2365/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend COVID-19 – Betretungsverbot und Wegweisung durch die Polizei

 

„Die Wegweisung ist eine durch die Polizei ausgesprochene Anordnung, einen bestimmten Ort (in der Regel eine Wohnung) zu verlassen. Üblicherweise wird sie mit der Verhängung eines Betretungsverbots für diesen Ort und dessen unmittelbare Umgebung verbunden.

Voraussetzung für die sofortige Wegweisung und die Verhängung eines Betretungsverbots ist die Annahme, dass ein gefährlicher Angriff auf Leben, Gesundheit oder Freiheit bevorsteht. Betroffen sind daher (potenzielle) Gewalttäterinnen/(potenzielle) Gewalttäter.“ (oesterreich.gv.at)

 

Durch Corona sind alle Menschen in ihren Lebenssituationen stark eingeschränkt; das von wenigen Ausnahmen abgesehene Betretungsverbot von öffentlichen Orten, von Kundenbereichen von Dienstleistungs- und Handelsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetriebsstätten oder das Verbot des Betretens von Betrieben des Gastgewerbes, geschlossene Universitäten, Schulen und Kindergärten, vermehrtes Home Office, gleichzeitig aber auch stark steigende Arbeitslosigkeit hat massive Auswirkungen auf unser Sozialleben. Familien und Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, müssen näher zusammenrücken und verbringen viel mehr Zeit miteinander, sonstige soziale Kontakte sind abgesehen von Telefonieren und Möglichkeiten, die das Internet bietet, so gut wie nicht mehr vorhanden. Für Opfer häuslicher Gewalt bedeutet die aktuelle Situation und Isolation eine zusätzliche und noch höhere Gefährdung, in der Regel sind vor allem Frauen davon betroffen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Betretungsverbote und Wegweisungen wurden jeweils in den Jahren 2018 und 2019 verfügt, wie viele davon gegen Männer?

2.     Wie viele Betretungsverbote und Wegweisungen wurden jeweils im Jänner 2020, Feber 2020 und März 2020 verfügt, wie viele davon gegen Männer?

3.     Welche Auswirkungen hatte die Coronakrise auf die Verhängung von Betretungsverboten und auf Wegweisungen?

4.     War auch während der Coronakrise eine rasche Entscheidung, ob ein Betretungsverbot bzw. eine Wegweisung verhängt wird, sichergestellt?

5.     In wie vielen Fällen wurde im März 2020 auf die Verhängung eines Betretungsverbotes bzw. einer Wegweisung aufgrund der Coronakrise verzichtet?

6.     Wo sollen bzw. können sich Personen, gegen die in den letzten Wochen ein Betretungsverbot bzw. eine Wegweisung verhängt wurde, während der Dauer ihrer Wegweisung wohnen und aufhältig sein?