2406/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung

betreffend Sommerschule

 

 

Die österreichischen Schüler_innen wurden im Schuljahr 2019/20 mindestens zwei volle Monate (von 16. März bis mind. 15. Mai 2020) nicht an ihren Schulstandorten unterrichtet. Da die Lernsituation im Distance-Learning bzw. Homeschooling von Familie zu Familie anders ausgesehen hat und häufig nicht mit der Lernsituation in der Schule mithalten konnte, ist bei vielen Schüler_innen und Schülern ein erheblicher Aufholbedarf entstanden. 

Das am 5. Juni 2020 vorgestellte Konzept der Sommerschule soll eine individuelle und gezielte Förderung von Schüler_innen nach den Corona-bedingten Schulschließungen darstellen. Es richtet sich in erster Linie an Schüler_innen mit Migrationshintergrund bzw. Deutsch-Förderbedarf. Vernachlässigt werden demnach diejenigen Schüler/innen, die nicht in diese Zielgruppe fallen und dennoch in der Phase der Schulschließung erhebliche Einbußen beim Lernfortschritt erlitten haben. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie viele Schüler_innen haben sich zur Sommerschule angemeldet? Bitte um Nennung der Gesamtsumme und um differenzierte Darstellung nach Schultyp, Schulstufe und Bundesland.

2.    Wie viele Schüler_innen wurden von den jeweiligen Lehrkräften bzw. Schulleiter_innen für den Besuch der Sommerschule vorgeschlagen, haben sich jedoch nicht für die Sommerschule angemeldet? Bitte um Nennung der Gesamtsumme und um differenzierte Darstellung nach Schultyp, Schulstufe und Bundesland.

3.    An wie vielen Standorten findet die Sommerschule statt? Bitte um Nennung aller Schulstandorte.

4.    Wie viele Lehrkräfte haben sich bereit erklärt in der Sommerschule zu unterrichten?

a.    Wie viele Pädagog_innen haben sich freiwillig gemeldet? Bitte um differenzierte Darstellung nach Schultyp und Bundesland.

                                  i.    Aus welchen Fächern kommen die Pädagog_innen?

                                ii.    Wie viele von den Pädagog_innen haben einen DaZ/DaF-Lehrgang absolviert?

b.    Wie viele Studierende haben sich als Lehrperson gemeldet? Bitte um differenzierte Darstellung nach Schultyp und Bundesland.

                                  i.    Aus welchen Lehramtsstudien kommen jeweils wie viele dieser Studierenden?

                                ii.    Ab welchem Semester dürfen die Studierenden unterrichten?

                               iii.    Werden die Studierenden von erfahrenen Lehrer_innen betreut und unterstützt? Wenn ja, in welcher Form?

5.    Wurden neben den 5 ECTS-Punkten, die die Studierenden für ihre Tätigkeit erhalten, Anreize für die Studierenden geschaffen, um die Sommerschule als Lehrkraft zu unterstützen?

a.    Wenn ja, welche sind das?

6.    Wie viele Schüler_innen kommen in der Sommerschule 2020 durchschnittlich und maximal auf eine Lehrperson? Bitte um differenzierte Darstellung nach Bundesland.

7.    Wer erstellt den Lehrplan für den Unterricht in der Sommerschule?

a.    Gibt es seitens des BMBWF einen Leitfaden, auf den zugegriffen werden kann?

b.    Wenn ja, wer hat diesen Leitfaden entwickelt?

8.    Die Sommerschule findet in den Ferien statt und unterliegt laut Schulpflichtgesetz 1985, §9 somit nicht der Schulpflicht. Wie wird demnach mit der Anwesenheit der angemeldeten Schüler_innen in den zwei Wochen umgegangen?

a.    Besteht ein verpflichtender Unterricht über die gesamte Dauer der zwei Wochen?

b.    Können sich Schüler_innen in Ausnahmefällen für einzelne Tage entschuldigen? Wenn ja, in welcher Form?

c.    Sind für Schüler_innen, die angemeldet sind aber gar nicht zum Unterricht erscheinen, Konsequenzen vorgesehen? Wenn ja, welche?

9.    Die Teilnahme der Sommerschule soll laut medialen Äußerungen des Bundesministers in der Mitarbeitsnote des Schuljahres 2020/21 berücksichtigt werden. Der definierte Zeitraum der Sommerschule ist aber Bestandteil des Schuljahres 2019/20 laut Schulzeitgesetz 1985, §2, somit darf die Teilnahme an der Sommerschule nicht in die Notenbildung des Schuljahres 2020/21 einfließen (LBVO §20 (1)).

a.    Planen Sie, eine Gesetzesänderung in die Wege zu leiten, um das Vorhaben rechtskonform umzusetzen? Wenn nein, auf welcher bestehenden Rechtsgrundlage soll das Vorhaben umgesetzt werden?

b.    Besteht die Möglichkeit, dass sich die Mitarbeitsnote im neuen Schuljahr aufgrund schlechter Leistungen in der Sommerschule verschlechtert?

10. Werden Maßnahmen gesetzt, um die Schüler_innen, die nach dem Homeschooling Aufholbedarf haben aber entweder nicht zur Zielgruppe der Sommerschule zählen oder nicht für eine Teilnahme gewonnen werden konnten, im kommenden Schuljahr 2020/21 zu unterstützen?

a.    Wenn ja, welche sind das?

b.    Wenn nein, warum nicht?

11. Wie wird die Qualität des Unterrichts in der Sommerschule sichergestellt?

12. Welche Form der Evaluation bzw. des Feedbacks seitens der Schüler_innen, Eltern, Lehrer_innen und Studierenden ist vorgesehen?

13. Wie viel kostet die Planung, Organisation und Durchführung der Sommerschule? Bitte um Aufschlüsselung der Kosten nach Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.

14. Wer trägt die Kosten für die Sommerschule?