2381/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend PR-wirksamer Schulbesuch in Zeiten von Corona

 

Am 17. Juni verkündete der hierfür zuständige Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung gemeinsam mit Kanzler und Wirtschaftsministerin den Start des Digitalisierungsmasterplans in Österreichs Schulen.

Zu diesem Zweck lud man medien- und PR-wirksam zu einer gemeinsamen Pressekonferenz in die Schumpeter Handelsakademie und Handelsschule im 13. Wiener Gemeindebezirk.

In Zeiten von Corona sind sämtliche Schulen angehalten, so wenig schulfremde Personen im Schulgebäude zu dulden wie nur möglich. Sprechstunden können, wenn überhaupt, nur in seltenen Ausnahmen und mit Anmeldung in der Direktion stattfinden. Eltern ist es nicht möglich das Schulgebäude zu betreten. Kinder dürfen sich nur im „Schichtbetrieb“, somit nur max. 18 Kinder pro Klasse und mit einem Meter Abstand im Gebäude bewegen. Der Unterricht ist auf die Hälfte reduziert.

Es verwundert daher umso mehr, dass drei Minister, mit deren Mitarbeitern und einer Unzahl an Medienvertretern, sich in einem Klassenzimmer mit Schülern aufhalten können. Es ist auch nicht nachvollziehbar, welcher Mehrwert durch die Bekanntgabe der Informationen in der Schule erzielt werden konnten und warum nicht eine „übliche“ Pressekonferenz, von denen es ja in den letzten Wochen unzählige gab, genügt hätte?

Außerdem müssen die Laptops, welche den Schülern medienwirksam übergeben wurden, ja auch von schulfremden Personen angeliefert worden sein.

Wie schon in der Vergangenheit üblich haben der Bundeskanzler und einige seiner Minister zum Zwecke der Show und PR, jegliche Vorsicht bezüglich Ansteckung hintangehalten. Hier ist die Gesundheit der Kinder und Lehrer scheinbar zweitrangig. Es wurde auch nicht auf das Händeschütteln verzichtet. 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele schulfremde Personen dürfen sich derzeit in einer Schule aufhalten und wo bzw. wie ist das geregelt?

2.    Wie viele Schüler dürfen sich derzeit maximal in einer Klasse aufhalten und wo bzw. wie  ist das geregelt?

3.    Unter welchen Bedingungen dürfen schulfremde Personen das Schulgebäude betreten?

4.    Wer hat zu dieser Pressekonferenz geladen?

5.    Warum hat man für die Durchführung der Pressekonferenz, offenbar entgegen allen Auflagen, eine Schule gewählt?

6.    Wie viele Personen wurden zur Pressekonferenz in der Schumpeter Handelsakademie und Handelsschule eingeladen?

7.    Wie viele Personen waren bei der Pressekonferenz in der Schumpeter Handelsakademie und Handelsschule anwesend?

8.    Wie viele Personen hielten sich am 17. Juni 2020 in der Klasse auf, in der medienwirksam vom Bundeskanzler und den beiden Bundesministern für Bildung und Wirtschaft die Laptops übergeben wurden?

9.    Wie lange wurde der Unterricht gestört?

10. Wie konnte gewährleistet werden, dass der Mindestabstand bei einer solchen Anzahl von Menschen in einem so kleinen Raum eingehalten wird?

11. Wie notwendig war der Schulbesuch in Zeiten von Corona, um die Information, dass für die 5. Schulstufe Laptops angeschafft werden, zu transportieren?

12. Wäre dieser Informationsgehalt nicht auch in einer „üblichen“ Pressekonferenz zu transportieren gewesen?