2437/J XXVII. GP

Eingelangt am 22.06.2020
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend 360 Euro zusätzliche Familienbeihilfe

 

 

Aufgrund der neuesten medialen Ankündigung bezüglich der 360 Euro zusätzlichen Familienbeihilfe (beispielsweise https://kurier.at/politik/inland/regierungsklausur-einmal-450-euro-fuer-arbeitslose-360-euro-pro-kind/400939211 vom 18.06.2020), die im Zuge der jüngsten schwarz-grünen Regierungsklausur vereinbart wurde, ergeben sich nun zahlreiche Fragen an das Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Werden die 360 Euro in Form einer einmaligen Zahlung im Rahmen der Familienbeihilfe ausbezahlt?

2.    Wird dieser Betrag pro Kind eines jeden Familienbeihilfenbeziehers lt. § 8 FLAG ausbezahlt?

3.    Wenn nein, wie lauten die Grundvoraussetzungen für den Bezug der 360 Euro?

4.    Erfolgt die Auszahlung automatisch?

5.    Werden diese 360 Euro auch an Familienbeihilfebezieher im Ausland ausgezahlt?

6.    Bis zu welchem Datum muss ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen, um auch einen Anspruch auf die 360 Euro zu haben?

7.    Kommt es zu einem höheren Anspruch, wenn für das Kind zusätzlich Fördergeld lt. §8 Abs. 4 FLAG bezogen wird?

8.    Wird durch die Auszahlung der FLAF zusätzlich belastet?

9.    Wenn nein, aus welchem Fonds wird dieses Geld kommen?

10. Werden die 360 Euro zusätzlich zum dem mit der Familienbeihilfe für September ausbezahlten Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren gezahlt?

11. Wenn nein, fällt die Schulstartbeihilfe im Jahr 2020 einmalig weg oder planen Sie sogar deren dauerhafte Abschaffung?