2359/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kritische Infrastruktur: Bankfilialen  

In herausfordernden Zeiten besinnen wir uns auf die wirklich wichtigen Sphären in unserem Leben. Auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz war folgender Absatz zu finden: „Die meisten Geschäfte sind geschlossen. Nur jene Geschäfte, die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, haben offen. Dazu gehören unter anderem: Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogerien und Drogeriemärkte, Tankstellen, Banken, Post, Verkauf von Tierfutter, Verkauf von Medizinprodukten und Sanitärartikeln, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen, Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, veterinärmedizinische Dienstleistungen oder Notfall-Dienstleistungen.“

Geschäfte, die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, dürfen nicht zur Mangelware werden. Die Anzahl der Banken ist allerdings seit 2007 um mehr als ein Viertel auf 628 (per Dezember 2017) und die Zweigstellen von 2007 bis 2018 um 14% auf 3.768 zurückgegangen. Mit dem Rückgang der Zweigstellen ging auch eine Veränderung der Bankstellendichte um ca. 20% von 1.933 (2007) auf 2.482 (Q3, 2019) EinwohnerInnen pro Bankstelle einher.

Der „Masterplan für den ländlichen Raum“, welcher von Bundesminister Andrä Rupprechter im August 2017 veröffentlicht wurde und im türkis-grünen Regierungsprogramm Einklang gefunden hat, betont unter anderem die Wichtigkeit von Regionalbanken als wirtschaftlicher Impulsgeber und Unterstützerinnen von örtlichen Vereinen und Initiativen.

In Anbetracht der bestehenden Diskrepanzen zwischen der vorherrschenden Versorgung mit kritischer Infrastruktur in ländlichen Regionen und der Zielsetzung des Masterplans für den ländlichen Raum, bedarf es einer zwingenden Überprüfung und Umsetzung der Zielvorgaben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.       Wie viele Personen Ihres Kabinetts befassen sich mit der Umsetzung des „Masterplans für den ländlichen Raum“?

a.       Woran arbeiten diese im Moment konkret?

2.       Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um eine bundesweite Ortskernrevitalisierung voranzutreiben?

a.       Welche steuerlichen Anreize sowie Förderungen zur Revitalisierung alter, leerstehender Bausubstanzen im Gegensatz zu einer Verbauung auf der grünen Wiese sind geplant?

                                                   i.      Wann werden Sie diese Maßnahmen veröffentlichen?

b.       Planen sie zielgerichtete Ausgleichsleistungen zwischen Wirtschaftsaktivitäten außerhalb und innerhalb definierter Ortskerne?

                                                   i.      Wenn ja, wann werden diese Maßnahmen veröffentlicht?

                                                 ii.      Wenn nein, warum nicht?

3.       Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Versorgung von Geschäften, die dem Erwerb von notwendigen Dingen des täglichen Lebens dienen, in den ländlichen Regionen sicherzustellen?

4.       Wie viele und welche Gemeinden in Österreich verfügen über keine Bankfiliale samt Bankangestellten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Gemeinde, Bezirk und Bundesland)

5.       Welche Maßnahmen setzen Sie bzw. Ihr Ministerium, um die flächendeckende Versorgung an Bankzweigstellen sicherzustellen?

6.       Welches EinwohnerInnen pro Bankstelle-Verhältnis peilen Sie an?

7.       Gab/Gibt es zwischen Ihnen bzw. Ihrem Ministerium und diversen Bankinstituten Gespräche, um die regionale Infrastruktur aufrecht zu erhalten und den lokalen Zugang zu Bankdienstleistungen sicherzustellen?

a.       Wenn nein, gedenken Sie solch einen Dialog zu starten?

8.       Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ministerium seit der Veröffentlichung des Masterplans im Jahr 2017 gesetzt, um ein größeres Angebot an Bankstellen im ländlichen Gebiet sicherzustellen?

a.       Gab es finanzielle Beihilfen von Seiten des Bundes? Wenn ja, um welche Summe handelt es sich hierbei?

b.       Wenn nein, sind solche geplant und wenn ja, in welcher Höhe?

c.       Arbeiten Sie bzw. Ihr Ministerium diesbezüglich mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zusammen?

9.       Welche Maßnahmen haben Sie bzw. Ihr Ministerium gesetzt, um die Gründung von Regionalbanken zu unterstützen?

a.       Wie viele Regionalbanken würden seit der Veröffentlichung des Masterplans für den ländlichen Raum eröffnet?