2532/J XXVII. GP

Eingelangt am 25.06.2020
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christian Drobits
und GenossInnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend Reisewarnungen

 

 

Seit 16. Juni sind die Grenzen zu insgesamt 31 europäischen Ländern wieder offiziell geöffnet. Das Außenministerium warnt aber trotzdem weiterhin vor Reisen ins Ausland - aktuell weist die Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten folgende Übersicht zu Reisewarnungen aus:

Quelle: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/, Stand 24.6.2020,11:25

„Um für Sie die Sicherheitsinformation über die vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erfassten Länder der Erde nachvollziehbar zu gestalten, erläutert das Außenministerium nachstehend seine Kriterien für die Einstufung der Sicherheitssituation. Diese Kategorisierung wird aufgrund der umfangreichen Informationen von österreichischen und europäischen Vertretungsbehörden erstellt und regelmäßig aktualisiert. Sie soll den Reisenden eine höchstmögliche Transparenz und die breitestmögliche Grundlage für Reiseentscheidungen bieten.Ausgehend von einem guten Sicherheitsstandard, der die österreichischen Verhältnisse als Maßstab nimmt, ist das Sicherheitsrisiko aufsteigend gestaffelt, um eine Differenzierung zuzulassen und findet seine höchste Stufe in der Reisewarnung.

Das Außenministerium spricht in der Regel Reisewarnungen nur in besonderen Krisensituationen aus (z.B. kriegs- oder bürgerkriegsähnliche Situation in einem Land sowie Epidemien), wenn eine generelle Gefährdung für Leib und Leben besteht. Die Einschätzung der Sicherheitssituation eines Landes im Hinblick auf eine Reisewarnung beruht nicht auf der Bewertung einzelner tragischer Ereignisse, sondern der Gesamtsituation in einer Region bzw. einem Staat auf Grund der dem Außenministerium vorliegenden Informationen. Dabei spielt auch eine wichtige Rolle, wie ein Staat mit der Terrorgefahr umgeht. Wesentlich dabei ist, ob Vorkehrungen zur Verhinderung weiterer Anschläge, eine internationale Zusammenarbeit und eine grundsätzliche Betreuung Betroffener vorgesehen sind. Eine partielle Reisewarnung wird nur für eine bestimmte Region ausgesprochen und gilt nicht für das ganze Land.https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

Für die Sicherheitsstufe 4 gilt: „4. Hohes Sicherheitsrisiko in einem Land - Erläuterung: "von nicht unbedingt notwendigen Reisen in das Land wird abgeraten"

Ursachen: gewalttätige Auseinandersetzungen mit Todesopfern, hohes Risiko von Terroranschlägen, Naturkatastrophen (Vulkanausbruch, Erdbeben, Überschwemmungen) sowie Industrieunfälle mit daraus resultierenden Personen- und Sachschäden, Epidemien

Trotz geöffneter Grenzen wurde ein Großteil der europäischen Länder – und damit auch beliebte Urlaubsländer der ÖsterreicherInnen - auf Stufe 4- und damit auf „hohes Sicherheitsrisiko“ gesetzt. Dies hat zu beträchtlicher Verunsicherung bei den ÖsterreicherInnen geführt; es ist unklar, zu welchen Konsequenzen Auslandsreisen in Länder der Sicherheitsstufe 4 führen könnten.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.   Auf welcher rechtlichen Basis werden Reisewarnungen seitens Ihres Ressorts erlassen?

2.   Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidungsmatrix Sicherheitsrisiko / Reisewarnung?

3.   Trotz geöffneter Grenzen wurde ein Großteil der europäischen Länder von Ihrem Ressort auf Stufe 4  - und damit auf „hohes Sicherheitsrisiko“ - gesetzt. Von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten, heißt es dazu seitens Ihres Ressorts. Wie wird diese Entscheidung von Ihren zuständigen KollegInnen der Nachbarländer aufgenommen?

4.   Von nicht unbedingt notwendigen Reisen in Länder der Sicherheitsstufe 4 wird seitens Ihres Ressorts abgeraten. Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn ÖsterreicherInnen in Länder der Sicherheitsstufe 4 reisen?

5.   Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen haben österreichische StaatsbürgerInnen konkret zu erwarten, wenn sie in Länder der Sicherheitsstufe 4 reisen und dort in problematische Situationen kommen (wie z.B. Ansteckung mit dem Coronavirus, Quarantänemaßnahmen regionaler Behörden,.....)?

6.   Gab es im Zusammenhang mit Covid-19 Abstimmungen Ihres Ressorts bei den Sicherheitseinstufungen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und wenn ja, welche?

7.   Basiert die Entscheidung Ihres Ressorts, den Großteil der europäischen Länder auf Sicherheitsstufe 4 zu setzen in den zahlreichen Aufrufen der Bundesregierung, heuer Urlaub in Österreich zu machen? Gab es dazu Gespräche mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus?

8.   Falls die Einstufung großer Teile unserer Nachbarländer mit Sicherheitsstufe 4 Sicherheitshinweise sind, damit sich die ÖsterreicherInnen im Auslandsurlaub nicht mit Covid-19 anstecken: wie wollen sie ausschließen, dass sich ausländische TouristInnen während ihres Urlaubs in Österreich mit Covid19 infizieren oder gar infizierte TouristInnen während Ihres Urlaubs in Österreich die Bevölkerung anstecken?