2403/J XXVII. GP

Eingelangt am 18.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten David Stögmüller, Agnes Sirkka Prammer,

Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Inneres

betreffend  Parlamentarische Materialien

BEGRÜNDUNG

 

Im Zuge des laufenden Untersuchungsausschusses zur mutmaßlichen Käuflichkeit der schwarz-blauen Regierung sind alle Behörden dazu verpflichtet, an den Untersuchungsausschuss Akten zu liefern. Immer wieder sind allerdings brisante Aktenteile in den Medien gelandet, bevor sie dem Untersuchungsausschuss geliefert wurden.

So wurde am 16.06.2020 im Kurier ein Artikel mit dem Titel Bilder zeigen Gudenus bei mutmaßlichem Drogenkonsum: War er erpressbar?“ (abrufbar unter https://kurier.at/politik/inland/ibiza-causa-bilder-zeigen-johann-gudenus-beim-mutmasslichen-drogenkonsum-war-er-erpressbar/400942184) Darin wurde auf einen Zwischenbericht der SOKO Tape Bezug genommen, der dem Untersuchungsausschuss bis heute nicht vorliegt.

Im Zuge der Befragungen von Vertretern der WKStA und der SOKO Ibiza im Untersuchungsausschuss haben sich zuletzt mehr Fragen als Antworten zu den Ermittlungsvorgängen ergeben. Dem oben genannten Medienartikel ist auch zu entnehmen, dass es neben dem bekannten Ibiza-Video noch mindestens 19 Videoaufnahmen und mehrere weitere Audiomitschnitte gibt. Die Auskunftsperson der SOKO hat allerdings in ihrer Aussage betont, dass ihr 10 zusätzliche Videos bekannt seien. Dies 6 Wochen nach deren Sicherstellung.

Der Leak des SOKO-Berichts in einer Zeitung eine Woche vor der Befragung wichtiger Regierungsmitglieder zu Zeiten der möglichen türkis-blauen Verwerfungen, irritiert.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1.     Ist Ihnen der oben genannte Zwischenbericht der SOKO Ibiza bekannt?

a.    Seit wann ist Ihnen dieser Zwischenbericht bekannt?

b.    War Ihnen der Zwischenbericht bekannt, bevor er in den Medien war?

 

2.    Von wem wurden Sie über diesen Zwischenbericht informiert?

a.    Wann wurden Sie darüber informiert?

 

3.    Ist Ihnen der oben genannte Artikel des Kurier bekannt?

 

4.    Waren Ihnen die im Artikel genannten Vorwürfe bereits vor Veröffentlichung des Artikels bekannt?

a.    Wenn ja, seit wann wissen Sie davon?

b.    Wenn ja, von wem wurden Sie informiert?

 

5.    Wer war für die Erstellung des Zwischenberichts beim BKA verantwortlich?

 

6.    Wer war an der Erstellung des Zwischenberichts beteiligt?

 

7.    Wer hat Zugang zu diesem Zwischenbericht?

 

8.    Wer hat außer den Mitgliedern der SOKO Ibiza noch Zugang zu diesem Zwischenbericht?

 

9.    Wer hat nach dem Wissensstand im Ressort den Zwischenbericht an die Medien weitergegeben?

 

10. Wurde der Zwischenbericht nur dem Kurier weitergegeben oder auch anderen Medien angeboten?

a.    Wenn ja, welchen Medien?

b.    Wenn ja, nach welchen Kriterien wurden diese Medien ausgewählt?

 

11. Wurden bereits Untersuchungen im Bundesministerium für Inneres eingeleitet zu der Weitergabe des Zwischenberichts?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn nein, wissen Sie bereits wer den Bericht an die Medien weitergegeben hat?

c.    Wenn nein, wurden bereits disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet?

d.    Wenn ja, welche Erkenntnisse konnten daraus gezogen werden?

 

12. Wurde der Zwischenbericht der SOKO Ibiza an die Staatsanwaltschaft übermittelt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn ja, an welche Staatsanwaltschaft(en)?

c.    Wenn nein, warum nicht?

 

13. Wenn der Zwischenbericht nicht an beide Staatsanwaltschaften (StA Wien und WKStA) übermittelt wurde, welche Begründung gab es dafür?