2402/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Weitergabe des Zwischenberichts der SOKO Tape an Medien

 

Die Tageszeitung „Kurier“ berichtete am Dienstag, den 16. Juni 2020, unter anderem wie folgt:

 

„Dem KURIER wurde der 378 Seiten starke Zwischenbericht der SOKO Ibiza zugespielt, die Hintermänner hatten weiteres Belastungsmaterial gegen Johann Gudenus. […] Das alles hält der 378 Seiten starke Bericht der SOKO Ibiza/Tape fest, der dem KURIER vorliegt, und der erst vor rund zwei Wochen erstellt worden ist.“

 

Es ist sehr erstaunlich, dass dieser Zwischenbericht schneller dem „Kurier“ vorliegt, als dem Ibiza-Untersuchungsausschuss, wo derartige Akten eigentlich hingehören.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann wurde der zitierte Zwischenbericht der SOKO Tape fertiggestellt?

2.    Welche Personen bzw. Stellen waren in die Erstellung desselbigen eingebunden?

3.    Welche Personen bzw. Stellen hatten nach der Fertigstellung Einsicht in diesen Zwischenbericht?

4.    Wurde der Zwischenbericht Behörden des Justizministeriums übermittelt?

5.    Wenn ja, welchen?

6.    Wenn ja, wann?

7.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Wurde dieser Zwischenbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt?

9.    Wenn ja, wann?

10. Wurde dieser Zwischenbericht der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt?

11. Wenn ja, wann?

12. Wurde dieser Zwischenbericht der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übermittelt?

13. Wenn ja, wann?

14. Haben Sie nach der Veröffentlichung des besagten Kurier-Artikels Nachforschungen in Auftrag gegeben, ob dieser Zwischenbericht von der SOKO Tape an den Kurier weitergegeben wurde?

15. Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

16. Wenn nein, warum nicht?