2506/J XXVII. GP

Eingelangt am 24.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Verwaltungsstrafverfahren aufgrund des COVID-19 Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes

 

Im April 2020 forderten NEOS einen Bericht über COVID-Verwaltungsstrafverfahren ein.

Der Gesundheitsminister wurde von NEOS dabei im Rahmen eines Entschließungsantrags aufgefordert, dem Nationalrat bis zum 1. Oktober 2020 über den Vollzug der bundesweit seit Beginn der Corona-Krise (1. März 2020) geführten Verwaltungsstrafverfahren aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes schriftlich zu berichten. Da diese Materie massive Auswirkungen auf die verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte der Bevölkerung habe, soll das Parlament überprüfen können, ob ein transparenter, einheitlicher sowie rechtsstaatlicher Vollzug der Bestimmungen erfolgt sei. Der Bericht soll dabei nicht nur eine Aufgliederung nach einzelnen Delikten beinhalten, sondern auch aussagekräftige Angaben zu Fallzahlen, Erledigungsformen, Strafmaßen und erhobenen Rechtsmitteln bundesweit sowie in den einzelnen Bundesländern. Außerdem soll auch auf die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden sowie der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes näher eingegangen werden (464/A(E)).

Der Antrag wurde in der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 23. April 2020 mit Türkis-Grüner Mehrheit vertagt.

 

Aus diesem Grund versuchten die Abgeordneten im Wege von parlamentarischen Anfragen einen Überblick über die aufgrund des COVID-19 Maßnahmengesetzes sowie des Epidemiegesetzes geführten Verwaltungsstrafverfahren zu erlangen.

Die Anfragebeantwortung (1469/AB) durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober zu der schriftlichen Anfrage (1432/J) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Anzeigen aufgrund des COVID Maßnahmengesetzes sowie die

Anfragebeantwortung (1550/AB) durch den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober zu der schriftlichen Anfrage (1515/J) der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Verwaltungsstrafverfahren aufgrund des EpidemieG

förderten dabei interessantes Zahlenmaterial zu den zwischen Mitte März bis Mitte Mai geführten Verfahren hervor. (https://kurier.at/politik/inland/strafen-in-millionenhoehe-neos-fordern-generalamnestie-fuer-corona-suender/400942730)

Das Bundesland Steiermark meldete als einziges Bundesland keine Antwort zurück. Gleichzeitig blieb das Bundesland Wien eine Angabe zu den aufgrund der beiden Gesetze verhängten Geldstrafen schuldig.

Der Herr Bundesminister wies in seinen Anfragebeantwortungen weiters darauf hin dass die Anfragen insofern zu früh gestellt wurde, als dass aufgrund der Fristenaussetzung gemäß Artikel 16 des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl. I Nr. 16/2020 idgF, die Einspruchs- bzw. Beschwerdefrist frühestens mit 01.05.2020 zu laufen beginnt und somit keine einzige Strafe rechtskräftig war und damit verbunden viele Fragen nicht beantwortet werden konnten.

Der Herr Bundesminister soll daher die Möglichkeit erhalten, dem Parlament im Zuge seiner erneuten Anfragebeantwortung einerseits aktualisierte Zahlen zu liefern sowie auf die Thematik der erhoben Rechtsmittel vertiefend einzugehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

A: Verfahren wegen widerrechtlichem Betreten einer Betriebsstätte, deren Betreten gemäß § 1 untersagt ist: § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz

1.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes  (BGBl. II Nr. 96/2020 idgF BGBl. II Nr. 112/2020) 

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

2.    Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen der Landeshauptmänner gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

3.    Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 1 iVm § 3 Abs 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

4.    Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme der gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

6.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

7.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

8.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG (Organstrafverfügung) vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

9.    Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist bezahlt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

10. Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist nicht bezahlt und resultierten in einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

11. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

12. Wie viele dieser Rechtmittelverfahren führten zu einer:

a.    Aufhebung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

b.    Abänderung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    Korrektur der Strafhöhe?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

13. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 1 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

B: Verfahren gegen Inhaber einer Betriebsstätte der nicht dafür Sorge trägt, dass die Betriebsstätte, deren Betreten gemäß § 1 untersagt ist, nicht betreten wird: § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz

1.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 1 iVm § 3 Abs 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes  (BGBl. II Nr. 96/2020 idgF BGBl. II Nr. 112/2020)

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

2.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen der Landeshauptmänner gemäß § 1 iVm § 3 Abs 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

3.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 1 iVm § 3 Abs 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

4.    Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme der gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

6.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

7.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

8.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG (Organstrafverfügung) vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

9.    Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist bezahlt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

10. Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist nicht bezahlt und resultierten in einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

11. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

12. Wie viele dieser Rechtmittelverfahren führten zu einer:

a.    Aufhebung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

b.    Abänderung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    Korrektur der Strafhöhe?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

13. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 2 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt?

14.  

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

C: Verfahren wegen widerrechtlichem Betreten eines Ortes, dessen Betreten gemäß § 2 untersagt ist: § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz

1.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 iVm § 3 Abs 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl. II Nr. 98/2020 idgF BGBl. II Nr. 108/2020)

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

2.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen der Landeshauptmänner gemäß § 2 Z 2 iVm § 3 Abs 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

3.    Wie viele Verfahren (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von Verordnungen von Bezirksverwaltungsbehörden gemäß § 2 Z 3 iVm § 3 Abs 3 des COVID-19-Maßnahmengesetzes

a.    bundesweit geführt?

b.    in den einzelnen Bundesländern geführt?

4.    Wie viele dieser Verfahren nach § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz führten zu Verwaltungsstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

5.    Wie hoch war die Gesamtsumme der gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz verhängten Geldstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

6.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

7.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 47 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

8.    Bei wie vielen dieser Verfahren gem § 3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde nach § 50 VStG (Organstrafverfügungen) vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

9.    Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist bezahlt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

10. Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist nicht bezahlt und resultierten in einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

11. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

12. Wie viele dieser Rechtmittelverfahren führten zu einer:

a.    Aufhebung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

b.    Abänderung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    Korrektur der Strafhöhe?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

13. In wie vielen dieser Verfahren gem §3 Abs 3 COVID-19-Maßnahmengesetz wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt?

14.  

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

15. Wie viele „Corona-Partys“ Ihrer Definition sind bislang aktenkundig?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

16. Wie viele Verwaltungsstrafverfahren wegen „Corona-Partys“ in privaten, häuslichen Räumlichkeiten wurden seit 1.3.2020 geführt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

17. In wie vielen dieser „Corona-Party-Verfahren“ wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

18. Wie viele dieser Rechtmittelverfahren in „Corona-Party-Verfahren“ führten zu einer:

a.    Aufhebung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

b.    Abänderung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    Korrektur der Strafhöhe?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

d.    In wie vielen dieser „Corona-Party-Verfahren“ wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

D: Verfahren wegen zuwiderhandeln gegen durch das EpidemieG und der aufgrund dessen erlassenen Durchführungsverordnungen geltenden Verbote und Gebote: 

1.    Wie viele Anzeigen (angezeigte Personen) wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von § 40 EpidemieG 

a.    bundesweit erstattet?

b.    in den einzelnen Bundesländern erstattet?

2.    Wie viele Verfahren wegen Verwaltungsübertretungen wurden seit 16. März 2020 bis zum Stichtag der Anfragebeantwortung auf Grundlage von § 40 EpidemieG

a.    bundesweit eingeleitet?

b.    in den einzelnen Bundesländern eingeleitet?

3.    Wie viele dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG führten zu Verwaltungsstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

4.    Wie hoch war die Gesamtsumme der auf Grundlage von § 40 EpidemieG verhängten Geldstrafen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

5.    Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 34 Z 2 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

6.    Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 47 VStG vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

7.    Bei wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde nach § 50 VStG (Organstrafverfügung) vorgegangen

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

8.    Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist bezahlt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

9.    Wie viele Organstrafverfügungen wurden binnen der 14 Tages Frist nicht bezahlt und resultierten in einer Anzeige an die Verwaltungsstrafbehörde?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

10. In wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde vom Beschuldigten ein Rechtsmittel gegen den Strafbescheid erhoben?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

11. Wie viele dieser Rechtmittelverfahren führten zu einer:

a.    Aufhebung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

b.    Abänderung des Strafbescheids?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

c.    Korrektur der Strafhöhe?

                                  i.    bundesweit?

                                ii.    in den einzelnen Bundesländern?

12. In wie vielen dieser Verfahren auf Grundlage von § 40 EpidemieG wurde von der zuständigen Behörde das Verfahren eingestellt?

a.    bundesweit?

b.    in den einzelnen Bundesländern?

Um Beantwortung der einzelnen Fragen in tabellarischer und maschinenlesbarer Form, wie dies etwa das Bundesland Oberösterreich tat, wird ersucht.