2428/J XXVII. GP

Eingelangt am 19.06.2020
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Förderungen an Vorfeldorganisationen und nahestehender Vereine der GRÜNEN

 

Das neue Parteienfinanzierungsgesetz zwingt zwar Parteien ihre Finanzen offenzulegen, das gilt allerdings nicht für alle Vorfeldorganisationen oder nahestehenden Vereine. Sowohl ÖVP, als auch GRÜNE fördern als Regierung mit staatlichen Mitteln indirekt und direkt nahestehende Organisationen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche den GRÜNEN nahestehenden Organisationen und Vereine (Grüne Bildungswerkstatt (GBW), Grüne-Bildungsarbeit, die Grüne Wirtschaft, Global Greens, European Greens, Grüne & Alternative Studenten (GRAS), Grüne Andersrum, Grüne Seniorinnen, AUGE – Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen, Grüne Bäuerinnen und Bauern, Grüne Frauen Österreichs, Grüne Frauenorganisation Wien, Grüne Frauen Salzburg) haben im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato (XXVII. GP.) aus den Mitteln Ihres Ressorts Förderungen bzw. Subventionen erhalten?

 

2.    Wie hoch waren die Förderungen bzw. Subventionen für die unter Frage 1 genannten Organisationen und Vereine jeweils im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato?

 

3.    Wie gliedern sich die Fördersummen bzw. Subventionssummen für die unter Frage 1 genannten Organisationen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato, jeweils konkret auf?

a.      nach Organisation bzw. Verein?

b.      nach dem jeweiligen Antragsteller?

c.       nach dem jeweiligen Antragsinhalt?

d.      nach der gesetzlichen Grundlage der Förderung bzw. Subvention?

e.      nach dem jeweiligen Datum der Gewährung der Förderung bzw. Subvention?

f.        nach der jeweiligen Höhe der Förderung bzw. Subvention?

g.      nach der Budgetuntergliederung unter der die Summe verrechnet wurde?

 

4.    Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt.), der von Ihrem Ressort bzw. nachgelagerten Dienststellen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Inserate, PR-Texte, Vorworte, Druckkosten etc. in Druckkostenbeiträge und Zeitschriften der Vereine (Grüne Bildungswerkstatt (GBW), Grüne-Bildungsarbeit, die Grüne Wirtschaft, Global Greens ,European Greens, Grüne & Alternative Studenten (GRAS), Grüne Andersrum, Grüne Seniorinnen, AUGE – Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen, Grüne Bäuerinnen und Bauern, Grüne Frauen Österreichs, Grüne Frauenorganisation Wien, Grüne Frauen Salzburg) jeweils ausgegeben wurde?

 

5.    Wie gliedern sich die unter der Frage 4 beschrieben Ausgaben für die Publikationen unter den genannten Organisationen im Zeitraum 03. Juni 2019 bis 07. Jänner 2020 („Expertenregierung“) sowie ab dem Zeitraum 07. Jänner 2020 bis dato, konkret auf?

a.      nach Namen der Zeitschrift?

b.      nach den jeweiligen Kosten?

c.       nach der Budgetuntergliederung unter der die Summe verrechnet wurde?