2507/J XXVII. GP
Eingelangt am 24.06.2020
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ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,
Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt
betreffend MARAC-Fallkonferenzen zur Verhinderung von schwerer und wiederholter Gewalt, Morden und Mordversuchen im Bereich Gewalt gegen Frauen
Seit 1997 wurde nicht nur das Gewaltschutzgesetz laufend verbessert, sondern es wurden viele darüberhinausgehende gesetzliche und begleitendende Maßnahmen zum Schutz von Gewalt gegen Frauen gesetzt. Dennoch sind nach wie vor viele Frauen von Gewalt, insbesondere durch ihre Partner oder Ex-Partner, betroffen.
Durch die sog. Istanbul-Konvention[1] (in Ö ratifiziert 2013), das darin verankerte "due diligence"-Prinzip (Art. 5) und die seit November 2015[2] geltende EU-Opferschutzrichtlinie hat Österreich einer internationalen Verpflichtung zu multiinstitutioneller Zusammenarbeit und effektivem Schutz von Opfern vor Gewalt nachzukommen.
Ein wichtiges Instrument zur koordinierten Vorgangsweise zum Schutz von Opfern in Hochrisikosituationen sind die Multi-Agency Risk Assessment Conferences[3], kurz MARACs. Wesentliches Ziel ist die Verhinderung wiederholter und schwerer Gewalt, wie Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Mordversuch oder Mord, denn dazu kommt es innerhalb einer Familie nur selten "aus heiterem Himmel". Meist wurde davor bereits wiederholt Gewalt ausgeübt und weitere Gewalt angedroht; mitunter wurde auch schon polizeiliche Anzeige erstattet.
Durch den Schulterschluss zwischen dem Innenministerium, dem Frauenministerium und der Landespolizeidirektion Wien wurde das Projekt 2011 in Wien gestartet und nach der erfolgreichen Pilotphase 2014 auch in Niederösterreich und Tirol MARACs installiert.
Alleine
dieses Jahr wurden bereits neun Frauen ermordet.
Um aber weiterhin Opfer in Hochrisikosituationen zu identifizieren und in der
Folge intensiv mit Polizei, Justiz und anderen Einrichtungen
zusammenzuarbeiten, braucht es nicht nur wieder eine Teilnahme der Polizei an MARAC-Konferenzen,
sondern auch die hoch notwendige Ausrollung auf ganz Österreich.
Darüber hinaus muss die Gewaltprävention dringend ausgebaut werden,
indem wir opferschutzzentrierte Täterarbeit forcieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Frauen und Integration im Bundeskanzleramt nachstehende
Anfrage:
1.
Wie sorgen Sie als Frauenministerin dafür,
dass Österreich seiner internationalen Verpflichtung zum effektiven Schutz
von Opfern häuslicher Gewalt nachkommt?
2.
Wie sorgen Sie als Frauenministerin dafür,
dass Österreich seiner internationalen Verpflichtung zur multi-institutionalisierten
Zusammenarbeit im Gewaltschutz nachkommt?
3.
Wie viele sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen
fanden seit der Einstellung der MARAC-Konferenzen statt? (Bitte nach
Bundesländern aufgelistet)
4.
Findet eine laufende Evaluierung dieser
sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen statt? Wenn nein, warum nicht? Wenn
ja, welche Handlungen resultieren daraus?
5.
Wie werden die Opferschutzeinrichtungen sowie
weitere NGO´s in die sicherheitsbehördlichen Fallkonferenzen
eingebunden?
6.
Wer vertritt im Rahmen der sicherheitsbehördlichen
Fallkonferenzen die Rechte der Opfer und wie werden diese garantiert?
7.
Wie sieht die Situation in den einzelnen
Bundesländern aus?
8.
Ein alarmierender Anstieg der Mordfälle an
Frauen ist zu verzeichnen – wie werden all diese Mordfälle systematisch
analysiert?
9.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Analyse? Werden Opferschutzeinrichtungen
in diese Analyse miteinbezogen?
10. Welche Ereignisse und Handlungsableitungen resultieren daraus und wie werden die Gefährlichkeitseinschätzungen und die Schutzmaßnahmen von Hochrisikofällen optimiert?
11. Welche Strategien, Maßnahmen und Projekte setzt bzw. fördert Ihr Ressort im Bereich Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt?
12. Wie werden diese Maßnahmen koordiniert und wie wird die Nachhaltigkeit entsprechender Förderungen garantiert?
13. Sind Kürzungen derselben für das Budgetjahr 2021 geplant?