2399/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Europäische und internationale Angelegenheiten 

 

 

betreffend EU-weite Ratifizierung der Istanbul-Konvention 

 

 

BEGRÜNDUNG 

 

Anfang Juni 2020 wurden zwei Frauen auf offener Straße von einem Mann erschossen. Diese Femizide waren laut Medienberichten die 10. in diesem Jahr (Stand 15.6.)[1]. In den vergangenen Jahren gab es einen deutlichen Anstieg an Frauenmorden in Österreich: 2014 wurden 19 Frauen von ihren (Ex-)Partnern oder Familienmitgliedern getötet, vier Jahre später waren es mit 41 mehr als doppelt so viele. Laut einer UN-Studie zufolge wurden 2019 europaweit über 3000 Frauen zu Hause ermordet.[2]

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind ein strukturelles, auf patriarchale Machtverhältnisse zurückzuführendes Problem und zählen zu den schwersten geschlechtsspezifischen Menschenrechtsverletzungen in Europa. Deshalb hat der Europarat eine Konvention zur „Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die Istanbul-Konvention, ausgearbeitet. Sie gilt als Meilenstein im europaweiten Kampf gegen Gewalt an Frauen. Die insgesamt 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten rechtlich bindende und einheitliche Standards, Präventionsmaßnahmen sowie politische Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.

Österreich hat die Istanbul-Konvention im November 2013 ratifiziert, im August 2014 trat sie verbindlich in Kraft. Die EU hat im Juni 2017 ein starkes politisches Signal gesetzt, in dem sie die Konvention unterzeichnet hat. Jedoch haben einige EU-Mitgliedsstaaten (Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Litauen, Lettland, Bulgarien) die Konvention bisher nicht ratifiziert. Im Mai 2020 hat beispielsweise das ungarische Parlament die Ratifizierung verweigert.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende 

 

 

ANFRAGE 

 

1.    Welche konkreten Schritte planen Sie, um die EU-weite Ratifizierung der Istanbul Konvention voranzutreiben?

 

2.    Sind Sie im Austausch mit jenen EU-Minister*innen, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben?

a)    Wenn ja, wie gestaltet sich der Austausch? Wie sehen die bisherigen Ergebnisse aus?

b)    Wenn nein, ist ein solcher Austausch geplant?

 

 



[1] https://www.aoef.at/images/04a_zahlen-und-daten/Frauenmorde_2020_Liste-AOEF_15-06-2020.pdf

[2] https://www.unodc.org/documents/data-and-analysis/gsh/Booklet1.pdf