2503/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesministerin für Landesverteidigung

betreffend Verhaltensauffällige Offiziere

Die Kronen Zeitung (https://www.krone.at/2160654, 26.05.2020) berichtet über einen Oberleutnant und Kompaniekommandanten, der ins Visier des oberösterreichischen Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung geraten ist. Der Offizier soll Grundwehrdiener dazu aufgefordert haben, die Bürger_innen als Feind zu bekämpfen und ein verlustig geratenes Sturmgewehr nach Wiederauffinden als gestohlen zu melden. Auch habe er gesunde und COVID-19 positive Wehrdiener in gemeinsamen Transporten befördert.

Ohne in ein laufendes Verfahren eingreifen zu wollen,

stellen die unterfertigten Abgeordneten die folgende

Anfrage:



1.    War der betroffene Offizier bereits aktenkundig?

a.    Wenn ja, warum wurde er nicht bis zum Ende der Überprüfung suspendiert?

2.    Wie werden Offiziere auf ihre mentale Diensttauglichkeit überprüft?

a.    Welche Tests werden durchgeführt?

b.    In welchen Zeitabständen werden Überprüfungen durchgeführt?

c.    Welche andere Bewertungen gibt es, um verhaltensauffällige Offiziere frühzeitig zu erkennen?

3.    Im Falle einer Verhaltensauffälligkeit, welche Maßnahmen trifft das Bundesheer, um Probleme zu minimieren oder zu verhindern? 

4.    Was ist das Prozedere im Falle einer Beschwerde?