2535/J XXVII. GP

Eingelangt am 26.06.2020
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Dr. Johannes Margreiter, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales‚ Gesundheit‚ Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Maßnahmen rund um die Infizierung ausländischer Touristen in Tirol mit dem Covid-19 Virus

 

 

Im November 2019 kam es in China zum Ausbruch einer hochansteckenden Virusinfektion (Corona-Virus bzw Covid-19), die sich in der Folge auf die ganze Welt ausdehnte und seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Pandemie eingestuft wurde.

Bereits im Jänner 2020 waren dieser Umstand und die Vorbereitung zur Bekämpfung der Pandemie Gegenstand der Besprechungen zwischen Regierungsmitgliedern aus Österreich und Institutionen der Europäischen Union. Am 26.1.2020 wurde Covid-19 per Veordnung des Gesundheitsministers zu einer meldepflichtigen Krankheit erklärt.

Am 25.2.2020 haben die Tiroler Behörden bei dem „ersten Covid-19 Fall“ in Tirol alles richtig gemacht. Eine Angestellte des Hotel Europa in Innsbruck kam mit Symptomen aus ihrem Urlaub in Italien zurück, wurde positiv auf Covid-19 getestet und separiert. Am Abend des 25.2.2020 wurde – mit Livebericht in der ZiB 1 – das Hotel von Polizeikräften abgesperrt. Es wurden alle Angestellten getestet und das Hotel konnte erst wieder öffnen, als alle weiteren Covid-19 Proben negativ waren.

Nur eineinhalb Wochen später wurden Personen im Ferienort Ischgl positiv auf Covid-19 getestet. In Ischgl war der weithin berühmte „Ski-Zirkus“ mit zehntausend Gästen und einem Schwerpunkt auf Après Ski in vollem Gang. Die positiv getesteten Personen waren Angestellte solcher Après Ski Bars, die gegen Nachmittag und Abend von hunderten Gästen besucht waren, die sich auf engstem Raum drängten, wo Trinkspiele (Tischtennisbälle mit dem Mund aus dem Bier herausholen und in das Bier des Nachbarn weitergeben) stattfanden, und damit ideale Bedingungen zur Infektion mit Covid-19 gegeben waren.

Doch nun wurde nur höchst zögerlich reagiert: Selbst als ein Barmann am 7.3.2020 positiv auf Corona getestet worden war, haben die Landessanitätsdirektion Tirol bzw die zuständige Bezirkshauptmannschaft zunächst nur den Austausch der Servierkräfte und eine Desinfizierung der Räume der betroffenen Apres Ski Bar angeordnet. Gegenüber der Öffentlichkeit wurde verlautbart, dass eine Ansteckung vom Barmann zu Gästen medizinisch eher unwahrscheinlich sei.

Dieses Verhalten der lokalen Behörden ist nur damit erklärbar, dass im Dienste des Tourismus in Tirol Warnungen, Betriebsschließungen und letztlich die Schließung des Paznauntales am 13.3.2020 nur mit starker Verzögerung erfolgt sind.

Jeder dritte Euro, der in Tirol verdient wird, kommt direkt oder indirekt aus dem Tourismus. Tirol Tourism Research gibt für 2018 an, dass in Tirol ein Drittel des gesamten Nächtigungsvolumens in ganz Österreich anfällt. 90 Prozent der Gäste reisen aus dem Ausland an, vor allem aus Deutschland und Italien. Insgesamt geben diese Menschen rund 8,4 Milliarden Euro im Bundesland aus. Wir sind die „treibende Wirtschaftskraft“, so selbstbewusst präsentiert sich die Tourismus- und Freizeitsparte der Tiroler Wirtschaftskammer in einem Video.

Diese Wirtschaftskraft hat einen Motor: die Seilbahngesellschaften, die die 946 Seil- und Bergbahnen sowie Schilifte betreiben (Stand 31.12.2018). Mit dem Transport hoch auf die Startpunkte der Pisten, von wo aus sich diese faszinierende Aussicht auf die Berge genießen lässt, erwirtschaften die Betriebe rund 1,3 Milliarden Euro Umsatz jährlich, verkündet Franz Hörl, Spartenobmann in der WK Tirol, stolz. Tendenz steigend. An den Tal- und Bergstationen warten Gasthäuser und Hütten auf die Gäste. Diese müssen nach der Anreise ihre Autos in Parkhäusern abstellen, sie übernachten vielleicht ein paar Tage in Hotels und sie nehmen sich gerne Andenken mit. All dies hängt logistisch und wirtschaftlich an den Seilbahnen.

Somit führt auch die Spur des Geldes im Fall der Corona-Ansteckungen in Ischgl, Sölden und im Zillertal zuerst zu den dortigen Seilbahngesellschaften. An ihnen hängen die Umsätze der Tourismusbetriebe und an ihnen hängen auch viele Arbeitsplätze. Fast alle genannten Seilbahngesellschaften gehören zu den TOP10 Tirols. Die Silvrettaseilbahn AG in Ischgl machte 2017 einen Umsatz von 80 Millionen Euro, bei einem Gewinn von 18,7 Millionen. So die eigenen Angaben. Die Skiliftgesellschaft Sölden – Hochsölden verzeichnete im selben Jahr einen Umsatz von 34,5 Millionen. Im Vergleich dazu nehmen sich die 2016 gemeldeten 19,6 Millionen Euro Umsatz der Gerlospaß-Königsleiten-Bergbahnen GmbH gering aus. Allerdings fügt sich diese Bahn in das Seilbahn-Spinnennetz der Zillertal Arena ein. Die Zillertaler Gletscherbahn GmbH & Co. KG wiederum kam auf 52 Millionen Euro. Um den Gewinn abzuschätzen, den allein dieses Geschäft abwirft, kann man wohl von Margen ab 10 Prozent ausgehen.

Die Bahngesellschaften haben eine je eigene Firmenstruktur. So befindet sich die Silvrettaseilbahn AG mehrheitlich in kommunaler Hand. Viele Ischglerinnen und Ischgler sind direkt oder indirekt an ihr beteiligt. Für Bürgermeister Werner Kurz könnte sich dadurch im Entscheidungsfall allerdings ein Zwiespalt ergeben. Denn als Aufsichtsrat der Seilbahnen und (über seine Funktion in der Gemeinde Ischgl) als zu mehr als 27 Prozent Mitbeteiligter muss er abwägen: zwischen wirtschaftlichen Interessen der Seilbahngesellschaft und dem Gemeinwohl. Genau dies tut er im Interview mit dem SPIEGEL vom 18.3.

SPIEGEL: Hätten Sie das Skigebiet denn in Eigenregie schließen können?

Kurz: Das Seilbahnunternehmen kann auf- und zusperren, ja, aber wir haben uns hier an die Vorgaben der Landesregierung gehalten, und die Behörden haben da gut reagiert. Zudem: In vielen anderen Skigebieten ging der Betrieb ja nach unserer Schließung noch weiter.

Es besteht daher der begründete Verdacht, dass über Interventionen der Tourismuswirtschaft in Tirol die zuständigen Gesundheitsbehörden vorsätzlich oder zumindest fahrlässig Maßnahmen gegen die Verbreitung von Covid-19 nur sehr zögerlich und mit deutlicher Verspätung gesetzt haben.

Die Räumung insbesondere des Paznauntales fand dann am 13.3.2020 völlig überraschend und chaotisch statt. Während Landeshauptmann Platter die Saison am 15.3.2020 beenden wollte, verkündete Bundeskanzler Kurz in einer Pressekonferenz am 13.03.2020 um 14.00 die Räumung des Tales bis zum Abend (später verlängert bis 24.00). Die Vorgabe war, dass ausländische Urlauber direkt in ihre Heimatländer zurückkehren sollten, Arbeitskräfte und inländische Urlauber dagegen im Tal in Quarantäne genommen werden sollten.

Diese Vorgabe wurde nicht erfüllt:

·        Ausländische Gäste, die mit dem Flugzeug angereist waren, wurden in Bussen dichtgedrängt aus dem Tal gebracht und mussten sich in Innsbruck Hotelzimmer nehmen, da die Rückflüge erst am Samstag stattfanden.

·        Unter den Hoteliers vor Ort gab es zuvor Warnungen, sie mögen ihre Arbeitskräfte möglichst noch vor der Quarantäne nach Hause schicken.

·        Bis auf wenige inländische Gäste wurden auch Reisende aus Österreich einfach heimgeschickt.

·        Die von der Landesregierung erstellten Gästeausreiseblätter und Informationen zur Heimreise (kein Zwischenstopp in Österreich, Heimquarantäne), die von den Hotels an die Gäste verteilt werden sollten, sind laut Abschlussbericht des Landeskriminalamtes Tirol an die Staatsanwaltschaft Innsbruck erst um 16.29 vom Tourismusverband Tirol an die Hoteliers weitergeleitet worden. Daher ergibt eine Umfrage des Verbraucherschutzvereines unter den am 13.3.2020 abgereisten und dem Verbraucherschutzverein bekannten Touristen, dass nur 37% der ausländischen Gäste die Gästeausreiseblätter ausgefüllt und nur 13% die Informationen zur Heimreise ausgehändigt bekommen haben. Knapp unter 50% der Reisenden haben bereits vor Verhängung der Quarantäne - von Bundeskanzler Kurz für 14.00 angekündigt - das Tal ohne Kontrollen verlassen.

Das Ergebnis dieser unverantwortlichen Vorgangsweise war, dass

·        sich 57 Prozent der in Österreich geprüfen Coronafälle auf Ischgl zurückführen lassen (Profil 9.4.2020 über ein GA der AGES),

·        sich mehr als zwei Drittel der im Ausland infizierten Deutschen sich in Österreich angesteckt haben, 90 Prozent davon in Tirol (Robert Koch Institut Berlin).

Im Laufe der Zeit berichten Medien auch darüber, dass Österreich und Tirol international von Island, Dänemark bzw Norwegen gewarnt und darauf nicht rasch genug reagiert wurde. Dabei schieben sich lokale Behörden (Bezirkshauptmannschaften) und Landesbehörden in Tirol und das Gesundheitsministerium wechselseitig die Schuld an den Versäumnissen zu.

Die Tiroler Ski-Gebiete – insbesondere Ischgl im Paznauntal – wurden so zu den Hot Spots in der Verteilung des Virus auf Europa (insbesondere auf Deutschland). Dadurch wurden tausende Urlauber schwer an der Gesundheit geschädigt bzw haben – insbesondere durch Heimquarantäne, aber auch in Folge von Todesfällen – hohe Vermögensschäden erlitten.

Der Verbraucherschutzverein hat bereits am 24.3.2020 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Sachverhaltsdarstellung in Sachen Infektion mit dem Corona-Virus (COVID-19) ausgehend von Tiroler Tourismusorten eingebracht.

Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur AZ 7 St 71/20d geführt. Jedenfalls seit 18.5.2020 ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck nunmehr wegen §§ 178 u 179 StGB gegen unbekannte Täter.

Am 5.5.2020 hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck öffentlich bekannt-gegeben, dass Ihr seitens des Landeskriminalamtes Tirol ein „1000 Seiten Zwischenbericht“ vorgelegt wurde. Dieser Bericht wurde dem Verbraucherschutzverein im Zuge einer Akteneinsicht für Privatbeteiligte zugänglich.

Dieser Bericht besteht aus einem 15 Seiten Bericht und 985 Seiten Dokumentation. Dabei wurden seitens der Polizei Behörden schriftlich angefragt, wie die Verpflichtungen zur Bekanntgabe von meldepflichtigen Krankheiten nach dem Epidemiegesetz auszulegen sind. Wer, wem, was zu melden habe. Weiters wurden seitenweise Websites kopiert, so etwa auch die Web-Site des Robert-Koch-Institutes in Berlin, die Websites von Tourismusverbänden usw.

Es wurden keine Zeugen vernommen und es wurde das Zusammenwirken zwischen Bund und Land nicht in die Erhebungen einbezogen.

Diese Angelegenheit ist von größtem öffentlichem Interesse, die Verdächtigen sind teils überregional bekannt. Sie weist eine hohe Komplexität auf (zahlreiche mögliche Täter; viele tausend Opfer).

Es liegt eine starke grenzüberschreitende Komponente vor (Auskünfte von ausländischen Behörden, ausländisch Geschädigte etc). So bestätigt etwa eine rezente Studie, dass die Covid-19-Fälle in Skandinavien hauptsächlich auf Infektionen im Zuge des Winterurlaubes in Österreich zurückzuführen sind (Falk & Eva Hagsten (2020): The unwanted free rider: Covid-19, Current Issues in Tourism, abrufbar unter: https://doi.org/10.1080/13683500.2020.1769575). 

Dem Verbraucherschutzverein ist bekannt, dass die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption im Bereich der grenzüberschreitenden Abwicklung von Ermittlungen und der hier notwendige internationale Kooperation mit europäischen und internationalen Ermittlungsbehörden über die entsprechende Expertise verfügt und daher hat der Verbraucherschutzverein am 8.6.2020 eine umfangreiche Sachverhaltsdarstellung an die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption verbunden mit der Anregung auf ein An-Sich-Ziehen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck zur GZ 7 St 71/20d gemäß § 20b StPO eingebracht.

Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat jedoch inzwischen dem Rechtsvertreter des Verbraucherschutzvereines mitgeteilt, dass sie die Sachverhaltsdarstellung des Verbraucherschutzvereines vom 8.6.2020 an die Staatsanwaltschaft Innsbruck abgetreten habe.

Die Vorgänge in Tirol in den ersten Märzwochen 2020 sind Gegenstand ausführlichster medialer Berichterstattung im In- und Ausland. Nahezu täglich wird über verschiedene Aspekte berichtet und nach der Verantwortung geforscht. Die Weltpresse (Washington Post, New York Times, Guardian, Corriere della Sera, Liberation, Spiegel, Die Welt, Stern, FOCUS, Zeitschriften in den Niederlanden, Dänemark, Norwegen, Finnland, Großbritannien und Island) hat über „Ischgl“ berichtet. Es gibt eine Vielzahl von TV-Magazinen, die sich ebenfalls dem „Hotspot“ Ischgl gewidmet haben bzw widmen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

 

1.    Gibt es im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Akten zu den Sitzungen des Corona-Krisenstabs?

a.    Wenn ja, was ist in diesen Akten über die einzelnen Sitzungen dokumentiert?

b.    Wenn ja, wurden von den Sitzungen des Krisenstabes Sitzungsprotokolle angefertigt?

                                  i.    Wenn ja, was ist in diesen Protokollen festgehalten?

1.    Ist darin festgehalten, welche Ministerien an der jeweiligen Sitzung durch welche Beamt_innen teilnahmen?

2.    Ist darin festgehalten, was in der Sitzung besprochen wurde?

3.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                ii.    Wenn ja, wie sind diese veraktet?

1.    Wenn, ja wo?

2.    Wenn nein, weshalb sind diese nicht veraktet?

                               iii.    Wenn nein, weshalb existieren zu den Sitzungen des Corona-Krisenstabs keine Akten?

                               iv.    Wenn nein, aus welchem Grund sah das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz keine Notwendigkeit, die Sitzungen des Krisenstabs zu protokollieren? (Um detaillierte Erörterung wird ersucht.)

1.    Geschäftsfälle sind alle im Bereich eines Bundesministeriums auftretenden Ereignisse, die zu einem nach innen oder nach außen gerichteten Verwaltungshandeln führen. Nicht ohne Grund schreibt die "Büroordnung 2004" des Bundes, die aufgrund des § 12 Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76, in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 17/2003 in § 17 vor, dass Geschäftsfälle die von weiterer Bedeutung sein können, ist in einem Aktenvermerk oder in einem Akt festzuhalten sind. Die mit der Pflicht der Verwaltung, ihr Handeln durch Dokumentation der Vorgangsbearbeitung in Akten nachvollziehbar zu machen, verfolgten Zwecke berühren Grundfunktionen staatlichen Handelns. Inwiefern lässt sich die Nichtdokumentation der Sitzungen des Corona-Krisenstabs mit den geltenden Bestimmungen der Büroordnung des Bundes und den damit verfolgten Zwecken  in Einklang bringen? (Um detaillierte Erörterung wird ersucht.)

2.    Sieht das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in der Nichtdokumentation der Sitzungen des Corona-Krisenstabs eine Verletzung von Dienstvorschriften? (Um detaillierte Erörterung wird ersucht.)

a.    Wenn ja, weshalb?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

2.    Wie hat die tägliche Koordination zwischen dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und den in den Landesregierungen zuständigen Krisenstäben stattgefunden?

3.    Wer führt im oder für das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz das EWRS-Frühwarnsystem?

4.    Laut Medienberichten nahm bzw nimmt an den Sitzungen des Krisenstabs im Innenministerium stets auch Vertreter des Sozialministeriums teil.  Wenn ja, können Sie uns bitte präzisieren, wer Ihr Ministerium zwischen 5. und 13. März an welchen Sitzungstagen vertreten hat?

5.    Gibt es im genannten Zeitraum verschriftete Protokolle zu den Sitzungen im Krisenstab des Innenministerium, aus dem die Berichte und Statements Ihres Ministeriums hervorgehen?

6.    In welcher Form und wie schnell wurden die beim EWRS einlaufenden Informationen an den Krisenstab im Innenministerium weitergeleitet?

7.    Bereits am 3. März wurde im Rahmen es EWRS von Island sieben Covid-19-Fälle aus Österreich gemeldet, noch ohne genauen Bezug zu Ischgl. Wurde seitens der für EWRS zuständigen Beamten sofortige Rückfragen an Island gestellt, wo diese Fälle in Österreich aufgetreten sind. Wenn ja, in welcher Form, wann und mit welchem Ergebnis?

8.    Wann (Datum, Uhrzeit) sind folgende Meldungen über das EWRS-Frühwarnsystem oder auf anderem Weg eingelangt:

a.    Meldung der isländischen Behörden, dass isländische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

b.    Antwort der isländischen Behörden, auf die Frage, welche Touristen und welche Hotels in Tirol (Ischgl) betroffen sind.

c.    Meldung norwegischer Behörden, dass norwegische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

d.    Meldung dänischer Behörden, dass dänische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

e.    Meldung finnischer Behörden, dass finnische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

f.      Meldung deutscher Behörden, dass deutsche Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

g.    Meldung schwedischer Behörden, dass schwedische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

9.    Wann (Datum, Uhrzeit, Adressat) wurden die folgenden Meldungen an die zuständigen Stellen in Tirol weitergegeben:

a.    Meldung der isländischen Behörden, dass isländische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

b.    Antwort der isländischen Behörden, auf die Frage, welche Touristen und welche Hotels in Tirol (Ischgl) betroffen sind.

c.    Meldung norwegischer Behörden, dass norwegische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

d.    Meldung dänischer Behörden, dass dänische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

e.    Meldung finnischer Behörden, dass finnische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

f.      Meldung deutscher Behörden, dass deutsche Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

g.    Meldung schwedischer Behörden, dass schwedische Touristen, die in Tirol auf Urlaub waren, auf Covid-19 positiv getestet wurden.

10. Wann wurde dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bekannt, dass die zuständigen Behörden in Tirol trotz der positiven Testung des Barkeepers in der Apres Ski-Bar in Ischgl nur eine Desinfektion der Räume und einen Austausch des Personals angeordnet haben?

a.    Wie hat das Ministerium darauf reagiert?

11. Wann wurde dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bekannt, dass die Landessanitätsdirektion Tirol davon ausging, dass eine Ansteckung mit dem Virus von Mensch zu Mensch unwahrscheinlich sei?

a.    Wie hat das Ministerium darauf reagiert?

12. Hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz an der Erstellung der Gästeausreiseblätter und der Informationen für die Heimreise – für den Zeitpunkt der Quarantäne über das Paznauntal - mitgewirkt?

a.    Wenn ja, wann waren diese Blätter inhaltlich fertiggestellt?

 

13. Am 16.6.2020 ist in der Krone Tirol online zu lesen: „Das Land Tirol nimmt am Dienstagnachmittag Stellung dazu - und kommuniziert erstmalig, dass neben den Gästeausreiseblättern, die an die Touristen ausgehändigt worden seien, auch die Gästedatensätze aller Gäste im Paznauntal und in St. Anton am Arlberg von Anfang März bis inkl. 14. März erhoben und an den Einsatzstab des Bundes übermittelt worden seien. „Verbunden mit dem Ersuchen, diese Daten ebenso an die jeweiligen Gesundheitsbehörden der Heimatstaaten weiterzuleiten“, betont Florian Kurzthaler, Sprecher des Landes Tirol.“ 

a.    An wen (SKKM oder Krisenstab BMSGPK) wurden diese Gästeausreiseblätter von Seiten des Landes Tirol übermittelt?

b.    Wann sind diese Gästeausreiseblätter im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt?

c.    Wie viele Gästeausreiseblätter sind beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingelangt?

d.    Wann hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz diese Gästeausreiseblätter (Datum, Uhrzeit, Adressaten) an die Gesundheitsbehörden der – zumindest 46 Herkunftssaaten – weitergeleitet?

 

14. Welche Weisungen und Erlässe hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in der Zeit von 26.1.2020 bis 16.3.2020 mit Bezug auf die Situation in Tirol erteilt bzw erlassen (Datum, Adressaten sowie konkreter Inhalt)?