2422/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus

 

betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen und nahestehender Vereine der ÖVP

 

Das neue Parteienfinanzierungsgesetz zwingt zwar Parteien ihre Finanzen offenzulegen, das gilt allerdings nicht für alle Vorfeldorganisationen oder nahestehenden Vereine. Sowohl ÖVP, als auch GRÜNE fördern als Regierung mit staatlichen Mitteln indirekt und direkt nahestehende Organisationen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche der ÖVP nahestehenden Organisationen und Vereine (Junge Volkspartei, Österreichischer Wirtschaftsbund, Österreichischer Bauernbund, ÖVP-Frauen, ÖAAB [Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund], Österreichischer Seniorenbund, Aktionsgemeinschaft [AG], Verein „Katastrophenhilfe Österreichischer Frauen“ [KÖF], Politische Akademie der ÖVP, Österreichischer Akademikerbund [ÖAkB], Österreichische Schülerunion, Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB, Hilfswerk Österreich, ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, Junge Wirtschaft, Mieterbund, Österreichischer Cartellverband) haben im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato (XXVII. GP.) aus den Mitteln Ihres Ressorts Förderungen bzw. Subventionen erhalten?

 

2.    Wie hoch waren die Förderungen und Subventionen für die unter Frage 1 genannten Organisationen und Vereine jeweils im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato?

 

3.    Wie gliedern sich die Fördersummen bzw. Subventionssummen für die unter Frage 1 genannten Organisationen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato, jeweils konkret auf?

a.      nach Organisation bzw. Vereines?

b.      nach dem jeweiligen Antragssteller?

c.       nach dem jeweiligen Antragsinhalt?

d.      nach der gesetzlichen Grundlage der Förderung bzw. Subvention?

e.      nach dem jeweiligen Datum der Gewährung der Förderung bzw. Subvention?

f.        nach der jeweiligen Höhe der Förderung bzw. Subvention?

g.      nach der Budgetuntergliederung unter der die Summe verrechnet wurde?

 

4.    Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt.), der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Inserate, PR-Texte, Vorworte, Druckkosten etc. in Druckkostenbeiträge und Zeitschriften der Vereine (Junge Volkspartei, Österreichischer Wirtschaftsbund, Österreichischer Bauernbund, ÖVP-Frauen, ÖAAB [Österreichischer Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbund], Österreichischer Seniorenbund, Aktionsgemeinschaft [AG], Verein „Katastrophenhilfe Österreichischer Frauen“ [KÖF], Politische Akademie der ÖVP, Österreichischer Akademikerbund [ÖAkB], Österreichische Schülerunion, Fraktion Christlicher Gewerkschafter im ÖGB, Hilfswerk Österreich, ÖVP-Kameradschaft der politisch Verfolgten, Junge Wirtschaft, Mieterbund, Österreichischer Cartellverband) jeweils ausgegeben wurde?

 

5.    Wie gliedern sich die Ausgaben der in Frage 4 beschrieben Ausgaben für die Publikationen unter den genannten Organisationen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato, jeweils konkret auf?

a.      nach Namen der Zeitschrift?

b.      nach den jeweiligen Kosten?

c.       nach der Budgetuntergliederung unter der die Summe verrechnet wurde?