2358/J XXVII. GP
Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage
des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Versorgung durch kritische Infrastruktur: Apotheken
In herausfordernden Zeiten besinnen wir uns auf die wirklich wichtigen Sphären in unserem Leben. Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz war folgender Absatz zu finden: „Die meisten Geschäfte sind geschlossen. Nur jene Geschäfte, die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, haben offen. Dazu gehören unter anderem: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Tankstellen, Banken, Post, Verkauf von Tierfutter, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, veterinärmedizinische Dienstleistungen oder Notfall-Dienstleistungen.“
Geschäfte, die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, dürfen allerdings auch in pandemiefreien Zeiten nicht zur Mangelware werden. Die Bundeswettbewerbsbehörde berichtete zum Beispiel in ihrem zweitem Teilbericht über die „Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum“ und betonte, dass 38% der österreichischen Gemeinden weder über eine Apotheke noch über eine Hausapotheke verfügen. Rund 61% der Gemeinden ohne öffentliche Apotheke oder Hausapotheke befinden sich dabei im ländlichen Raum. Noch stärker ist dieses Ungleichgewicht bei den Kassenärzten: 66% der Gemeinden ohne Kassenarzt liegen im ländlichen Raum
Der „Masterplan für den ländlichen Raum“, welcher von Bundesminister Andrä Rupprechter im August 2017 veröffentlicht wurde und im türkis-grünen Regierungsprogramm Einklang gefunden hat, betont unter anderem die flächendeckende Arzneimittelversorgung durch ein größeres Angebot an Filialapotheken und eine bundesweite Nahversorgungsprämie zur Unterstützung der Ortskerngestaltung und –revitalisierung.
In Anbetracht der bestehenden Diskrepanzen zwischen der vorherrschenden Versorgung mit kritischer Infrastruktur in ländlichen Regionen und der Zielsetzung des Masterplans für den ländlichen Raum, bedarf es einer zwingenden Überprüfung und Umsetzung der Zielvorgaben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1. Wie viele Personen Ihres Kabinetts befassen sich mit der Umsetzung des „Masterplans für den ländlichen Raum“?
a. Woran
arbeiten diese im Moment konkret?
2. Welche
konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Versorgung von Geschäften,
die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, in den
ländlichen Regionen sicherzustellen?
3. Die
Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt die „Berücksichtigung der
strukturellen Besonderheiten des ländlichen Raums bei der
Bedarfsprüfung iSd § 10 ApothekenG“, welche Maßnahmen
setzen Sie bzw. Ihr Ministerium, um die Versorgung von ländlichen Regionen
zu gewährleisten?
4. 25%
der EinwohnerInnern müssen mehr als 6,2 Straßenkilometern und 10%
einen Weg von mehr als 8,9 Straßenkilometern zurücklegen, um zur
nächstgelegenen öffentlichen Apotheke oder Hausapotheke zu kommen,
welche Maßnahmen setzen Sie bzw. Ihr Ministerium, um diese Distanz zu
verringern?
5. Wie viele Filialapotheken und Hausapotheken wurden seit der Veröffentlichung des Masterplans im Jahr 2017 in ländlichen Gebieten eröffnet und wie viele wurden geschlossen?
a. Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ministerium seit der Veröffentlichung des Masterplans im Jahr 2017 gesetzt, um ein größeres Angebot an Filialapotheken sicherzustellen?
i.
Gab es finanzielle Beihilfen von Seiten des Bundes? Wenn ja, um welche
Summe handelt es sich hierbei?
6. Gab/Gibt es zwischen Ihnen bzw. Ihrem Ministerium und der Apotheker-sowie Ärtzekammer Gespräche, um die regionale Infrastruktur aufrechtzuerhalten und den lokalen Zugang zu Arzneimitteln und Beratungstätigkeiten sicherzustellen?
a. Wenn
nein, gedenken Sie solch einen Dialog zu starten?
7. Planen Sie eine Änderung des Apothekengesetzes, damit Ärzte und Ärztinnen eine Hausapotheke betreiben können, auch wenn im Umkreis von vier Straßenkilometern eine öffentliche Apotheke eröffnet?