegung“ nun keiner Überprüfung stand. Eine Pressemeldung der Landespolizeidirektion Steiermark vom 22. März 2020 zeigt auf, dass der Terminus „Corona-Party“ auch im Dienstalltag der Polizei eine wesentliche Rolle gespielt haben dürfte (siehe Abb. 1). Da es sich im gegenständlichen Fall um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, führte die grundlagenlose und wertende Titulierung „Corona-Party“ zu einer medialen Diffamierung der betroffenen Person. Als Beispiel sei hier unter anderem die Bezeichnung "Corona-Depp" angeführt.

(Quelle: https://www.oe24.at/oesterreich/politik/Nach-Corona-Party-Corona-Depp-der-FPOe-tritt-zurueck/423282047)

 

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass das Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 3 Abs. 3 und § 2 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz i.V.m. § 1 der VO gem. § 2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetztes, BGBl. II Nr. 98/2020 eingestellt wurde. (siehe Abb. 2)

 

In der Anfragebeantwortung 1516/AB vom 14.6.2020 zu 1512/J (XXVII. GP) betreffend „Ein österlicher Erlass“ teilt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Frage 6 wie folgt mit: „Das BMI hat um dringende Unterstützung zur Schaffung einer rechtlichen Regelung zur Unterbindung von sogenannten ‚Corona Party´s‘ gebeten“ Damit ist ein weiteres Mal festzustellen, dass diese Wortschöpfung auch in Ihrem Ressort und in der regierungsinternen Kommunikation sehr selbstverständlich verwendet wurde. Im gegenständlichen Kontext ging es der Regierung augenscheinlich darum, etwaige Zusammenkünfte über die Osterfeiertage zu verhindern. In diesem Zusammenhang pauschal von „Corona-Party´s“ zu sprechen mutet merkwürdig an und lässt ein verstörendes Bild der Bundesregierung zu den religiösen und traditionell stark familiär geprägten Osterfestlichkeiten vermuten.

(Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_01516/imfname_802940.pdf)

 


 

Abb. 1:


 

Abb. 2:

 


 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Mitarbeiter der Pressestelle der LPD Steiermark waren in die Erstellung dieser Aussendung involviert?

2.    War den betreffenden Mitarbeitern bekannt, dass einer der angezeigten ein FPÖ-Landtagsabgeordneter war?

3.    Wurde diese Aussendung der Landespolizeidirektion Steiermark vom 22. März 2020 um 11:12 Uhr ihrem Kabinett zur Freigabe vorgelegt?

4.    Wurden Sie persönlich vor dem 22. März 2020 um 11:12 Uhr von diesem Polizeieinsatz in Kenntnis gesetzt?

5.    Wenn ja, wann genau?

6.    Wenn ja, waren Sie bzw. Ihr Kabinett an der Konzeption der Pressemeldung beteiligt oder gar dafür verantwortlich?

7.    Wenn nein, wann und wie wurden Sie bzw. Ihr Kabinett von diesem Einsatz in Kenntnis gesetzt?

8.    Wie ist die Wortschöpfung „Corona-Party“ im Zusammenhang mit Ihren dahingehenden öffentlichen Ausführungen und unter Beachtung, dass diese Begrifflichkeit offensichtlich auch in den Dienstalltag der Polizei sowie in die regierungsinterne Kommunikation übernommen wurde, konkret zu definieren?

9.    Haben Sie oder Ihr Ressort das BMSGPK gebeten, betreffend einer rechtlichen Regelung zur Unterbindung von sogenannten „Corona-Party´s“ zu unterstützen?

10. Wenn ja, warum?

11. Wenn ja, in welcher Form wurde diese Bitte konkret an das BMSGPK gerichtet?

12. Wenn ja, wann wurde diese Bitte an das BMSGPK konkret gerichtet?

13. Wenn ja, wie wurde „Corona-Party“ in diesem Zusammenhang konkret definiert?

14. Wenn nein, können Sie nachvollziehen, worauf sich der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in dieser Anfragebeantwortung sonst bezieht?

15. Ist die Begrifflichkeit „Corona-Party“ ein Fachterminus der in Pressemeldungen der Landespolizeidirektionen verwendet werden sollte?

16. In wie vielen offiziellen Pressemeldungen der Landespolizeidirektionen und anderer Pressestellen der Polizei wurde die Diktion „Corona-Party“ verwendet? (Bitte um genaue Auflistung)

17. Wie viele Übertretungen gemäß § 3 Abs. 3 und § 2 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz i.V.m. § 1 der VO gem. § 2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetztes, BGBl. II Nr. 98/2020 wurden – gegliedert nach Bundesländern – insgesamt angezeigt?

18. Wie viele dieser Übertretungen gemäß § 3 Abs. 3 und § 2 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz i.V.m. § 1 der VO gem. § 2 Z 1 des Covid-19-Maßnahmengesetztes, BGBl. II Nr. 98/2020 wurden – gegliedert nach Bundesländern – bereits eingestellt?

19. Haben Sie oder Ihr Kabinett den Landespolizeidirektionen empfohlen das Wort „Corona-Party“ zu verwenden?

20. Wenn ja, wann und in welcher Form wurde dies kommuniziert?

21. Wenn ja, wie wurde die Wortschöpfung „Corona-Party“ in diesem Zusammenhang definiert?

22. Wenn nein, wurde den Landespolizeidirektionen untersagt diese wertende und vorverurteilende Begrifflichkeit zu verwenden?

23. Würden Sie die vier bei diesem Einsatz kontrollierten Männer als „Lebensgefährder“ bezeichnen?

24. Wenn ja, würden Sie auch den Bundeskanzler Sebastian Kurz als „Lebensgefährder“ bezeichnen?

25. Wenn ja, würden Sie auch den Bundespräsidenten Alexander van der Bellen als „Lebensgefährder“ bezeichnen?