2376/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Silvan, Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend möglicher Verwendung von Sozialversicherungsbeiträgen als „Coronaüberbrückungshilfe“ für private Krankenanstalten

 

Der Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfond – PRIKRAF - ist die Ausgleichstelle für die Leistungen der Privat-Krankenanstalten, für die eine Leistungspflicht der sozialen Krankenversicherung besteht. Der PRIKRAF geht auf die ASVG-Novelle 2001 zurück, in der die Führung privater Krankenanstalten dahingehend erleichtert wurde, dass prinzipiell Kostenersatz geleistet wird.  

Davor war das nur möglich, wenn die Aufnahme notwendig „und unaufschiebbar“ war. Dies bedeutete, in Privatkrankenhäuser konnte man zwar im Notfall eingeliefert werden, die Kosten der Behandlungen waren aber sonst nur für Privatversicherte gedeckt. Bestand kein solcher Versicherungsschutz, mussten sie selber getragen werden. Seither kommen auch Privatspitäler für die öffentliche Krankenversorgung im Gesundheitssystem in Österreich auf.

Der PRIKRAF wird hauptsächlich aus Mitteln der Sozialversicherungsträger, also aus den SV Beiträgen der ArbeitnehmerInnen gespeist. Geregelt wird die Höhe der finanzielle Zuführung durch die SV Trägern an den PRIKRAF im ASVG § 149 Art. 3 und § 150.

Nach dem Schlüssel der leistungsorientierten Krankenhausfinanzierung aufgeteilt, schüttet der PRIKRAF alle eingespeisten Mittel jährlich vollständig an die im PRIKRAF gelisteten Privatspitäler aus. Dazu erfolgen monatliche Akontozahlungen, die dann nach dem Jahresende endabgerechnet werden.

Auf der Homepage des Privatkrankenanstaltenfinanzierungsfond ist unter der Rubrik aktuelles zu lesen:

30.04.2020 Beschluss der PRIKRAF-Fondskommission zur Liquiditätssicherung der PRIKRAF-Privatkrankenanstalten

Über Antrag des Fachverbandes der WKÖ und in Abstimmung mit dem BMSGPK werden zur Stabilisierung der Liquidität der Privatkrankenanstalten aufgrund der Corona-Maßnahmen von den laufenden Abrechnungen getrennt, zusätzliche Sonderakontozahlungen erfolgen.

Aufgrund der Maßnahmenempfehlungen und gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise haben die Privatkrankenanstalten ein wesentlich geringeres Patientenaufkommen und damit massive Einnahmenausfälle zu verzeichnen. Durch die geringeren monatlichen PRIKRAF Abrechnungen werden gleichzeitig im PRIKRAF hohe, unverzinste Einnahmenüberschüsse aufgebaut, die ohne Maßnahmen erst mit der Endabrechnung 2020 ausbezahlt werden.
 
Für die Monate März, April und Mai 2020 wird über Sonderakontozahlungen die Differenz der abgerechneten LKF Punkte zum Vorjahr, bewertet mit dem vorläufigen LKF-Punktewert 2020, ausbezahlt. Die Anweisungen erfolgen jeweils nach 3 Monaten per 20. der Monate Juni, Juli und August 2020 zusätzlich zu den laufenden Abrechnungen. Der Ausgleich der Sonderakontozahlungen erfolgt mit der Endabrechnung 2020. Der dazu erforderliche Beschluss der PRIKRAF-Fondskommission erfolgte per 30.04.2020 einstimmig. Mit dieser Maßnahme wird wesentlich zur Stabilisierung der Liquidität der Privatkliniken beigetragen.

Screenshot vom 05.06.2020 / http://www.prikraf.info/index.php/aktuelles-l/63-30-04-2020-beschluss-der-prikraf-fondskommission-zur-liquiditaetssicherung-der-prikraf-privatkrankenanstalten

 

Aufsichtsbehörde über den PRIKRAF ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Können Sie den Inhalt des o.a. Berichtes, der auf der Homepage des PRIKRAF veröffentlich wurde, bestätigen?

a)      Wenn ja, wie beurteilen Sie diese Entscheidung?

b)      Wenn ja, waren Sie in die diesbezügliche Entscheidungsfindung involviert?

c)      Wenn ja, wer war seitens des Gesundheitsministeriums in die Entscheidungsfindung eingebunden?

 

d)      Wenn ja, wie haben sich die VertreterInnen des Gesundheitsministeriums in der Fondkommission im Rahmen der diesbezüglich Abstimmung verhalten?

e)      Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese schnelle Corona-Hilfe gegenüber Unternehmen die den mühevollen Gang zum Härtefond gehen mussten oder die keinen Kredit in diesen Zeiten erhalten haben?

 

2.      Welche Kriterien muss eine private Krankenanstalt erfüllen, um Leistungen aus dem PRIKRAF zu erhalten bzw. um in die Liste der anspruchsberechtigten Privatkliniken aufgenommen zu werden?

 

3.      Ist geplant, die Mittel des PRIKRAF in absehbarer Zeit zu erhöhen?

a)      Wenn ja, warum?

b)      Wenn ja, in welcher Höhe?

c)      Wenn ja, wie soll die Erhöhung finanziert werden?

 

4.      Halten Sie es generell für sinnvoll, dass auch in Jahren, in denen die privaten Krankenanstalten des PRIKRAF weitaus geringe medizinischen Leistungen erbringen können, dennoch die vollen Fondsmittel an die privaten Kliniken ausbezahlt werden?

a)      Wenn ja, warum?

b)      Wenn nein, warum nicht?

c)      Wenn nein, ist eine Änderung des Gesetzes angedacht?

 

5.      Wurden oder werden im PRIKRAF gelistete Krankenanstalten durch ihr Ministerium für sonstige Dienstleistungen beschäftigt, die nicht durch den PRIKRAF abgegolten werden können?

a)      Wenn ja, welche? Bitte um Auflistung seit Gründung des PRIKRAF.

b)      Wenn ja, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten jeweils? Bitte um Auflistung seit Gründung des PRIKRAF.

 

6.      Im Zuge der medialen Berichterstattungen rund um die Erhöhung der Mittel für den Fond wurde bekannt, dass es vor der Mittelerhöhung im Jahr 2019, Spenden der Premiqamed GmbH  an die ÖVP gegeben haben soll. Geschäftsführer der Premiqamed GmbH ist WKO-Fachspartenobmann Julian Hadschieff. Werden oder wurden für ihr Ministerium in den letzten 5 Jahren Dienstleistungen von Herrn Hadschieff oder von den Unternehmen  Diakonissen & Wehrle Privatklinik GmbH PremiQaMed Privatkliniken GmbH Goldenes Kreuz Privatklinik BetriebsGmbH PremiQaMed Holding GmbH HUMANOCARE GmbH PremiQaMed Beteiligungs GmbH HUMANOCARE GmbH erbracht?

a)      Wenn ja, welche?

b)      Wenn ja, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten jeweils?

 

 

7.      Eigentümer der PremiQaMed ist die Uniqa Österreich Versicherungen AG. Wurden von der Uniqa Österreich Versicherungen AG in den letzten 5 Jahren Dienstleistungen für ihr Ministerium erbracht?

a)      Wenn ja, welche?

b)      Wenn ja, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten jeweils?

 

8.      Laut Medienberichten soll die umstrittene Stopp-Corona App des roten Kreuzes von der Uniqa Versicherung finanziert worden sein. Hat die Uniqa Versicherung in den letzen 5 Jahren weitere staatliche Projekte finanziert oder mitfinanziert?

a)      Wenn ja, welche, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten?

Bitte jeweils um genaue Auflistung.

 

9.      Haben andere Versicherungsgesellschaften, Banken, private Unternehmer oder Privatpersonen in den letzten 5 Jahren staatliche Projekte finanziert oder mitfinanziert?

a)      Wenn ja, welche, zu welchem Zweck und zu welchen Kosten?

Bitte jeweils um genaue Auflistung.

 

10.  Welche Aufgaben haben die PRIKRAF Spitäler im Zuge der Bewältigung der COVID 19 Pandemie übernommen?